Rücksendung doppelt gelieferter Ware

4. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chrisslie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung doppelt gelieferter Ware

Guten Tag,

Ich bräuchte ein paar Informationen und Hilfe bei folgendem Problem:

Ich habe vor Kurzem bei einen Mobilfunkanbieter einen neuen Vertrag inklusive Smartphone abgeschlossen.
Nachdem ich die Ware erhalten habe, stellte ich einen Fehler bei dem eingestellten Tarif fest und reklamierte diesen bei dem Anbieter. Der Reklammation wurde stattgegeben und erhielt heute die neuen Unterlagen inklusive eines 2. Gerätes.

Ich setzte den Anbieter telephonisch über die doppelte Lieferung in Kenntnis. Es wurde gefordert, eines der Geräte zurück zu schicken. Dieses ist kein Problem. Jedoch soll ich die Kosten für eine neue Verpackung und den versicherten Versand selbst übernehmen. Die Originalverpackung wurde beim Transport beschädigt, somit ist hiermit kein Rückversand mehr möglich. Eine Rückerstattung oder Anrechnung der Kosten auf die monatlichen Abschläge werden vom Anbieter abgelehnt.

Bin ich dazu verpflichtet, die Aufwendungen für Verpackung und Versand selbst zu tragen? Wie ist die Rechtslage, wenn ich mich bis zu einer Einigung weigere, das Gerät zurück zu schicken?

Vielen Dank für Ihre Antworten und Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Chris

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der 1. Vertrag wurde also widerrufen?
Was steht in der Widerrufsbelehrung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chrisslie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vertrag wurde meinerseits nicht ausdrücklich widerrufen. Ich habe lediglich die Korrektur zu den bestellten Vertrag angefordert. Es wurde bei der Reklamation auch festgesetzt, dass das Gerät bereits vorhanden ist und in den neuen Tarif übernommen wird.

Laut den AG zählt der Kunde die Rücksendungskosten des Widerrufs.

Mit freundlichen Grüßen
Chris

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Als ersten sollte man mal klären, ob man nicht doch 2 Verträge hat (denen passieren manchmal so merkwürdige "Versehen").

Falls es tstsächlich eine Korrektur ist, würde ich den Vertragspartner per Einschreiben darüber informieren, das hier eine Doppellieferung erfolgt sei und das das überzählige Gerät zur Abholung nach Terminvereinbarung bereit gehalten wird.





-- Editiert von Harry van Sell am 04.04.2015 23:05

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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