Rücksendung mangelhafter Ware, muss Käufer Portokosten vorstrecken?

26. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.07.2022 17:07:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung mangelhafter Ware, muss Käufer Portokosten vorstrecken?

Hallo,

meine Frage steht ja schon im Titel.

Wenn ein Käufer defekte Ware erhält und der Verkäufer der Rückabwicklung zustimmt, aber nur den Kaufpreis zurückzahlt und NICHT das Rückporto, muss der Käufer dies dann vorstrecken?

Anders gesagt, befindet sich der Käufer in Verzug, wenn er mit der Rücksendung wartet, bis er das Porto erhält?

Man möchte ja ungern auf den Kosten sitzenbleiben…

Herzlichen Dank und einen schönen Tag.

-- Editiert von Ratsuchender844 am 26.07.2022 15:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

privater oder gewerblicher VK?

Wenn gewerblilch, wurde wiederrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Bei mangelhafter Ware hat der Online-Händler grundsätzlich die Kosten der Rücksendung zu tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Bei mangelhafter Ware hat der Online-Händler grundsätzlich die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Dummerweis fehlt es dafür an jedweder Rechtsgrundlage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender844):
ein Käufer erhält defekte Ware, der Verkäufer stimmt der Rückabwicklung zu


Die Rechtsfolgen unterscheiden sich, je nachdem ob

a) der Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt
b) der Käufer ein wegen Nacherfüllungs-Fehlschlags entstandenes gesetzliches Rücktrittsrecht ausübt
c) der Käufer ein ihm "kulanterweise" vom Verkäufer eingeräumtes vertragliches Rücktrittsrecht ausübt ( ohne dass ihm gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte zustünden )

Zitat (von Ratsuchender844):
muss der Verkäufer die Rücksendekosten vorstrecken?


a) Nein.

Der Verbraucher ist nach einem Widerruf gesetzlich zur Rücksendung auf eigene Kosten verpflichtet. ( Voraussetzung: er wurde ordnungsgemäß übers Widerrufsrecht belehrt ). Ausnahme: der Verkäufer hat angeboten, nach einem Widerruf die Ware selbst abzuholen.
Der Unternehmer braucht Kaufpreis + Hinsendekosten solange nicht zurückzuerstatten, wie er weder einen Rücksendenachweis, noch die Ware erhalten hat.

b) Ja.

Der Verkäufer muß nach einem Rücktritt den Kaufpreis zurückgewähren, darf dies aber bis zum Rückerhalt der Sache verweigern. Falls er die Sache überhaupt zurückverlangen will, hat er die Transportkosten zu tragen ( falls er sie nicht selbst abholen möchte); der Käufer kann die nötigen Rücktransportkosten ( notfalls per Klage ) vorgeschossen verlangen.

c) Wenn beim "Aushandeln" des vertraglichen Rücktrittsrechts nichts anderes vereinbart war ( z.B.: "Käufer trägt Rücksendekosten" ) dann

ja.

RK

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