Rücksendung nach Wiederruf zu viel zurückerstattet

20. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
DerZoger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung nach Wiederruf zu viel zurückerstattet

Hallo Zusammen,

ich habe bei einem großen Online Versandhändler für Technik zwei Arbeitsspeicherriegel für einen PC Neubau bestellt. Davon habe ich jedoch nur einen verbaut und den anderen zurückgeschickt. Ich habe vor dem Rückversand meinen Teilwiederruf angekündigt und auch die Menge von 1 angegeben. Ich weiß, dass es keine Grundlage für einen Teilwiederruf gibt, aber dieser wurde vom Support ohne weiteres akzeptiert. Ich habe dann selbst ein Versandlabel bestellt (auch das wurde vom Support akzeptiert) und ausgedruckt (wurde nicht vom Verkäufer bereitgestellt). Nun ist die Sendung beim Händler eingegangen und er hat mir eine Gutschrift über 2 RAM-Riegel ausgestellt, obwohl ich wie angekündigt nur einen zurückgeschickt habe. Außerdem wurde mir ein Versandlabel in Rechnung gestellt. Nun stellen sich mir zwei Fragen:
1. Muss ich den Händler darauf hinweisen, dass er mir zu viel zurückerstattet hat ?
2. Sollte ich den Händler darauf hinweisen, dass er mir die Versandkosten ungerechtfertigter Weise in Rechnung gestellt hat ? Ich gehe immerhin selbst mit dieser 'falschen' Gutschrift mit einem dicken Plus aus der Gutschrift heraus.

Vielen Dank für eure Ratschläge.

Viele Grüße
Christopher

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich weiß, dass es keine Grundlage für einen Teilwiederruf gibt,
Darf man daraus schließen, dass die beiden Riegel als Doppelpack gekauft wurden? Oder wie kommst du darauf, dass man nicht teilweise widerrufen kann?

Stefan

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#2
 Von 
DerZoger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Darf man daraus schließen, dass die beiden Riegel als Doppelpack gekauft wurden?


Nein, die Riegel wurden ganz normal einzeln verkauft, ich habe jedoch zwei bestellt. Sie können also theoretisch auch einzeln retourniert werden. Allerdings ist es meines Wissens nach immer noch umstritten ob ein Teilwiederruf überhaupt möglich ist bzw. man als Kunde ein Recht darauf hat. Deshalb habe ich das so formuliert :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

OK, gut für dich (weil, im anderen Fall würdest du noch einen Riegel schulden).

Dazu ob du die falsche Erstattung melden musst möchte ich nichts sagen, imho gehört es sich einfach so, dass man das macht. Dann dürfte auch das mit den Versandkosten kein Problem sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von DerZoger):
1. Muss ich den Händler darauf hinweisen, dass er mir zu viel zurückerstattet hat ?

Nö.
Nur mit den eintretenden Folgen müssten man leben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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