Rücktritt Internetkauf VOR Lieferung!

25. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
mkollberg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Internetkauf VOR Lieferung!

Hallo zusammen,

habe kürzlich im Internet bei einemreinen Internethändler einen Drucker erstanden. Dummerweise war dieser Kauf sehr spontan, und leider auch unüberlegt! Nach langen Recherchen im Netz kam ich zu dem Entschluß nicht diesen Drucker zu kaufen (da zu viele Mängel im nachhinein) sondern ein anderes Modell. Diese führ aber mein Internetshop aber nicht, so dass ich gern diesen Kauf stonieren möchte. Laut AGBs ist nach Erhalt eines Produktes 2 Wochen Rückgaberecht (inc Porto), aber vor Lieferung ist das nicht möglich
Zitat Agbs :8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
Was soll ich tun - einfach warten- liefern lassen und dann wieder zurückschicken? (muss dieser kaufvertrag von mir schriftlich per Einschreiben zuvor widerrufen werden?)
Sollte ich jetzt einfach anrufen und fversuchen mich so mit denen zu einigen? Wecke ich da nicht schlafende Hunde?

Über fachliche Hilfe wäre ich sehr dankbar und, ich weiss - besser vorher über Produkte kundig machen - dacht ich hätte es ausreichend getan...

vlg, mkollberg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich glaube, ein Anruf ist genau richtig. Du ersparst denen ja quasi Kosten, wenn sie den Drucker nicht erst zu Dir schicken müssen, denn wenn er bei Dir ist und Du den Kauf widerrufst, dann tragen die auch alle Kosten.

Also auf keinen Fall auf die 10% einlassen.
Dieser Abschnitt in den AGB's dürfte nichtig sein - oder nur zwischen Unternehmern gelten.

Gruß
MCNeubert

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich habe auch schon 2 mal den Fall gehabt, dass ich spontan was gekauft habe was mir gefallen hat. Dann habe ich es mir anders überlegt und den Händler in einem netten Ton angeschrieben und ihn gebeten meinen Auftrag zu stornieren.
Da gab es noch nie Probleme.

Oftmal stehen auch tausend Dinge in den AGBs, weil die Händler sich gegen alle Individualitäten absichern wollen und Spaßkäufer abhalten wollen.

Versuch es einfach.

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