Rücktritt Kaufvertrag Ebay

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
JenniferW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag Ebay

Ich habe bei Ebay am 28 Dezember 2003 ein Kochfeld für 269 Euro ersteigert und es vor 5 Tagen geliefert bekommen. Leider paßt der Anschluss nicht zu unserem Herd und Adapter gibt es nicht. Von dem Verkäufer , einem Küchefachhändler, wurde auf eventuelle Probleme nicht hingewiesen.

Der Kauf erfolgte bei einem Händler.

Jetzt möchte ich gern wissen, ob ich das 14-tägige Rückgaberecht nutzen kann und wer die Rücksendekosten trägt.

Der Händler möchte aber seine Kosten und Aufwendungen entschädigt bekommen und nur 200 Euro erstatten. Ist das rechtens?

Desweiteren wäre es für mich interessant zu wissen welche Gesetze dies regeln.

Danke

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Lesen Sie mal §§355 , 357 BGB :
http://www.dejure.org/gesetze/BGB

Ersterer regelt das Rückgaberecht, letzterer die Versandkostenregelungen.

In Ihrem Fall dürfte der Händler also nichts abziehen, müßte die Kosten der Rücksendung tragen und den vollen Kaufpreis erstatten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenniferW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Verkäufer ist aber trotz meiner Hinweise auf das BGB nicht einverstanden.

Soll ich ihm das Ceranfeld trotzdem zurücksenden und was geschieht, wenn er die Annahme verweigert?

Was kann ich sonst machen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich würde es nicht zurücksenden (macht nur Ärger, wenn er es nicht annimmt).

Erklären Sie den Widerruf per Einschreiben/Rückschein und setzen Sie dem VK eine Frist (ca. 14 Tage zum dd.mm.2004), Ihnen gegenüber schriftlich zu erklären, daß er

a) die Ware zurücknimmt (bzw. Sie zur Rücksendung authorisiert) und
b) sämtliche Kosten rückerstattet.

Läßt er diese Frist verstreichen, müssen Sie Ihren Anspruch wohl anwaltlich durchsetzen (was aber der Händler zahlen muß, weil er nach Fristablauf in Verzug ist).
Da sehe ich bei der Sachlage auch keinerlei Schwierigkeiten, vor Gericht zu obsiegen. :)

1x Hilfreiche Antwort

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