Rücktritt Kaufvertrag Küche

3. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.07.2019 16:21:24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag Küche

Hallo miteinander.
Wir haben ein kleines Dilemma.
Wir haben einen Kaufvertrag für eine Einbauküche unterschrieben, die nach unsrem Wunsch geplant wurde. Zu Hause haben wir im Vertrag jedoch gelesen, dass die Küche in einem Material (Kunststoff foliert, statt lackiert) geliefert wird als von uns gedacht. Die Ausstellungsküche war zwar in Kunststoff, jedoch ist dies für uns als Laie natürlich nicht erkennbar gewesen. Über das Material direkt wurde in der Beratung nie gesprochen. Wir haben sofort einen Tag nach Abschluss des Vertrages telefonisch unseren Irrtum gemeldet und nachgefragt ob es auch in lackiert lieferbar wäre. Dies kostet jedoch einen Aufpreis, der uns aber zu viel ist. Gestern sind wir per Mail dann schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Heute bekamen wir jedoch die Nachricht, dass sie mit unserem Rücktritt nicht einverstanden sind. Es wurde uns die Möglichkeit gegeben den Preis zu senken wenn wir andere Geräte nehmen würden. Dies möchten wir jedoch nicht.
Wir ist hier die Rechtslage?
Ist ein Rücktritt trotzdem möglich?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von NamLau ):
Gestern sind wir per Mail dann schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten.

Gibt es denn in den vertraglichen Vereinbarungen überhaupt ein Rücktrittsrecht?



Zitat (von NamLau ):
Zu Hause haben wir im Vertrag jedoch gelesen, dass die Küche in einem Material (Kunststoff foliert, statt lackiert) geliefert wird als von uns gedacht.

Schlecht, je nach dem wie das formuliert ist, wäre der Vertrag dann fix. Ein "nicht lesen" vor der Unterschrift fällt meist unter "selbst schuld".

Eine Anfechtung wegen Irrtums wäre hier wohl der einzige Ausweg. Kann aber passieren, dass man das dann dem Verkäufer per Gericht erklären lassen muss und das man dann Schadenersatz leisten muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von NamLau ):
Kunststoff foliert, statt lackiert
wenn Ihnen das wichtig war, hätten Sie während der Verhandlung ansprechen müssen/können bzw einfach mal nachprüfen, ob das Material das ist, was Sie gerne möchten. Man kann auch kein Auto kaufen und sich dann beschweren, dass keine Klimaanlage drin ist und dann zurücktreten, weil man vergessen hat, danach zu fragen .

Ich sehe da keine Möglichkeit für Sie, aus dem Kaufvertrag herauszukommen, Sie müssen sich dann eben entscheiden, ob Sie den Aufpreis zahlen oder die Geräte ändern oder die Küche nehmen wie sie ist. Mehr Entgegenkommen muss das Küchenstudio nicht zeigen. Oder Sie treten gegen eine Schadensersatzzahlung zurück, die meist um etwa 25-30%liegt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Ist im Vertrag ein Widerrufsrecht enthalten? Falls nein, haben Sie auch kein Widerrufsrecht.
2. Im Vertrag ist die "Folierung" beschrieben - warum haben Sie den Vertrag dann unterschrieben? "Anfechtung wegen Irrtums" ist nicht gleichzusetzen mit "hab ich nicht gelesen".

=> Angebot des Verkäufers bzw. eine der angebotenen Alternativen annehmen.

0x Hilfreiche Antwort

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