Rücktritt Kaufvertrag Möbelhaus

7. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sheldor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag Möbelhaus

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Im September habe ich Möbel(Couch, Schlafzimmer und Regalbretter) bei einem Möbelhaus gekauft. Als die Sachen Ende Oktober ankamen, waren die Regalbretter bereits bei der Lieferung beschädigt. Ich reklamierte diese direkt beim Lieferanten. Als ich Wochen später bis in den Januar nichts hörte und bei Anrufen immer auf einen Rückruf vertröstet wurde, platzte mir im Januar der Kragen und ich setzte dem Möbelhaus eine Frist für die Nachlieferung(3 Wochen, jedoch festes Datum). Daraufhin bekam ich massiv antworten und das Möbelhaus schrieb mir, das sie in 3 Wochen die Möbel nicht heranschaffen können und die Reklamation vom Lieferanten anscheinend nicht abgegeben wurde. Die Lieferung käme jetzt nach 5 Wochen. Jedoch muss ich ehrlich sagen: Ich will die Möbel von diesem Laden einfach nur loswerden. Der Kundendienst ist eine Katastrophe und ich will einfach keinen Ärger mehr mit den Leuten. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass ich vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Frist nicht eingehalten wurde. Stimmt das? Es geht hier immerhin nur um die Regalbretter bei einer Lieferung von 900€(Bretter 50€).

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Viele Grüße
Sheldor

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Ist eine Einzelfallentscheidung... zurücktreten kann man bei nicht unerheblichen Mängeln. Das ist bei defekten Regalbrettern aus meiner Sicht der Fall. Dann bleibt noch die Teilleistung der restlichen Möbel, da müsste man schon darlegen können, warum man an der kein Interesse hat, bspw. ist alles aus einer Serie.

Dein Fehler war, nicht bei Deinem Vertragspartner zu reklamieren. Die erste Verzögerung hast Du Dir also selbst zuzuschreiben. Eine dreiwöchige Fristsetzung ist generell ok, bei Möbeln mag das ein Richter im Einzelfall aber anders sehen.

Ich würde mit Verweis auf die Aussage des Möbelhauses die Frist auf genau das vom Möbelhaus genannte Datum verlängern. Wenn dann nichts kommt, dürfte der Rücktritt kein Problem mehr sein.

-- Editiert von JogyB am 07.02.2016 17:14

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#2
 Von 
Sheldor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Lieferant war aber doch das Möbelhaus? Dann sollte die Reklamation doch passen. Das Möbelhaus selbst hat die Möbel geliefert und ich habe direkt bei diesem Angestellten( vom Möbelhaus) reklamiert.

Ok also ist die Chance derzeit schon zurückzutreten gering. Zumindest liest es sich so. Dann werde ich die Frist verlängern auf das Datum vom Möbelhaus und wenn dann nicht alles passt zurücktreten.

Schon mal Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Sheldor):
und ich habe direkt bei diesem Angestellten( vom Möbelhaus) reklamiert.

Und das kannst Du wie beweisen?

1x Hilfreiche Antwort

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