Hallo,
ich habe zu diesem Thema ausführlich recherchiert, aber leider widersprüchliche Aussagen gefunden.
Ich habe vor über 2 Jahren eine Festplatte gekauft, die ich ca 4 mal eingeschickt habe zur Reparatur. Nun bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die letzte Garantierechnung ist im letzten Jahr datiert.
Anscheinend sagt §§ 437
Nr.
2, 434
, 346
I, 323 BGB
aus, dass mir der volle Kaufpreis zusteht, da ich das Gerät mehr als zweimal zur
Reparatur schicken musste und ich mich innerhalb der zweijährigen
Garantiezeit befinde.
Was sagt Ihr?
Viele Grüße,
Sven
Rücktritt Kaufvertrag - Voller Kaufpreis?
10. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2007 | 15:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag - Voller Kaufpreis?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2007 | 17:01
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Sven, ich habe eine sehr ähnlcihe Frage (Wandeln) und "abonniere" dieses Thema mal .
Gruß Tim
#2
Antwort vom 11. Januar 2007 | 17:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für den Hinweis.
Wieso antwortet man dir auf deine Frage und auf meine nicht??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2007 | 21:12
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1344x hilfreich)
346 (1) sagt eben aus, dass für den gezogenen Nutzen Werersatz zu leisten ist. Daraus kann man eben die Berechnung eines Abzuges herleiten.
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