Rücktritt Küchenkaufvertrag und Finanzierung

15. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücktritt Küchenkaufvertrag und Finanzierung

Guten Tag,

wir haben im Juni 2020 eine Küche gekauft und diese über die Hausbank des Möbelhauses finanziert.
Am 28.09.2020 sollte dann die Küche geliefert und montiert werden. Es fehlten Teile (z.B. der Kühlschrank) bzw. einige Waren beschädigt. Das wurde von den Monteuren aufgenommen und der Kundendienst sollte sich bei uns melden.
Das ist auch passiert und der Kühlschrank sollte in der Folgewoche nachgeliefert werden, der Termin wurde zwei Tage vorher um eine weitere Woche verschoben, weil "der Kühlschrank doch nicht im Lager sei".
Als der Kühlschrank dann eingebaut wurde, sind weitere erhebliche Mängel an der Küche aufgefallen. Die gesamte Küche ist 7cm zu weit links montiert worden, das letzte Element ist der Kühlschrank und dieser lässt sich deshalb nicht vollständig öffnen. Eine Leiste, die zwischen Kühlschrank und Wand geplant war, wurde einfach vergessen.
Griffe von Fronten wurden nicht mittig, sondern seitlich versetzt eingebaut.
Für den 09.12.2020 wurde ein Termin vereinbart, an dem alle Mängel behoben und alle fehlenden Teile nachgeliefert werden sollten. Am Montagetag, 20 Minuten nach der vereinbarten Zeit, habe ich einen Anruf erhalten, dass beim Einladen der Teile Beschädigungen an den neuen Arbeitsplatten festgestellt wurden und gefragft, ob ich den Montagetermin dennoch wahrnehmen möchte. Dies habe ich abgelehnt, weil ich jetzt zwar eine fehlerhafte, aber zumindest funktionale Küche habe und ohne Arbeitsplatte wäre die Küche halt einfach nicht nutzbar.

Mir wurde am Telefon ein Preisnachleis angeboten und ein Liefertermin Mitte Januar. Ich habe jetzt in einer Mail eine schriftliche Bestätigung über den Preisnachlass gefordert und eine Frist von 5 Wochen (bis zum 11.01.2020) gesetzt, um alle Mängel zu beseitigen, da ich andernfalls vom Kaufvertrag zurücktreten werde.

Jetzt stellen sich mri folgende Fragen:

1. Muss ich noch irgendetwas berücksichtigen, um im Falle einer Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten? Aus meiner Sicht hatte das Möbelhaus bereits jetzt mehr als Genug Zeit zum Nachbessern und dazu bereits drei vereinbarte Termine, auch wenn zwei davon nicht wahrgenommen worden sind.
2. Wenn das Möbelhaus den Preisnachlass, der mir telefonisch angeboten wurde, jetzt nicht schriftlich bestätigt und behauptet das wäre so nicht passiert, kann ich dann auch jetzt schon vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor die Frist verstrichen ist?
3. Was geschieht mit dem Finanzierungsvertrag? Wird dieser "einfach" rückabgewickelt (es handelt sich um eine 0% Finanzierung) oder bleibt dieser Vertrag bestehen, das Möbelhaus zahlt mir den Betrag aus und ich zahle weitere die Raten?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114522 Beiträge, 39010x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
1. Muss ich noch irgendetwas berücksichtigen, um im Falle einer Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten? Aus meiner Sicht hatte das Möbelhaus bereits jetzt mehr als Genug Zeit zum Nachbessern und dazu bereits drei vereinbarte Termine, auch wenn zwei davon nicht wahrgenommen worden sind.

Ja, Corona.
Auch wenn das arme Virus für alle möglichen dummen Ausreden herhalten muss, hier könnte es sein das die Zeit vom 16.12 bis 10.01 die gesetzte Frist unterbricht.



Zitat (von Narmak89):
2. Wenn das Möbelhaus den Preisnachlass, der mir telefonisch angeboten wurde, jetzt nicht schriftlich bestätigt und behauptet das wäre so nicht passiert, kann ich dann auch jetzt schon vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor die Frist verstrichen ist?

Wegen was denn? Wegen etwas das nie passiert ist?



Zitat (von Narmak89):
3. Was geschieht mit dem Finanzierungsvertrag? Wird dieser "einfach" rückabgewickelt (es handelt sich um eine 0% Finanzierung) oder bleibt dieser Vertrag bestehen, das Möbelhaus zahlt mir den Betrag aus und ich zahle weitere die Raten?

Da es verbundene Verträge sind, müsste der Vertrag rückabgewickelt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich wollte an dieser Stelle nur einmal Rückmeldung geben wie das ganze ausgegangen ist, falls sich jemand in einer ähnliches Situation befinden sollte:

Die Frist ist verstrichen und das Möbelhaus hat sich nicht gemeldet. Daraufhin habe ich mich wieder an das Möbelhaus gewandt und dort hat man akzeptiert, dass ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten könnte.

Daraufhin wurde mir ein weiterer Preisnachlass angeboten und ich habe dem Möbelhaus schriftlich einen weiteren Nachbesserungsversuch innerhalb von 6 Wochen zugestanden mit Verweis darauf, dass ich mir weiterhin das Recht vorbehalte bei Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Auch dieser Nachbesserungsversuch ist gescheitert, sodass mir ein weiterer Preisnachlass angeboten wurde, den ich unter den selben Bedingungen angenommen habe. Das ganze ist ein drittes Mal passiert und der Preis wurde weiter gesenkt. Aktuell warte ich darauf, ob beim nächsten Versuch alle Mängel behoben werden können. Der Kaufpreis wurde inzwischen um fast 20% gesenkt.

Beim letzten Versuch stellte sich übrigens heraus, dass von Anfang an ein Planungsfehler vorlag und anscheinend der Küchenplaner, die Mitarbeiter aus der Reklamation und der Kundendienstmitarbeiter, der vor Ort war, allesamt nicht mit den Monteuren gesprochen haben, denen das direkt beim ersten Einbauversuch aufgefallen war.

Signatur:

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29777 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
Aktuell warte ich darauf, ob beim nächsten Versuch alle Mängel behoben werden können.
Voraussage: Auch dieser Versuch scheitert.
Zitat (von Narmak89):
Beim letzten Versuch stellte sich übrigens heraus,
WER hat das denn festgestellt und wie wurde dir das bekannt ?

Was ist denn noch als Mangel bzw. gescheiterte Nachbesserung vorhanden?
Die Griffe, die Arbeitsplatte, die Abschlussleiste, die Kühlschranktür--- die ganze Küche zu weit links?

Rücktritt vom Kaufvertrag---> bedeutet doch Küche abbauen lassen, mitnehmen lassen. Oder?
Woanders eine andere Küche bestellen? Geht vermutlich nicht ohne Finanzierungsrückabwicklungszeremonie.

Seit Dezember ist die Küche in Gebrauch??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Narmak89):
Aktuell warte ich darauf, ob beim nächsten Versuch alle Mängel behoben werden können.
Voraussage: Auch dieser Versuch scheitert.


Halte ich ebenfalls nicht für unwahrscheinlich.


Zitat (von Anami):
Zitat (von Narmak89):
Beim letzten Versuch stellte sich übrigens heraus,
WER hat das denn festgestellt und wie wurde dir das bekannt ?


Beim letzten Montageversuch ist der Montagechef selber mit rausgefahren, um sich das ganze anzusehen. Ihm ist dann aufgefallen, dass die Maße für ein Kochfeld mit Umluft und nicht mit Abluft bei der Planung angenommen wurden. Es handelt sich dabei um ein Kochfeld mit integrierter Abluft und die wird erst hinter den Schränken und dann durch den Boden über den Keller nach draußen abgeführt. Mit Umluft hätte eine Arbeitsplattentiefe von 63cm ausgereicht, mit Abluft empfiehlt der Hersteller 74cm, aber die Monteure haben es mit 70cm hinbekommen. Diese 7cm fehlten dann am Kühlschrank, um die Tür gescheit aufzubekommen.

Zitat (von Anami):
Was ist denn noch als Mangel bzw. gescheiterte Nachbesserung vorhanden?
Die Griffe, die Arbeitsplatte, die Abschlussleiste, die Kühlschranktür--- die ganze Küche zu weit links?


Offen sind noch die Arbeitsplatte, die Abschlussleiste und die ganze Küche zu weit links.

Zitat (von Anami):

Rücktritt vom Kaufvertrag---> bedeutet doch Küche abbauen lassen, mitnehmen lassen. Oder?
Woanders eine andere Küche bestellen? Geht vermutlich nicht ohne Finanzierungsrückabwicklungszeremonie.


Genau, mit dem Verstreichen der Frist hatte ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aufgrund des Entgegenkommen des Möbelhauses, habe ich dann jeweils einen weiteren Nachbesserungsversuch zugestimmt, dabei aber explizit darauf hingewiesen, dass ich mir vorbehalte vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls die Mängel nicht behoben sind. Dem hat das Möbelhaus zugestimmt.

Ich habe direkt nach Fristsetzung mit der finanzierenden Bank gesprochen und dort wurde mir bestätigt, dass im Falle eines gültigen Rücktritts vom Kaufvertrag, die bereits gezahlten Raten an mich zurückgezahlt werden und die Bank sich vom Möbelhaus das Geld zurückholt und Kosten für entstandene Aufwände in Rechnung stellt.

Zitat (von Anami):

Seit Dezember ist die Küche in Gebrauch??


Seit Ende September schon

Signatur:

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29777 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
und die Bank sich vom Möbelhaus das Geld zurückholt und Kosten für entstandene Aufwände in Rechnung stellt.
Und diese Küche willst du behalten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Narmak89
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Narmak89):
und die Bank sich vom Möbelhaus das Geld zurückholt und Kosten für entstandene Aufwände in Rechnung stellt.
Und diese Küche willst du behalten?


Nein, das wäre im Fall des Rücktritts. Den Rücktritt habe ich noch nicht vollzogen, ich hätte allerdings das Recht es zu tun, wenn der nächste Nachbesserungsversuch erneut scheitert.

Signatur:

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29777 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von Narmak89):
Den Rücktritt habe ich noch nicht vollzogen, ich hätte allerdings das Recht es zu tun, wenn der nächste Nachbesserungsversuch erneut scheitert.
Hab ich verstanden. Wenn meine Vorhersage aus #3 stimmt und der NB-Versuch auch scheitert--- dann willst du vom Vertrag zurücktreten?
Und dann?

Fragen:
-Baut die Firma diese maßgeschneiderte Küche wieder ab?
-Nimmt sie die Küche *zurück*?
-Erfolgt ein Rückabwicklungsverfahren Küchenkauf incl. Rückabwicklung Finanzierung ?
-Du erhältst vermutlich einen Wertersatz

und du bestellst dir WO?? eine neue maßgeschneiderte Küche?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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