Rücktritt als Verkäufer Ebay Kleinanzeigen

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
levo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Rücktritt als Verkäufer Ebay Kleinanzeigen

Ich habe einen Artikel recht günstig bei Ebay Kleinanzeigen angeboten. Ich habe einem Käufer zugesagt und die Warenübergabe ausgemacht.
Kurz danach habe ich festgestellt, dass es sich um ein besonderes Stück handelt und bei weitem viel mehr Wert ist. Nun möchte ich von der Zusage zurücktreten.

Geht das?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Das geht zwar, aber da du damit einen Vertragsbruch begehst machst du dich damit schadenersatzpflichtig.
Eine Irrtumsanfechtung dürfte hier auch nicht zielführend sein. Dass du den Wert einer Sache nicht kennst ist kein Irrtum.
Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass du den Vertrag einfach zähneknirschend erfüllen solltest.

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Geht das?


Nö, Verträge sind schon einzuhalten. Was ihnen bleibt ist die Anfechtung, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Nachteil, sich schadensersatzpflichtig zu machen.

Zitat:
Kurz danach habe ich festgestellt, dass es sich um ein besonderes Stück handelt und bei weitem viel mehr Wert ist.


Kannst du das mal kurz ausführen? Auf welcher Grundlage hast du das "Stück" zunächst eingestellt? Was bedeutet nun "besonderes Stück"? In welchem Umfang weicht der Wert ab und was ist der Grund dafür?

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#3
 Von 
levo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

es handelt sich um ein altes Fahrrad. Preis 10 Euro ... Es ist wohl definitiv mehr als 100 Euro Wert ... Ich habe den Käufer kontaktiert und gesagt, für 60 würde ich es verkaufen.

Schadensersatz .. sprich ich muss ihm den Wert von 10 Euro zahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich dachte jetzt kommt hier irgendwas von einem alten Bild vom Dachboden, welches sich als teures Meisterwerk entpuppt...

Nee, also in diesem Fall sehe ich keinen Anfechtungsgrund. Den Vertrag würde an deiner Stelle besser erfüllen, denn das ist die mit weitem Abstand kostengünstigste Variante für dich.

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#5
 Von 
levo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber welche Kosten müsste ich denn sonst noch zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

- Schadensersatz (wenn er ein ähnliches Modell woanders kaufen muss und dafür mehr bezahlt, zahlst du die Differenz)
- Wenn du dich weigerst zu zahlen kommen dann auch noch Kosten der Rechtsverfolgung hinzu (das kann von 50,- bis zu einigen hundert Euro gehen, je nachdem wie beharrlich du dich weigerst und welchen Weg der Käufer wählt)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
levo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

danke

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#8
 Von 
fajo-fl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem anders überlegen oder im Nachhinein unzufrieden mit einem Verkauf zu sein und es "irgendwie" noch zu verändern, mach langsam richtig Schule. Wenn man überlegt welches persönliches Risiko deshalb eingegangen wird, wow. Denn es gibt Gesetze und die sollte man wieder lernen zu befolgen und zu respektiere! - Da ist es egal ob Gewerblich oder privat!!!-
Solche Verhaltensweisen werden inzwischen schon wegen 1,10€ aufgezeigt, wobei man sich in den Fällen lieber nicht mehr fragt was das soll :???:
Als Kaufmann schämt man sich langsam das man den Beruf erlernt hat. Selbst wenn es Privatverkäufer sind die mit dem Verhalten langsam für einen recht schlechten Ruf dieser Berufsgruppe sorgen.

-- Editiert von fajo-fl am 01.05.2020 14:25

-- Editiert von fajo-fl am 01.05.2020 14:27

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

bitte keine Leichen ausbuddeln....

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

@radfahrer: Hättest du das nicht weiter oben schreiben können? Jetzt habe ich das Zeug hier auch ganz umsonst gelesen :D

-- Editiert von Droitteur am 01.05.2020 17:57

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

sorry Droitteur

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