Hallo zusammen,
wir haben am Samstag Abend in einem Möbelhaus, eine Couchgarnitur (Ausstellungsstück 2000€ ) bestellt. Es sollte eine Vorauszahlung von 30% erfolgen und nach Zusage der Bank für die Finanzierung dürften wir die Möbel abholen.
Der Vertrag wurde unterschrieben, aber da nicht alle Unterlagen vollständig waren (Personalausweis) wurde die Anzahlung und Finanzierung nicht abgeschlossen. Es gab "nur" eine Zusage (mit Unterschrift) unsererseits zum Kauf der Ware.
Als wir daheim ankamen, fiel uns auf, dass die Möbel mit ihrer Funktion nicht in unsere Wohnung passen.
Wir riefen sofort Montag morgen (heute, also nach einem Werktag) an um vom Vertrag zurückzutreten. Das Möbelhaus reagierte, auch als wir persönlich hinfuhren sehr forsch. Und meinte wir könnten nicht zurücktreten. Falls wir dies wollen, müssten wir 30% bezahlen (schadensersatz). Allerdings, wurde noch gar keine Leistung erbracht. Die Möbel standen da wo wir sie besichtigt hatten. Wir haben auch noch nichts bezahlt. Wir haben die Möbel auch nciht benutz oder abgeholt, somit auch keinen Schaden angerichtet.
Haben wir nicht gesetzlich das Recht, zu widerrufen oder zurückzutreten ohne 30% zu zahlen?
Kann man in AGBs dieses Gesetzt ausschlißen? Wir wurden uf diese AGB beim Kauf nicht hingewiesen.
Vielen Dank für Hilfe im Voraus.
Grüße,
Ugur
Rücktritt bei Möbelkauf im Möbelhaus
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Nein, es gibt kein gesetzliches Recht bei so einem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten. Allenfalls wenn es mit der Finanzierung gekoppelt ist, könnte man von der Finanzierung und somit vom Kauf zurücktreten, ist aber ja nun bei Euch nicht der Fall.
Gruß
Michael
Aber es sollte ja eine Finanzierung sein. Eine Nullfinanzierung, mit Anzahlung von 30%.
Nur wurde die Finanzierung nicht abgeschlossen. Bar zahlen können wir sowieso nicht.
Sollen wir dann erst zurücktreten, nachdem die Finanzierung durch ist?
Würde das helfen?
Danke
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Oh Mann, wenn es ein Widerrufsrecht in Läden geben würde, würde ich 3 Wagen voll einkaufen und danach sofort widerrufen
Ein Widerrufsrecht in diesem Falle gibt es nur bei Online-Händlern.
--- editiert vom Admin
Kann ich damit argumentieren, dass der Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist?
Das wäre super. Weil die wollten ohne Anzahlung kein Vertrag machen. Wir konnten nicht nicht anzahlen bzw. finanzieren. Da nicht alle Unterlagen da waren. Also fehlt meines Erachtens ein Teil vom Vertrag.
Wie ist es mit dem Teilzahlungsvertrag? Könnte man da was machen?
Danke nochmal!
was heißt, dass nicht wirksam zustande gekommen??
Sie haben die Zusage zum Kauf unterschrieben!
Hier können Sie nur auf Kulanz hoffen. Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es in Ihrem Fall nicht
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Da Sie sich vertraglich verpflichtet haben, die Ware abzunehmen, wird man Sie auch daran festhalten können.
Einen sog. verbundenen Vertrag, der einen anderen Ausgang rechtfertigen würde, erkenne ich hier nicht.
--- editiert vom Admin
Mein Anwalt ist leider im Urlaub. Aber nächste Woche kommt er wieder. Wenn dann würden sowieso die 14 Tage gelten, oder?
:(
Wenn Du dich Pawel anvertrauen willst...
@KleinerJurist
Du willst uns doch nicht ernsthaft erzählen, Pawel sei Anwalt? Woher hast du diese Information?
Ich finde das Fallkonstrukt aber interessant. Eigentlich ein verbundenes Geschäft (Kauf&Finanzierung). Bei der Finanzierung gäbe es ein Widerrufsrecht durch das auch der Kaufvertrag widerrufen werden könnte, diese ist aber noch nicht geschlossen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Tja, nicht umsonst ist Pawel eigentlich ein gesperrtes Mitglied
--- editiert vom Admin
'Du willst uns doch nicht ernsthaft erzählen, Pawel sei Anwalt?'
Nein, wollte ich nicht
--- editiert vom Admin
Ich argumentiere praxisnah.
Wenn vor Gericht der Kläger ein Schreiben vorlegt, nach welchem der Beklagte sich verpflichtet, die Möbel abzunehmen und keine weiteren schriftlichen Angaben gemacht werden, so dass ansonsten Wort gegen Wort steht, ist das Ergebnis nicht schwer vorherzusagen.
Dass Pawel immer einen Ausweg sucht ist löblich. Das sind dann aber die Art Anwälte, die nach der Verhandlung auf den ungerechten Richer schimpfen, eben da sie nicht verstehen, dass Entscheidungen oft nach Beweislast getroffen werden und der VK hier sehr gute Karten hat, den Nachweis des Abschlusses des KV zu erbringen.
--- editiert vom Admin
Hmm....da ich an einem Landgericht tätig bin, denke ich das schon...
--- editiert vom Admin
'Wäre nicht schlecht wenn der Fragesteller mehr über die Inhalte der unterschriebene Vertrag sagt'
Da hast Du natürlich Recht. Es ist halt leider oftmals so, dass man hier im Forum keinen Gesamtüberblick erhalten kann. Es kann u.U. auf Kleinigkeiten ankommen, worauf der TE gar nicht achtet.
--- editiert vom Admin
Wenn Du bisher mitgelesen hast, habe ich mehrmals betont, dass Mirk durchaus über solide Kenntnisse verfügt. Sein Problem ist nur, dass er zu häufig vom Fall abschweift und sich verzettelt.
Noch was zu Dir, lieber Pawel. Ich habe kein Problem zuzugeben, dass man nicht alles 100% wissen kann. Denkst du etwa bei einem Jura-Studium lernt man jeden Rechtsfall? Kennt ein Mediziner alle möglichen Diagnosen oder ein Sprachwissenschaftler jedes Wort und seine Bedeutung?
Wer konkrete Rechtsberatung wünscht kann diese gerne bei Anwalt einholen, welcher für die Recherche bzgl. der Fälle auch bezahlt wird.
Ich bin stets offen und lernfähig (siehe z.B. Kündigungsfrist im Forum Mietrecht).
Im Gegensatz zu Dir, pöbel ich jedoch nicht ständig alle anderen User an mit Sätzen wie 'das ist sicher nicht so', ohne Begründungen für meine Ansicht zu liefern.
Was ist eigentlich mit dem Rest deinen Benutzernamens passiert?
*Was ist eigentlich mit dem Rest deinen Benutzernamens passiert?*
Das kann ich dir sagen, KleinerJurist. Unser Pawel ist für die von dir gerade erwähnten Pöbeleien mit seinem Hauptaccount und einem weiteren Account vom Admin aus dem Forum befördert worden, was ihn nicht davon abhielt, einen seiner diversen Zweitaccounts umzubenennen und da weiter zu machen, wo er aufgehört hat. Na dann auf einen baldigen Freiflug...
Interessant. Da ist man mal kurz in Urlaub und hier gehts voll ab
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