Rücktritt bei Möbelkauf im Möbelhaus

27. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
ugur1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)
Rücktritt bei Möbelkauf im Möbelhaus

Hallo zusammen,

wir haben am Samstag Abend in einem Möbelhaus, eine Couchgarnitur (Ausstellungsstück 2000€ ) bestellt. Es sollte eine Vorauszahlung von 30% erfolgen und nach Zusage der Bank für die Finanzierung dürften wir die Möbel abholen.
Der Vertrag wurde unterschrieben, aber da nicht alle Unterlagen vollständig waren (Personalausweis) wurde die Anzahlung und Finanzierung nicht abgeschlossen. Es gab "nur" eine Zusage (mit Unterschrift) unsererseits zum Kauf der Ware.
Als wir daheim ankamen, fiel uns auf, dass die Möbel mit ihrer Funktion nicht in unsere Wohnung passen.

Wir riefen sofort Montag morgen (heute, also nach einem Werktag) an um vom Vertrag zurückzutreten. Das Möbelhaus reagierte, auch als wir persönlich hinfuhren sehr forsch. Und meinte wir könnten nicht zurücktreten. Falls wir dies wollen, müssten wir 30% bezahlen (schadensersatz). Allerdings, wurde noch gar keine Leistung erbracht. Die Möbel standen da wo wir sie besichtigt hatten. Wir haben auch noch nichts bezahlt. Wir haben die Möbel auch nciht benutz oder abgeholt, somit auch keinen Schaden angerichtet.

Haben wir nicht gesetzlich das Recht, zu widerrufen oder zurückzutreten ohne 30% zu zahlen?
Kann man in AGBs dieses Gesetzt ausschlißen? Wir wurden uf diese AGB beim Kauf nicht hingewiesen.

Vielen Dank für Hilfe im Voraus.
Grüße,
Ugur

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein, es gibt kein gesetzliches Recht bei so einem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten. Allenfalls wenn es mit der Finanzierung gekoppelt ist, könnte man von der Finanzierung und somit vom Kauf zurücktreten, ist aber ja nun bei Euch nicht der Fall.

Gruß

Michael

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ugur1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Aber es sollte ja eine Finanzierung sein. Eine Nullfinanzierung, mit Anzahlung von 30%.
Nur wurde die Finanzierung nicht abgeschlossen. Bar zahlen können wir sowieso nicht.
Sollen wir dann erst zurücktreten, nachdem die Finanzierung durch ist?
Würde das helfen?

Danke :)

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Oh Mann, wenn es ein Widerrufsrecht in Läden geben würde, würde ich 3 Wagen voll einkaufen und danach sofort widerrufen :grins:

Ein Widerrufsrecht in diesem Falle gibt es nur bei Online-Händlern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ugur1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Kann ich damit argumentieren, dass der Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist?
Das wäre super. Weil die wollten ohne Anzahlung kein Vertrag machen. Wir konnten nicht nicht anzahlen bzw. finanzieren. Da nicht alle Unterlagen da waren. Also fehlt meines Erachtens ein Teil vom Vertrag.
Wie ist es mit dem Teilzahlungsvertrag? Könnte man da was machen?

Danke nochmal!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

was heißt, dass nicht wirksam zustande gekommen??

Sie haben die Zusage zum Kauf unterschrieben!

Hier können Sie nur auf Kulanz hoffen. Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es in Ihrem Fall nicht

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Da Sie sich vertraglich verpflichtet haben, die Ware abzunehmen, wird man Sie auch daran festhalten können.

Einen sog. verbundenen Vertrag, der einen anderen Ausgang rechtfertigen würde, erkenne ich hier nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ugur1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Mein Anwalt ist leider im Urlaub. Aber nächste Woche kommt er wieder. Wenn dann würden sowieso die 14 Tage gelten, oder?

:)

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

:( :(

Wenn Du dich Pawel anvertrauen willst...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KleinerJurist

Du willst uns doch nicht ernsthaft erzählen, Pawel sei Anwalt? Woher hast du diese Information? :pc:

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich finde das Fallkonstrukt aber interessant. Eigentlich ein verbundenes Geschäft (Kauf&Finanzierung). Bei der Finanzierung gäbe es ein Widerrufsrecht durch das auch der Kaufvertrag widerrufen werden könnte, diese ist aber noch nicht geschlossen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Tja, nicht umsonst ist Pawel eigentlich ein gesperrtes Mitglied :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'Du willst uns doch nicht ernsthaft erzählen, Pawel sei Anwalt?'

Nein, wollte ich nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich argumentiere praxisnah.

Wenn vor Gericht der Kläger ein Schreiben vorlegt, nach welchem der Beklagte sich verpflichtet, die Möbel abzunehmen und keine weiteren schriftlichen Angaben gemacht werden, so dass ansonsten Wort gegen Wort steht, ist das Ergebnis nicht schwer vorherzusagen.

Dass Pawel immer einen Ausweg sucht ist löblich. Das sind dann aber die Art Anwälte, die nach der Verhandlung auf den ungerechten Richer schimpfen, eben da sie nicht verstehen, dass Entscheidungen oft nach Beweislast getroffen werden und der VK hier sehr gute Karten hat, den Nachweis des Abschlusses des KV zu erbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Hmm....da ich an einem Landgericht tätig bin, denke ich das schon...

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'Wäre nicht schlecht wenn der Fragesteller mehr über die Inhalte der unterschriebene Vertrag sagt'

Da hast Du natürlich Recht. Es ist halt leider oftmals so, dass man hier im Forum keinen Gesamtüberblick erhalten kann. Es kann u.U. auf Kleinigkeiten ankommen, worauf der TE gar nicht achtet.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Wenn Du bisher mitgelesen hast, habe ich mehrmals betont, dass Mirk durchaus über solide Kenntnisse verfügt. Sein Problem ist nur, dass er zu häufig vom Fall abschweift und sich verzettelt.

Noch was zu Dir, lieber Pawel. Ich habe kein Problem zuzugeben, dass man nicht alles 100% wissen kann. Denkst du etwa bei einem Jura-Studium lernt man jeden Rechtsfall? Kennt ein Mediziner alle möglichen Diagnosen oder ein Sprachwissenschaftler jedes Wort und seine Bedeutung?

Wer konkrete Rechtsberatung wünscht kann diese gerne bei Anwalt einholen, welcher für die Recherche bzgl. der Fälle auch bezahlt wird.

Ich bin stets offen und lernfähig (siehe z.B. Kündigungsfrist im Forum Mietrecht).

Im Gegensatz zu Dir, pöbel ich jedoch nicht ständig alle anderen User an mit Sätzen wie 'das ist sicher nicht so', ohne Begründungen für meine Ansicht zu liefern.

Was ist eigentlich mit dem Rest deinen Benutzernamens passiert?

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Was ist eigentlich mit dem Rest deinen Benutzernamens passiert?*

Das kann ich dir sagen, KleinerJurist. Unser Pawel ist für die von dir gerade erwähnten Pöbeleien mit seinem Hauptaccount und einem weiteren Account vom Admin aus dem Forum befördert worden, was ihn nicht davon abhielt, einen seiner diversen Zweitaccounts umzubenennen und da weiter zu machen, wo er aufgehört hat. Na dann auf einen baldigen Freiflug... :cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Interessant. Da ist man mal kurz in Urlaub und hier gehts voll ab :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen