Rücktritt bei Nichtlieferung

13. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Rücktritt bei Nichtlieferung

Hallo zusammen,
wir haben Ende Juli einen Kaminofen inkl Installation bestellt. Der Ofen war beim Ofenbauer auf Lager, allerdings wollten wir für diesen noch einen Metallsockel haben, damit er etwas höher wird. Der Ofenbauer sagte uns, dass er einen Metallbauer an der Hand hat, welcher den Sockel bauen könnte. Als Installationstermin wurde grob Ende August geplant. Anfang September hieß es, dass der Metallbauer aktuell keine Kapazitäten frei hätte, der Sockel aber vor der Heizperiode kommen soll. Anfang Oktober hieß es dann, vielleicht wird es bis Ende November was. Wir sind es nun leid hier noch länger zu warten und hätten die Möglichkeit einen anderen Kamin von einem anderen Ofenbau installiert zu bekommen. Haben wir in diesem Fall die Möglichkeit des Rücktritts weil der Termin immer wieder verschoben wurde?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Der Ofenbauer sagte uns, dass er einen Metallbauer an der Hand hat, welcher den Sockel bauen könnte.

Da wäre zum einern relevant wer mit wem einen Vertrag über was konkret geschlossen hat.

Zum anderen wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.

Wenn wir all dies kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Wir haben mit dem Metallbauer keinerlei Kontakt gehabt, sondern quasi den Sockel im Paket inkl der anderen Leistungen beim Ofenbauer bestellt. Was dieser für Absprachen mit dem Metallbauer hat, wissen wir nicht.

Über die Art des Vertrages wird man vermutlich lachen. Es ist ein Din A4 Zettel, wo handschriftlich die einzelnen Positionen aufgelistet sind mit Einzelpreisen, Strich drunter, Gesamtsumme. Diese Aufstellung habe ich dann unterschrieben. AGB o.ä. kenne ich nicht.

Es handelt sich aber trotzdem um einen seriösen Ofenbauer mit großer Ausstellung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Über die Art des Vertrages wird man vermutlich lachen.

Nun ja, da wird noch viel mit Handschlag gearbeitet.
Insofern ist das schon hervorragend.



Zitat (von Fachwirt84):
wo handschriftlich die einzelnen Positionen aufgelistet sind mit Einzelpreisen,

Da ist der Sockel auch erwähnt?
Wenn ja mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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