Hallo! Ich habe ein Notebook für das Studium gekauft und hatte sehr früh Probleme mit der Stabilität. Zunächst hing er oft beim Windows Login, dann ist er vermehrt komplett eingefroren (reagiert auf keine Taste mehr, Uhrzeit von Windows bleibt stehen). Ich habe mich dann beim Verkäufer (Onlineshop) beschwert, dieser hat dann gemeint er hat zwei Nachbesserungen und hat ihn repariert (Fehler konnte nachvollzogen werden und die Hauplatine wurde getauscht). Jedoch ist der Rechner direkt beim ersten Booten nach dem Windows einrichten wieder eingefroren. Ich habe mich daraufhin erneut beschwert (und auch ein Beweisvideo mitgeschickt). Beim erneuten Reparaturversuch konnte der Fehler von ihnen nicht nachgestellt werden, es wurde das Bios aktualisiert und eine Windowsrecovery durchgeführt. Das hatte jedoch keinen Einfluss, der Rechner ist am ersten Abend der Benutzung direkt wieder eingefroren. Der Händler behauptet jetzt (nachdem ich mich mit einem erneuten Beweisvideo beschwert habe), dass der zweite Versuch nicht als Nachbesserung zählt, weil kein Hardware Austausch stattgefunden hat und möchte mich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten lassen, sondern nochmal nachbessern. Ich bin natürlich anderer Meinung, da ich keinen Einfluss darauf hatte was sie durchführen (und weder Zeit und Lust habe, das Gerät noch x Mal einzuschicken und danach wieder auszuprobieren).
Laptop ist noch in der Garantie.
Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Wie kann ich mein Geld zurück bekommen?
Danke & Grüße, Anna
Rücktritt des Kaufvertrages (Laptop) vom Käufer
28. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2023 | 15:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt des Kaufvertrages (Laptop) vom Käufer
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 28. Mai 2023 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (114499 Beiträge, 39004x hilfreich)
ZitatLaptop ist noch in der Garantie. :
Irrelevant.
ZitatWie kann ich mein Geld zurück bekommen? :
Ist der Laptop noch innerhalb der erste 12 Monate nach dem Kauf?
Zitatdass der zweite Versuch nicht als Nachbesserung zählt, weil kein Hardware Austausch stattgefunden hat :
Dummerweise sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung das diametral.
Zitatund möchte mich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten lassen, :
Einen Rücktritt erklärt man, idealerweise gerichtsfest. Da ist es völlig irrelevant was der Verkäufer möchte.
ZitatWie kann ich mein Geld zurück bekommen? :
Falls der Verkäufer nicht kooperativ ist, wird man wohl klagen müssen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.664
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten