Rücktritt des Kaufvertrages (Laptop) vom Käufer

28. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
AnnaStudent
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt des Kaufvertrages (Laptop) vom Käufer

Hallo! Ich habe ein Notebook für das Studium gekauft und hatte sehr früh Probleme mit der Stabilität. Zunächst hing er oft beim Windows Login, dann ist er vermehrt komplett eingefroren (reagiert auf keine Taste mehr, Uhrzeit von Windows bleibt stehen). Ich habe mich dann beim Verkäufer (Onlineshop) beschwert, dieser hat dann gemeint er hat zwei Nachbesserungen und hat ihn repariert (Fehler konnte nachvollzogen werden und die Hauplatine wurde getauscht). Jedoch ist der Rechner direkt beim ersten Booten nach dem Windows einrichten wieder eingefroren. Ich habe mich daraufhin erneut beschwert (und auch ein Beweisvideo mitgeschickt). Beim erneuten Reparaturversuch konnte der Fehler von ihnen nicht nachgestellt werden, es wurde das Bios aktualisiert und eine Windowsrecovery durchgeführt. Das hatte jedoch keinen Einfluss, der Rechner ist am ersten Abend der Benutzung direkt wieder eingefroren. Der Händler behauptet jetzt (nachdem ich mich mit einem erneuten Beweisvideo beschwert habe), dass der zweite Versuch nicht als Nachbesserung zählt, weil kein Hardware Austausch stattgefunden hat und möchte mich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten lassen, sondern nochmal nachbessern. Ich bin natürlich anderer Meinung, da ich keinen Einfluss darauf hatte was sie durchführen (und weder Zeit und Lust habe, das Gerät noch x Mal einzuschicken und danach wieder auszuprobieren).
Laptop ist noch in der Garantie.
Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Wie kann ich mein Geld zurück bekommen?
Danke & Grüße, Anna

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114499 Beiträge, 39004x hilfreich)

Zitat (von AnnaStudent):
Laptop ist noch in der Garantie.

Irrelevant.



Zitat (von AnnaStudent):
Wie kann ich mein Geld zurück bekommen?

Ist der Laptop noch innerhalb der erste 12 Monate nach dem Kauf?



Zitat (von AnnaStudent):
dass der zweite Versuch nicht als Nachbesserung zählt, weil kein Hardware Austausch stattgefunden hat

Dummerweise sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung das diametral.



Zitat (von AnnaStudent):
und möchte mich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten lassen,

Einen Rücktritt erklärt man, idealerweise gerichtsfest. Da ist es völlig irrelevant was der Verkäufer möchte.



Zitat (von AnnaStudent):
Wie kann ich mein Geld zurück bekommen?

Falls der Verkäufer nicht kooperativ ist, wird man wohl klagen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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