Rücktritt möglich ?

28. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)
Rücktritt möglich ?

Ich lese gerade im anderen Thread eine Antwort von Bob Vila die lautet:

[Wenn bereits zweimal erfolglos versucht wurde, den Mangel zu beheben, dann hat die Kundin gem. §§ 440 , 323 BGB grds. das Recht, von dem Kauf zurückzutreten (und dementsprechend natürlich auch den Kaufpreis (ggf. abzgl. einer Nutzungsgebühr) zurück zu erhalten)! Mit einem neuen Handy braucht sie sich nicht zufrieden zu geben. ]

Trifft das auch auf einen defekten PC zu?

Wenn ja wie hoch kann die Nutzungsgebühr ausfallen?

Kurz der Fall:
PC 3 mal der gleiche Defekt innerhalb von knapp 2 Jahren

Grundsätzlich erklärt sich der Hersteller dazu bereit den Rücktritt zu akzeptieren, allerdings mit folgender Bedingung: Neukauf eines PC's über ihn und Anrechnung von 250 Euro für den alten Rechner.
Ich sehe das gelinde gesagt als Erpressung. Da ich von dem Hersteller bestimmt kein Gerät mehr will und 250 Euro halte ich nicht für angemessen nach 2 Jahren.
Das Gerät wurde mit einem erweiterten Garantie- und Wartungsvertrag gekauft.
Garantie- und Wartung laufen über 3 Jahre. Neupreis damals etwa 1050 Euro. Nach meiner Meinung wären etwa 350 Euro angemessen.
Ist das zu hoch, oder ist der Betrag realistisch?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, klar trifft das grds. auch auf einen PC zu.

Sehen Sie sich zur Berechnung der Nutzungsgebühr bitte meine Antwort in dem von Ihnen zitierten Thread an!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Vielen Dank für die Info, aber was ist die AfA-AV-Tabelle des BMF? Finde ich die irgendwo im Netz?
Durch Ihre Antwort sehe ich das aber insgesamt schon so,
dass ich eher im Recht bin wie der Händler. Die Nutzungsdauer hatte ich berechnet, auf Grund der Abschreibung von 3 Jahren.

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

AfA-AV-Tabelle = Abschreibungsdaten der gesamten allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter (AV).

BMF = Bundesministerium der Finanzen.

Die Tabelle finden Sie auf der Homepage des BMF. Und richtig, bei PC´s wird von einer dreijährigen Abschriebungsdauer ausgegangen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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