Rücktritt vom Auftrag

15. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Micha1978
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Auftrag

Hallo,
ich hab folgendes Problem: vor 4 Wochen war in unserer Stadt bei einem Reifenhändler. Dort hab ich 4 Komplettreifen gekauft. Desweiteren hab ich Ihn gefragt ob er auch Autos tieferlegen kann. Er meinte: Ja, kein Problem. Macht er auch.

Die Reifen sind montiert, nur nach 4 Wochen immer noch nichts tiefergelegt. Der Händler sagt die ganze Zeit: momentan ist es schlecht. Zuviel zu tun.... :-(

Bezahlt hab ich bisher nur die Reifen. Die Federn nicht.

Mittlerweile bin ich in folgender Situation: Ich möchte mein Auto verkaufen und mir ein neues holen. Kann ich ohne weiteres einfach dem Händler anrufen und mitteilen, das die Tieferlegung sich erledigt hat ? Ein Vertrag, Anzahlung etc. für die Federn gibt es nicht. Nur ein mündlicher Auftrag meinerseits. Er hat allerdings, so hat er mir mitgeteilt, die Federn schon bestellt (wurden auch geliefert).

Was meint Ihr dazu ? Bin ich zur Abnahme verpflichtet ?

Gruß Michael

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Michael,

bevor Sie zurücktreten können, müssen Sie dem Verkäufer eine Frist setzen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Micha1978
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hr. Roenner,
ich dachte, das muss ich nur, wenn ein schriftlicher Kaufvertrag besteht.
Bei mir handelt es sich doch um einen mündlichen Auftrag dem der Verkäufer bis heute nicht nachgekommen ist. Wie siehts da mit dem Widerrufsrecht aus ?

Gruß Michael

-- Editiert von Micha1978 am 15.04.2005 15:17:52

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Michael,

verbindliche Verträge müssen nicht immer in schriftlicher Form vorliegen, sondern sind auch in mündlicher Form bindend. Bei mündlichen Verträgen ist das Problem die jeweilige Beweissituation. Ein Widerrufsrecht ist nicht ersichtlich.

Sie können die jeweilige Person ja mal fragen, ob Sie es auch ohne Juristerei privat wieder aufheben können im beiderseitigen Einvernehmen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Micha1978
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich werd dann mal mit dem Händler reden.
Dann kann ich nur auf seine Einsicht hoffen :-)

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

Gruß Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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