Rücktritt vom Computerkauf

26. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
jeck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Computerkauf

Ich habe mir letzten Dezember ein iBook von Apple gekauft, dass mittlerweile viermal bei der Reparatur war (insgesamt 83 Tage*). Als ich es von der vierten Reparatur abgeholt habe, war es wieder defekt.

Nun wollte ich das iBook zurückgeben, der Händler hat mir den Umtausch des Gerätes in ein anderes (mein Modell ist nicht mehr verfügbar) angeboten. Ich hätte aber gerne mein Geld zurück.

( Wenn ich denn folgenden Artikel richtig verstanden habe, darf ich mir aussuchen, ob das Gerät umgetauscht wird oder ob ich den Kaufvertrag rückgängig machen möchte. )

Muss der Händler mir mein Geld zurückgeben, wenn ich das wünsche?

* Die ausführliche Geschichte kann man hier nachlesen: http://fallobst.nureinhobby.org

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sollte sich die Nachbesserung als fehlgeschlagen herausgestellt haben, so können Sie den vollen Kaufpreis zurückverlangen.

Mit freundlichen Grüßen,

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#2
 Von 
jeck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Der Händler scheint das auch so zu sehen: Er hat heute angerufen und einer Rückgabe bei voller Kaufpreisauszahlung zugestimmt.

Jetzt würde mich noch eine Sache interessieren: Angenommen man bringt so einen Computer mehrere Male ( > 3 ) zur Reparatur, aber jedes Mal wegen einem anderen Fehler. Besteht dann das Recht auf Rückgabe, oder bezieht sich die Nachbesserung auf zwei Versuche pro Fehler?

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

die Mangelhaftigkeit bezieht sich nicht auf jeden einzelnen Fehler, so dass auch nicht jeder einzelne Fehler erst 3 Mal nachgebessert werden muss, bevor sich aus den Gewährleistungsrechten ein Rücktrittsrecht ergibt. In solchen Fällen wird die gesamte Ware als mangelhaftig angesehen.

Bitte beachten Sie, dass es jedoch auch auf die Art der jeweils nacheinander auftretenen Fehler ankommt.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

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#4
 Von 
Sprachlos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen neuen Computer gekauft und mußte Zuhause festellen, daß dieser nicht nur instabil lief sonder auch die Audioausgänge auf der Rückseite nicht funktionierten. Auf meinen Anruf erklärte mir der Verkäufer das die Audioausgänge auf Wunsch der Kunden nach vorne verlegt worden seien. Nach der betriebanleitung sind sowohl hinten als auch vorne diese Ausgänge vorgesehen.
Der Verkäufer will nachbessern, aber ich will vom Vertrag zurücktreten, weil der Verkäufer mir bereits bei Vertragsschluß bekannte Mängel verschwiegen hat und damit der Kaufvertrag nichtig sein dürfte.

Wer hat Ähnliches erfahren oder kann dazu etwas sagen.
Der Händler ist offenbar nicht geneigt die Rückwandlung anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ein Sprachloser

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#5
 Von 
Mulert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche auch gerade, das Geld für meinen Rechner zurückzuerhalten, habe eine kostenlose Reparaturaufforderung mit Androhung, vom Rücktrittsrecht Gerbrauch zu machen, leider mit Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen (das rät auch die Verbraucherberatung Dortmund), was sich, da der Postbote den Händler nicht antraf und dieser dann das Einschreiben nicht abholte, als völliger Flop rausstellte, das gilt einfach als nicht zugestellt, jetzt kann ich von vorn mit dem Kram anfangen, der Händler erhält erneute Frist zum Nachbessern. Na wenn dann der Rechner immer noch nicht korrekt läuft, gehts ins Mahnbescheidverfahren.

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

@sprachloser: man muss dem Händler 2 mal die Chance zum Ausbessern geben.... danach kann man Zurücktreten oder Mindern..

Sebastian

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#8
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

@sprachloser: man muss dem Händler 2 mal die Chance zum Ausbessern geben.... danach kann man Zurücktreten oder Mindern..

Sebastian

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