Rücktritt vom Kaufvertrag, dennoch Erstattung nur Zeitwert

21. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag, dennoch Erstattung nur Zeitwert

Moin,

ich habe im Mai dieses Jahres beim Schwab Versand ein HP Notebook mit Ratenzahlung und Zahlpause erworben. Das Gerät zeigte nach kurzer Zeit bereits erste Mängel, es wurde viel zu warm, weswegen auch immer wieder Warnmeldungen erschienen. Ich ließ das Gerät das austauschen. Das zweite war jedoch nicht besser, auch dieses wurde während des Betriebs zu heiß, es folgte daher ein weiterer Austausch. Beim dritten Gerät fiel die Festplatte dann nach wenigen Wochen aus, sodass auch dies reklamiert und ein neues Gerät zugesandt wurde. An dem nun vierten Modell gab dann das Display den Geist auf und blieb schwarz. Das Gerät wurde im zugeklappten Zustand mittels einer externen Tastatur und Maus sowie Bildschirm via HDMI betrieben, eines morgens erhielt der Monitor jedoch kein Signal und auch das Display des Geräts blieb aus. Ich versuchte mithilfe eines HP Technikers am Telefon alles um das Gerät wieder ans Laufen zu bringen, aber erfolglos. Ich kontaktierte daher Schwab und erbat einen weiteren Austausch. Dieser wurde nun verwehrt, man verwies mich an den Hersteller. Ich berichtete von dem Gespräch mit HP und kündigte an vom Kaufvertrag zurückzutreten. Daher sendete ich das Notebook an Schwab, in das Paket legte ich die Rücktrittserklärung und den Bericht über das Gespräch mit HP. Den Rücktritt erklärte ich aber auch nochmals per E-Mail und Fax. Heute wurde mir dann per Mail die Rücknahme des Notebooks bestätigt, allerdings wurde nicht der gesamte Kaufpreis erstattet, sondern 65 Euro einbehalten. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass mir der Zeitwert erstattet wurde, weil das Gerät angeblich schmutzig und verkratzt zurückgeschickt wurde und man das Gerät so nicht mehr weiterverkaufen könne. Natürlich kann man das Notebook nicht mehr weiterverkaufen, es ist ja auch defekt. Dies habe ich ja auch nie verheimlicht, deswegen habe ich es ja auch zurückgeschickt und bin vom Kaufvertrag zurückgetreten. Daher ist diese Begründung für die Einbehaltung eines Teils des Kaufpreises absurd.

Wie kann ich mich nun dagegen wehren? Problem ist, dass ich für das erste Notebook eine Anzahlung von 100 Euro geleistet habe, die ich gern zurückerhalten möchte. Dürfen Schwab wirklich nur den Zeitwert erstatten, auch wenn ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin?

Gruß

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Du konntest das Notebook nutzen. Dieser Nutzen darf abgezogen werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Im Falle des Rücktritts ist Wertersatz für die Nutzungen leisten.

Ich würde mir als erstes mal erklären lassen, wie die den Wertersatz berechnet haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

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