Rücktritt vom Kaufvertrag Fahrrad Neukauf

22. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vlad167
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag Fahrrad Neukauf

Guten Tag,
Ich habe Ende April so einen Prophete E-Bike für 899 Euro bei ALDI gekauft. Zu diesem Preis war das Angebot und die Ausrüstung sehr gut. Außerdem wurde Service vor Ort innerhalb 10 Werktagen versprochen. Das war auch einer von den wichtigsten Punkten, warum ich mich für Prophete E-Fahrrad entschieden habe. Erste 25 km war alles Ok. Dann funktionierte der Motor nicht mehr richtig. Letztes Mal, als ich ihn benutzt habe, hat sich der Motor nur ein paar Mal angeschaltet und jedes Mal dauerte es nicht länger als eine halbe Minute bis zwei Minuten.
Am 03.06.2019 habe ich mich an Service Prophete Kundendienst gewendet und habe die Antwort bekommen, dass sie aktuell sehr viele Anfragen haben und für mich wurde eine Service-Nummer reserviert. Mehr als drei Wochen sind schon vorbei. Niemand von Prophete hat sich bei mir angemeldet, Ich habe schon noch zwei E-Mail geschickt - ohne Antwort. Unter Service Hotline sind sie auch nicht erreichbar. Am 20.06.2019 habe ich an ALDI geschickt und habe nur eine Eingangbestätigung bekommen.
Leider muss ich feststellen, dass Prophete seinen Pflichten und Versprechen nicht nachkommt.

Meine Frage ist: habe ich Rücktrittsrecht aufgrund von vertraglichen Leistungsstörungen, z. B. "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" (§ 323 BGB )?
Vielen Dank im voraus
Vlad

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Vlad167):
Meine Frage ist: habe ich Rücktrittsrecht aufgrund von vertraglichen Leistungsstörungen, z. B. "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" (§ 323 BGB )?


Nein, derzeit nicht. Aber Du kannst Deinen Vertragspartner in Verzug setzen.
Nach Ablauf der Frist kannst Du die erweiterten Rechte geltend machen.

Aber berücksichtigen das Aldi Dein Vertragspartner ist, wenn es um Sachmängel geht.
Der Hersteller - in diesem Fall Vertreiber - nur im Rahmen der Garantie.

Versuch es doch erstmal im Aldi Regionalbüro. Mir wurde da schon dreimal und zwar völlig unkompliziert geholfen - und überaus kulant.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119908 Beiträge, 39796x hilfreich)

Zitat (von Vlad167):
Leider muss ich feststellen, dass Prophete seinen Pflichten und Versprechen nicht nachkommt.

Welche Pflichten soll Prophete denn genau haben?
Welchen Versprechen genau kommt Prophete nicht nach?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119908 Beiträge, 39796x hilfreich)

Zitat (von Vlad167):
Leider muss ich feststellen, dass Prophete seinen Pflichten und Versprechen nicht nachkommt.

Welche Pflichten soll Prophete denn genau haben?
Welchen Versprechen genau kommt Prophete nicht nach?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Pflichten soll Prophete denn genau haben?
Welchen Versprechen genau kommt Prophete nicht nach?


Na denen.

Zitat (von Vlad167):
Service vor Ort innerhalb 10 Werktagen


Zitat (von Sir Berry):
Versuch es doch erstmal im Aldi Regionalbüro.


Der Weg in die Filiale reicht in der Regel vollkommen.
Die Rücknahmen bei den Discountern sind normalerweise das problemloseste auf der Welt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vlad167
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
auf dem Flyer, der wie ich vermute in diesem Fall als Vertragsbestandteil betrachtet werden kann, steht "Reparatur bei Ihnen Zuhause ........ Innerhalb von 10 Werktagen wird Ihnen vom kompetenten Prophete Kundendienst weitergeholfen." Ist das kein Versprechen bzw. Pflicht?
Ich habe zum ersten Mal mit E-Mail vom 03.06.19 den Kundendienst (aldi-nord@bikeservices.de) mitgeteilt, dass das Fahrrad Mängel aufweist. Als Antwort bekommen, dass der Kundendienst aktuell sehr viele Anfragen hat und für mich wurde eine Service-Nummer reserviert. Dann habe ich mich an sie am 14.06, 18.06, 20.06 gewendet. Was bringt mir ihre Service-Nummer Reservierung? Es sind schon 15 Werktagen vobei, das Fahrrad funktioniert nicht und niemand vom Kundendienst meldet sich an um mit mir einen Termin zu vereinbaren.
Deswegen, meine ich, dass Prophete seinen Pflichten und Versprechen nicht nachkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Die Antworten, speziell von Sir Berry, hast du aber gelesen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119908 Beiträge, 39796x hilfreich)

Zitat (von Vlad167):
Ist das kein Versprechen bzw. Pflicht?

Kommt auf die genaue Formulierung, den Wortlaut an.



Zitat (von Vlad167):
Deswegen, meine ich, dass Prophete seinen Pflichten und Versprechen nicht nachkommt.

Ich vermute mal stark, das der Flyer überhaupt nicht von Prophete ist ... womit Prophete dann auch weder Pflicten noch Versprechen verletzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vlad167
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Flyer ist von Prophete. Leider habe ich hier keine Möglichkeit gefunden, wie ich das Bild von diesem Flyer hochladen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119908 Beiträge, 39796x hilfreich)

Zitat (von Vlad167):
Leider habe ich hier keine Möglichkeit gefunden, wie ich das Bild von diesem Flyer hochladen kann.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.550 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen