Hallo zusammen,
ich habe neulich bei Medimax einen Receiver für 90€ gekauft. Nun möchte ich die Ware zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dies bedeutet aber, dass der Verkäufer Geld auszahlen muss.
Nun zwei Fragen:
1. Wo im BGB ist das genau geregelt? Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen?
2. Medimax will partout kein Geld auszahlen. Ich werde mich aber nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, da ich das Recht auf Geld habe.
Was soll ich tun? Eigentlich brauche ich nur den genauen Paragraphen, dann knallt es morgen bei Medimax gewaltig.
Gruß
schwukele
Rücktritt vom Kaufvertrag - Gutschein statt Geld
22. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2011 | 21:39
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - Gutschein statt Geld
#1
Antwort vom 22. Juli 2011 | 21:43
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 458x hilfreich)
quote:
1. Wo im BGB ist das genau geregelt? Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen?
auf gar keinen
quote:
2. Medimax will partout kein Geld auszahlen. Ich werde mich aber nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, da ich das Recht auf Geld habe.
nö hats du nicht, ist alles nur Kulanz...die müssten dir nicht einmal einen Gutschein geben...
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#2
Antwort vom 23. Juli 2011 | 00:02
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo
quote:Du hast einzig und alleine Das Recht den von dir gekauften Receiver zu behalten und das Geld beim VK zu belassen, mehr aber auch nicht.
da ich das Recht auf Geld habe.
Der VK könnte auch ganz sagen, zurückgeben ist nicht drin und dann stehst du mit deinem receiver in der Hand da und kannst nach Hause gehen. Die bedingungen einer Rücknahme stellt ganz alleine der VK, du darfst dir da mal 0% Mitsprachrecht nehmen...
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#3
Antwort vom 23. Juli 2011 | 01:43
Von
Status: Unbeschreiblich (129123 Beiträge, 41193x hilfreich)
Da du hier so fleißig den Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details!
ist dir nicht verständlich?
quote:
Nun möchte ich die Ware zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 23. Juli 2011 | 06:38
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 458x hilfreich)
quote:
Das falsche Geschenk gekauft? Original verpackte und unbenutzte Ware nehmen wir innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht!
laut Webseite gilt
quote:
Das falsche Geschenk gekauft? Original verpackte und unbenutzte Ware nehmen wir innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht!
dh zurückgeben geht theoretisch auf jeden Fall, aber da steht halt nix mit Geld zurück
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#5
Antwort vom 23. Juli 2011 | 23:31
Von
Status: Unbeschreiblich (129123 Beiträge, 41193x hilfreich)
quote:
dh zurückgeben geht theoretisch auf jeden Fall,
Sofern noch alles originalverpackt ist, liese sich dies durchsetzen - notfalls sogar gerichtlich.
quote:
aber da steht halt nix mit Geld zurück
Dann gibt es auch keines, ein Gutschein reicht dann aus.
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