Rücktritt vom Kaufvertrag MacBook Pro

16. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag MacBook Pro

Hallo,

erstmal grüße ich alle in diesem Forum, da dies mein erster Beitrag ist.

Ich habe ein kleines Problem, was sich so zusammenfassen lässt:

- Macbook Pro im Januar bei einem Reseller X gekauft
- nach 4 Monaten Macbook defekt
- zu einem näher liegendem Reseller Y gebracht
- Macbook nach Reparatur wieder kaputt
- Wieder zum Reseller Y gebracht
- Nach Reparatur wieder kaputt
- Zum Reseller X gebracht
- Nach Reparatur wieder kaputt
- Rücktritt vom Kaufvertrag beim Reseller X gefordert
- MacBook wurde wieder aufgenommen, da erst Apple gefragt werden musste
- Apple lehnte einen Rücktritt vom Kaufvertrag ab
- Macbook repariert
- Einspruch meinerseits einngelegt und bei Apple angerufen
- Apple nur Garantiepartner hat gar kein recht mir das Geld wiederzugeben
- Reseller X will meinen Fall an die Rechtsabteilung weitergeben

Was sagt ihr? Bin ich im Recht mit meiner Forderung? Alles spielte sich in einem Zeitraum von gut 2 Monaten ab.

Vielen Dank

Jens H.

Probleme nach Kauf?

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21 Antworten
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#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

Aus der Gewährleistung haben Sie vermutlich noch keinen Rücktrittsanspruch, da noch keine zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind.

Vertragspartner war ja wohl X, bei dem Sie ausweislich Ihrer Schilderung erst einmal reklamiert haben.

Mängelrügen gegenüber dem Hersteller oder irgendeinem Y zählen nicht mit auf den Zähler.

Außerdem könnte der X wohl die Gewährleistung schon deswegen ablehnen, weil Sie eigenmächtig eine Nachbesserung durch Y haben durchführen lassen.

(Oder gehören X und Y zur selben Kette und sind keine Franchise-Unternehmen?)

Welche Ansprüche Sie gegenüber Apple haben, ergibt sich allein aus den Garantiebedingungen der Firma.

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#3
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Muß sich Verkäufer X die (erfolglosen) Reparaturversuche des Y als Leistungen zur Erfüllung seiner, des X, gesetzlichen Nacherfüllungspflicht zurechnen lassen?


Genau, Sie haben den Fall richtig verstanden.

Also im Prinzip wurde ich vom Hersteller nur darauf hingewiesen, dass ich doch nach dem Kauf des MacBook zusätzlich noch eine verlängerte Garantie (auf 3 Jahre) kaufen sollte (Apple Protection Plan), was nochmals 300 Euro zusätzlich gewesen wären. Daher entschied ich mich gegen die zusätzliche Garantie.
Als das MacBook nun das erste Mal kaputt war, rief ich zuerst bei Apple an. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zu jedem Powerreseller gehen könnte, wo dann mein MacBook repariert werden würde.

Mein Händler X wird sicherlich argumentieren, er hat erst einmal mit der Reparatur, die jetzt noch hinzugekommen ist zweimal repariert, somit habe ich noch kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

quote:
( Vielleicht wollte Verkäufer X sich den Käufer ganz gerne mit gesetzlichen Nacherfüllungswünschen vom Hals halten, und hat deshalb beim Verkauf verschleiernd eine Hersteller-Garantie groß herausgestellt, ( in der Absicht, daß der Käufer im Mängelfall lieber Leistungen aus der Garantie gegenüber dem Garantiegeber, anstatt gegenüber ihm, dem Verkäufer X, würde geltend machen ), die vom Garantiegeber so ausgestaltet ist, daß die Garantie(!)-Leistungen auch bei/über Y geltend gemacht werden könnten? )


Dies wird sich sicher nur über einen Anwalt regeln lassen, außer der Händler zeigt sich am Montag kulant.

Übrigens ich habe gerade in den AGB's meines Resellers folgendes gefunden:

1. Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Uns sind dabei mindestens drei Nachbesserungsversuche zu gewähren.

2. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, so ist der Kunde berechtigt, die vertraglich geschuldete Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer XI. Sämtliche anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#5
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Der VK kann übrigens auch damit argumentieren, dass hier gar kein Mangelbeseitigungsanspruch vorlag, da das Macbook zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges gar nicht mangelhaft war.


Kann er gerne machen, denn erstens stimmt das ja nicht und zweitens liegt bei Mängeln, die 6 Monate nach dem Kauf auftreten, die Beweislast auf Seiten des Händlers. Er müsste mir also nachträglich nachweisen, dass dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gart nicht mangelhaft war.

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#7
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
In den ersten 6 Monaten hast du gegenüber dem VK ja gar keine Ansprüche geltend gemacht oder einen mutmaßlichen Mangel angezeigt.



quote:
- Macbook Pro im Januar bei einem Reseller X gekauft
- nach 4 Monaten Macbook defekt


Ich hatte mich vertan, es war schon nach 2 Monaten das erste mal defekt

Aber selbst mit den Angaben die ich vorher gemacht habe, macht es keinen Sinn was Sie schreiben. Denn 4 Monate < 6 Monate...

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#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#9
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
da du diesem eben gar keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hast, sondern diese Fehlerbehebung durch einen Dritten veranlasst hast.


quote:
- Zum Reseller X gebracht

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#10
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#13
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Verbraucher sehe ich mich eigentlich im Recht. Als der erste Defekt aufgetreten ist habe ich ja nicht damit gerechnet, dass postwendend weitere folgen werden. Somit habe ich einfach Apples Rat befolgt und bin zu dem am näherten gelegnen Apple Serviceprovider gegangen. Hier wurde mir gesagt, dass ich das Gerät einfach dalassen könne und es repariert werde (Auf Seriennummer und somit auf Apple Garantie). Eigentlich dachte ich, dass der Fall so gegessen wäre. Rücktrittsforderungen hatte ich ganz sicher nicht im Kopf, ich wollte mein Gerät einfach nur schnell wieder haben.
Da das Gerät nach der Reparatur direkt wieder kaputt war (Ging gar nicht erst an), entschied ich mich das Gerät wieder beim gleichen Serviceprovider vorbei zu bringen.
Nach abermals fehlgeschlagener Reparatur wurde mir die Sache zu bunt und ich ging zu meinem Händler.
Dort legte ich alle Reparaturbelege vor. Des Weiteren konnte er selber im System alle Schritte die zu der Reparatur vorgenommen wurden nachvollziehen.

Doch auch dieser Reparatur war das MacBook wieder defekt (wenn man es bewegte fror das Bild ein). Somit hatte ich endgültig die Nase voll und verlangte einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Mein MacBook wurde wieder aufgenommen, da erst vorher mit Apple telefoniert werden müsste. Nach einer Woche erkundigte ich mich. Apple hatte meinem Händler gesagt: Noch einmal reparieren, dann Geld wieder! Denn dies sei erst die dritte Reparatur, die ansteht. (Was aber nicht stimmte, denn es war die vierte)

Also rief ich wieder bei Apple an um den Vorfall zu klären. Apple erkannte den Systemfehler und korrigierte diesen. Es konnte mir aber nur ein neues MacBook angeboten werden, da Apple nicht mein Vertragspartner sei. Was mir bei meinem Händler gesagt wurde, kann also nicht gestimmt haben.



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#14
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

> Als Verbraucher sehe ich mich eigentlich im Recht.

Aber vermutlich zu Unrecht.

> Dort legte ich alle Reparaturbelege vor. Des Weiteren konnte er selber im System alle Schritte die zu der Reparatur vorgenommen wurden nachvollziehen.

Das ist aber egal, weil nach Gesetz der VK nur eigene Reparaturversuche (oder solche, zu denen er Dritte - wie den Hersteller - ausdrücklich ermächtigt hat) gegen sich gelten lassen muß. Und davon gab es bisher eben nur einen.

Das Gesetz sagt, "Rücktritt dann, wenn zweimalige (bei komplexen Geräten auch dreimalige) Nachbesserung durch den VK (!) fehlgeschlagen ist" und nicht "Rücktritt dann, wenn x-malige Reparatur durch egal wen fehlgeschlagen ist".

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#16
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#17
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Als kleines Update:

Am Montag sollte der Fall an die Rechtsabteilung meines Verkäufers weitergeleitet werden. Heute wollte ich mich dann erkundigen, ob es schon etwas Neues gibt. Mir wurde gesagt, ich solle mich in 15 Minuten wieder melden, denn komischerweise würde gerade darüber entschieden werden.

Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich denke, eine Weiterleitung hat nie stattgefunden.

Trotzdem rief ich nach 15 Minuten wieder an. Diesmal war mein Ansprechpartner gerade in einem Kundengespräch. Also rief ich eine Stunde später wieder an.

Die Antwort war: Mein Chef wird sich auf JEDEN Fall noch heute bei Ihnen melden, das hat er mir versprochen.

Der Laden hat bis 18:00 auf. Bis jetzt ist noch keine Rückmeldung erfolgt und ich bin stinksauer.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#19
 Von 
Jenshuebner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer war bereit, den Kaufpreis zurück zu erstatten, nachdem ich persönlich Vorstellig geworden bin.

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#20
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

Gratulation! :)

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