Rücktritt vom Kaufvertrag (Pc Kauf)

2. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fabbi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag (Pc Kauf)

Hallo liebes Forum,
Ich habe mir vor ca. 3 Monaten (eher länger) einen Computer auf Hardwareversand für 780€ zusammengestellt.
Von Anfang an gab es Schwierigkeiten.
Die Liefertermine konnten nicht eingehalten werden.
Als der PC schließlich ankam stellte ich einen erheblichen Defekt fest.
Die Leistung war einfach nicht vorhanden und brutal schlecht.
Telefonierte mit einem Techniker der mir sagte ich soll ihn zurückschicken und er wäre nach einer Woche wieder bei mir.
Ich schickte den PC also zurück und bekam nach langem hin und her meinen Computer wieder.
Die Grafikkarte wurde getauscht und alle Tests angeblich erfolgreich abgeschlossen. (Akutelle Treiber etc waren zu jedem Zeitpunkt installiert)
Der Pc lief wieder nur sehr langsam.
Ich schickte ihn also wieder zurück.
Nach der typischen Bearbeitungszeit von einem Monat bekam ich vor einer Woche den Computer.
Diesmal startete er nicht mal , ich schoß noch schnell ein Foto von der Fehlermeldung und setzte mich mit dem Support in Verbdindung.
Natürlich überprüfte ich den korrekten Sitz aller eingebauten Teile doch nichts tat sich.
Ich schickte den PC also zurück mit der Bitte ich wolle vom Kaufvertrag zurücktreten und unverzüglich mein Geld wieder.
Zu dieser Zeit benötigte ich einen Rechner für Prüfungsvorbereitung und Hausarbeiten.
Nach 3 Wochen telefonierte ich mit dem Supportum zu hören wie es jetzt aussieht.
Am Telefon sagte man mir er sei zur Reperatur ausgeschrieben was ich natürlich sofort ändern ließ.
Nun dann stand der Pc Mittwoch plötzlich vor meiner Tür.
Funktioniert jetzt einwandfrei.
Allerdings war die Festplatte gelöscht.
Man sagte mir der Pc sei fehlerfrei gewesen und wurde deswegen zurückgeschickt.
Meine Theorie ist dass sie mich wohl vom Rücktritt des Kaufvertrags abhalten wollen und somit behaupten das kein Fehler vorlag.
Hatte diverse Zwischengespräche mit dem Support die mich mittlerweile an die 25 Euro gekostet haben.
Da der Pc mittlerweile 4 Monate alt ist und ich ihn jetzt erstmal nutzen kann sehe ich nicht ein das ich den vollen Preis bezahle bzw ich möchte eigentlich komplett Abstand von Hardwareversand nehmen und vom Kaufvertrag zuürcktreten.
Der Status ist jetzt momemtan das ich ihnen die Sachlage erklärt habe aber man mir keine Minderung oder den Rücktritt vom Kaufvertrag gewähren kann.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Der PC ist jetzt fehlerfrei? Nun, es waren zwar offenbar drei Nachbesserungsversuche, aber du bist ja nun nicht mehr geschädigt, also sehe ich keinen Rücktritts- oder Minderungsanspruch.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch hättest du zurücktreten können, hast du aber nicht, sondern einen dritten Versuch eingefordert.

Allenfalls könnte man schauen, ob dir ein Ersatz für die Zeit der Nichtnutzbarkeit zusteht. Da kann man aber lange über Beweisbarkeit und Höhe des Anspruchs streiten - ob sich das lohnt?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fabbi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein nach der 2 fehgeschlagenen Reperatur wollte ich umgehend vom Kaufvertrag zurücktreten. Und habe ihn auch mit der Info zurückgeschickt.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nein nach der 2 fehgeschlagenen Reperatur wollte ich umgehend vom Kaufvertrag zurücktreten. Und habe ihn auch mit der Info zurückgeschickt. <hr size=1 noshade>



Ja, du hattest den Rücktritt erklärt. Das ist wie die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

Wenn du den Zugang belegen kannst, muss der Vertrag rückabgewickelt werden, wenn der Rücktritt wirksam ist.

Die Frage ist aber, ob der Rücktritt wirksam war. Wenn du dir mal § 440 BGB durchliest, kann man da zweifeln. 2 Versuche, das bezieht sich auf denselben Mangel. Wenn immer neue Mängel auftreten, kann sich das ewig hinziehen, ohne daß man zurücktreten kann.

Läuft langsam ./. bootet nicht ist nicht derselbe Mangel. So gesehen kannst du also nicht zurücktreten, die Mängel wurden im 2. bzw. 1. Anlauf behoben.

Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn dir "die Nacherfüllung unzumutbar" ist. 4 Wochen Reparaturdauer sind bei einem PC wahrscheinlich zu lang, deshalb hättest du also den Rücktritt erklären können.

Die offene Frage ist, wie das ggf. der zuständige Amtsrichter sehen würde, das kann man kaum vorhersagen, hohes Risiko.



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