Rücktritt vom Kaufvertrag - Wie gehe ich am besten vor um vom Kaufvertrag zurückzutreten?

12. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
1015PN
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - Wie gehe ich am besten vor um vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Hallo,
ich hab Anfang 2010 ein Netbook in einem Onlineshop gekauft welches bereits dreimal in Reparatur war und immer noch defekt ist. Also hab ich dem Kundenservice folgende Mail geschrieben:


quote:
...
am 07.01.11 erwarb ich im ... Online-Shop ein "..."
Notebook welches aufgrund eines Defekts bereits zweimal erfolglos zur
Reparatur eingesendet wurde. Daher möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Im Anhang finden Sie die Reparaturberichte.
...



Zu diesem Zeitpunkt konnte ich nur die erste und dritte Reparatur nachweisen, mittlerweile habe ich auch den Bericht für den zweiten Versuch, bei dem es um den selben Defekt wie beim dritten geht.

Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:

quote:
...
Alle Vorreparaturen haben Sie direkt über den Herstellerservice im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie durchführen lassen.
Diese Reparaturen sind uns damit nicht als gescheiterte Nacherfüllungsversuche im Rahmen der Gewährleistung zuzurechnen.

Zudem liegen bei den beiden Vorreparaturen unterschiedliche Fehler vor.
Einmal war es ein Bluescreen, der reklamiert wurde, beim anderen mal war der Lüfter. Es muss aber der gleiche Mangel sein, der erfolglos repariert wurde.

Und schließlich gibt es keinen Nachweis dafür, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also bei der Lieferung vorhanden waren. Aber nur dann würde ein begründeter Gewährleistungsanspruch gegen uns bestehen.

Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag müssen wir deshalb ablehnen, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür, aus mehreren Gründen nicht erfüllt sind.
...



Bezüglich der freiwilligen Herstellergarantie ist es bei diesem Händler so dass er mich gleich am Anfang auf diese Verwiesen hat, auf der Hompage des Händlers steht im Zusammenhang mit dem Hersteller sogar ausdrücklich
"Bitte beachten Sie, dass hier nur der Hersteller für den Garantieservice zuständig ist. Das defekte Gerät wird kostenlos bei Ihnen abgeholt und wieder geliefert. Eine Abwicklung über den Händler ist hier nicht möglich."

Das es sich zweimal um den selben Mangel handelt kann ich jetzt sogar nachweisen, was aber eigentlich sowieso irrelevant sein sollte.

Und da das Netbook absolut keine Schäden aufweist die darauf hindeuten das ich den Defekt verursacht hab muss es ja so sein dass er beim Kauf bereits vorhanden war.


Wie gehe ich jetzt am besten vor um vom Kaufvertrag zurückzutreten?

-- Editiert 1015PN am 12.10.2012 07:40

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vermutlich dürfte der Händler damit durchkommen. Der Händler hatte bis jetzt offensichtlich noch keine einzige Möglichkeit der Nacherfüllung. Erst wenn diese fehlschlägt, können Sie zurücktreten. Eine Herstellergarantie ist rechtlich und tatsächlich etwas völlig anderes.

Zitat:
Bezüglich der freiwilligen Herstellergarantie ist es bei diesem Händler so dass er mich gleich am Anfang auf diese Verwiesen hat


Sie hätten Ihren Nacherfüllungsanspruch seinerzeit gegen den Händler durchsetzen müssen, auch wenn er (zunächst) versucht, Sie abzuwimmeln.

-----------------
""

-- Editiert Jotrocken am 12.10.2012 07:42

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
1015PN
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich dann jetzt vom Händler verlangen dass er die Reparatur durchführt?
Wie mach ich das damit ich dann wenn nötig einen Nachweis hab dass der Reparaturversuch auch über den Händler erfolglos war?

-- Editiert 1015PN am 12.10.2012 07:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von 1015PN am 12.10.2012 07:53

Sollte ich dann jetzt vom Händler verlangen dass er die Reparatur durchführt?

Das wird nicht einfach. Du hast 2 Hauptprobleme:

1.) Du möchtest aber Rechte aus der Gewährleistung wahrnehmen, dessen Voraussetzungen du aber nicht erfüllst, da du keine Reparaturen aus der Gewährleistung bekommen hast..
2.) Die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ist mittlerweile rum.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
2.) Die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ist mittlerweile rum.

Wenns Anfang 2010 gekauft wurde, dann ja. Direkt drunter steht "7.1.11", womit es noch nicht abgelaufen wäre.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das '11 drunter steht ist mir nicht aufgefallen. Ich war bei 2010

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Halt mal abwarten, auf was der Autor es korrigiert :) Irgendwie sollte er schon den Widerspruch auflösen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
1015PN
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, hab ich verwechselt, Kaufdatum ist Anfang 2011.

Also wenn ich den Händler jetzt auffordere den Defekt zu beheben und er mich wieder an den Reparaturservice verweist, kann ich dann gleich einen Rücktritt verlangen?
Wie mach ich das alles damit er sich nicht wieder herausreden kann?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von 1015PN am 12.10.2012 10:33

Also wenn ich den Händler jetzt auffordere den Defekt zu beheben und er mich wieder an den Reparaturservice verweist, kann ich dann gleich einen Rücktritt verlangen? <hr size=1 noshade>

Jetzt musst du nur beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag. §476 BGB
Und nein, Rücktritt kannst du (noch) nicht verlangen. Das kommt nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen.
Wenn ein Teil das vom Hersteller ausgetauscht wurde defekt ist, dann ist der Hersteller dein Ansprechpartner und nicht der Händler. Die Gewährleistung betrifft aber nur das ausgetauschte Teil und nicht den ganze Laptop.
Selbst wenn du irgendwann mal so weit wärst, dass Rücktritt in Frage kommt bekommst du nicht dein ganzes Geld wieder sondern den Kaufpreis ./. Wertverlust

Lies: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
1015PN
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das mit dem Beweis so einfach wie in diesem Ratgeber beschrieben ?
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Hier hab ich die entsprechende Stelle kopiert:
http://paste.org/55393

Ist es notwendig dass ich den Händler per Brief auffordere oder reicht eine Mail oder Anruf auch?

-- Editiert 1015PN am 12.10.2012 15:03

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
1015PN
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also eine Anfrage bezüglich einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung hat der Händler auch abgewiesen aufgrund des fehlenden Nachweises.

Jetzt hab ich bei einem Schadens-Gutachter erfahren das ein Gutachten als Nachwies rund 40€ kosten würde.

Aber ist das sinnvoll?
Kann ich da ohne Anwalt überhaupt etwas durchsetzen oder ist es wartscheinlich dass der Händler mich weiterhin abweist?

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