Hallo,
ich hab Anfang 2010 ein Netbook in einem Onlineshop gekauft welches bereits dreimal in Reparatur
war und immer noch defekt ist. Also hab ich dem Kundenservice folgende Mail geschrieben:
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...
am 07.01.11 erwarb ich im ... Online-Shop ein "..."
Notebook welches aufgrund eines Defekts bereits zweimal erfolglos zur
Reparatur eingesendet wurde. Daher möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Im Anhang finden Sie die Reparaturberichte.
...
Zu diesem Zeitpunkt konnte ich nur die erste und dritte Reparatur nachweisen, mittlerweile habe ich auch den Bericht für den zweiten Versuch, bei dem es um den selben Defekt wie beim dritten geht.
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:
quote:
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Alle Vorreparaturen haben Sie direkt über den Herstellerservice im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie durchführen lassen.
Diese Reparaturen sind uns damit nicht als gescheiterte Nacherfüllungsversuche im Rahmen der Gewährleistung zuzurechnen.
Zudem liegen bei den beiden Vorreparaturen unterschiedliche Fehler vor.
Einmal war es ein Bluescreen, der reklamiert wurde, beim anderen mal war der Lüfter. Es muss aber der gleiche Mangel sein, der erfolglos repariert wurde.
Und schließlich gibt es keinen Nachweis dafür, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also bei der Lieferung vorhanden waren. Aber nur dann würde ein begründeter Gewährleistungsanspruch gegen uns bestehen.
Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag müssen wir deshalb ablehnen, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür, aus mehreren Gründen nicht erfüllt sind.
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Bezüglich der freiwilligen Herstellergarantie ist es bei diesem Händler so dass er mich gleich am Anfang auf diese Verwiesen hat, auf der Hompage des Händlers steht im Zusammenhang mit dem Hersteller sogar ausdrücklich
"Bitte beachten Sie, dass hier nur der Hersteller für den Garantieservice zuständig ist. Das defekte Gerät wird kostenlos bei Ihnen abgeholt und wieder geliefert. Eine Abwicklung über den Händler ist hier nicht möglich."
Das es sich zweimal um den selben Mangel handelt kann ich jetzt sogar nachweisen, was aber eigentlich sowieso irrelevant sein sollte.
Und da das Netbook absolut keine Schäden aufweist die darauf hindeuten das ich den Defekt verursacht hab muss es ja so sein dass er beim Kauf bereits vorhanden war.
Wie gehe ich jetzt am besten vor um vom Kaufvertrag zurückzutreten?
-- Editiert 1015PN am 12.10.2012 07:40