Rücktritt vom Kaufvertrag bei Notebook

16. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
omega1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Notebook

Ich habe im Dezember 2003 ein Notebook gekauft.
Im Februar wurde es vom Hersteller, nachdem ich dort angerufen hatte, wegen Mängeln abgeholt (2 Jahre Pick up & Return Garantie).
Das Gerät ist nun schon seit 8 Werktagen bei Hersteller, in den Garantiebedingungen steht allerdings Rücklieferung innerhalb von 5 Werktagen. Dies habe ich schon bemängelt. Möchte nun vom Rücktritt des Kaufvertrages gebrauch machen. Wie geht dies am Besten (Finanzierung über Händler wurde abgeschlossen, Garantieerfüllung/Telefonat aber mit Hersteller)?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

in Gewährleistungsfragen ist der Verkäufer der direkte Ansprechpartner. Diesem gegenüber teilen Sie Ihren Rücktritt schriftlich mit.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
omega1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

D.h. ich kann dem Verkäufer auch wenn das Gerät momentan in Reparatur beim Hersteller ist den Rücktritt erklären?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

nun, bei einer Überschreitung des Reperaturzeitraumes von 3 Tagen halte ich es für unbillig schon einen Rücktritt annehmen zu lassen, basierend auf den Garantievereinbarungen. Warten Sie noch ein wenig ab und bei weiterer, evidenter Verzögerung haben Sie mE die Möglichkeit den Rücktritt beim Verkäufer zu erklären, auch wenn sich das Gerät noch in Reperatur befindet.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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