Rücktritt vom Kaufvertrag bei ebay - War Neuware vereinbart?

30. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
gordo406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag bei ebay - War Neuware vereinbart?

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Ich habe einen Artikel bei ebay versteigert und der Käufer war damit nicht zufrieden und wollte 50% Preisnachlass worauf ich mich nicht einlassen wollte. Nun will er vom Kaufvertrag zurücktreten und mir den Artikel auf meine Kosten zurücksenden unter der Begründung das Teile fehlen und das Neuware vereinbart war.Den Artikel hatte ich mit folgender Beschreibung angeboten "Türabsperrung ist geeignet für Durchgänge von 71cm bis 100cn breite. Die Türabsperrung ist noch nie benutzt worden und wird in der Orginalverpackung mit Montageanleitung geliefert. Mit der Aabgabe eines Gebotes verzichten Sie auf jegliches Garantieund Rückgaberecht."
Er droht mir bereits mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, wie soll ich mich am besten verhalten.

Vielen Dank schon mal im voraus :)

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Den Link zur Auktion?

Klingt vorläufig ganz gut für Sie.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">erecht.net</a>

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gordo406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Link zur Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2683576825&category=23595&rd=1

Der Käüfer hat das Packet schon zurückgeschickt müsste morgen oder Montag bei mir ankommen. Er verlangt von mir das ich die versandkosten für die Sendung und Rücksendung übernehme (kein unbeheblicher Betrag). Muss ich die Kosten übernehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Sie sich sicher sind, daß keine Teile fehlen, können Sie ja die Annahme verweigern. ;)

Neuware war offensichtlich nicht vereinbart ("in der OVP" heißt weder "neu" noch "neuwertig" noch sonst irgendwas in Bezug auf den Zustand der Ware).

Einem eventuellen Rechtsstreit können Sie also gelassen entgegen sehen, wenn Sie einen Zeugen haben, daß die Ware vollständig abgeschickt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich würde die Sendung annehmen, den K in Annahmeverzug setzen und kein Geld erstatten. Nur gegen Zahlung von weiteren Portokosten die Übersendung der Ware anbieten. Ist zwar hart, aber gerecht...

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#5
 Von 
fgt12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

meine frage, unter ihrem angegebenen link.

Der Link zur Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2683576825&category=23595&rd=1

erscheint nur die anzeige dass der artikel ungültig ist.

das klingt nach scmuu

und im übrigen muus der käufer fürs porto aufkommen auch wenn er zurückschickt, also kann er nichts von ihnen verlangen.

ohne trifftige gründe kann der käufer nicht so ohne weiteres vom kauf zurücktreten..

50 % preisnachlass sind halt wunschvorstellungen, die ein jeder hat wenn er die ware erstmal in den händen hält

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

erscheint nur die anzeige dass der artikel ungültig ist.

Dann haben Sie was falsch gemacht. :)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fgt12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

tja ungültig kann er nach solch kurzer zeit noch nicht sein

ebay mistet abgelaufende auktionen erst nach 3 monaten aus

wenn was ungültig gemacht wurde ist etwa bei gewesen was gegen die agb von ebay verstösst

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Link stimmt, das wollte ich damit sagen. ;)

-----------------
" "The defense breasts" (Kelly Bundy )"

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#9
 Von 
gordo406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Leute Ihr habt mir sehr geholfen, es hat sich nämlich rausgestellt das er nur geblöfft hat. Er antwortet auf keine e-mails mehr.

MFG
Gordon

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fgt12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

ja tatsächlich,--- der link funktioniert


und ich wusste doch das da schmuu bei ist

fast 16,-euro versandkosten?????

ganz schön happig

das ding wird für 6,90 von der post transportiert

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ fgt12

das ist die Frage, ob da "Schmuu" dabei ist!

1. Wenn man die hohen (hier angegebenen!!!) Versandkosten nicht will, braucht man nicht mitbieten.
2. Falls das Paket von den Maßen her über dem 6,70€ Paket der Post liegt, dann ist es erheblich teurer als 6,70€,

z.B. 70 x 70 x 10 cm = 26,70€

weil Sperrgut.

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#12
 Von 
fgt12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

die tür und sperrgut, das ich nicht lache

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gordo406
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Tür zählte als Speergut deshalb habe ich sie mit dem Hermes Versand verschickt, weil das viel günstiger war, nämlich 15,90 EUR.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ fgt12
Wenn Sie sich mal kurz die Mühe machen in der Homepage der Post nachzuschauen, ab wann ein Paket Sperrgut ist, werden Sie gleich nicht mehr lachen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fgt12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

also gut ich hab mal rein geschaut und sie haben ja recht. ich wollte auch schon immer mal das laufgitter meiner tochter verkaufen und es scheiterte seit 2 jahren an den versandgebühren 1x1 meter ist einfach zu teuer und wenn dann bloss 20 euro rauskommen will der käufer meist nicht die hohen versandtkosten bezahlen

fazit

man sollte son krams halt einfacher halber verschenken und sich nicht noch sinnloserweise mit ebayhalunken die zeitverplempern

gruss fgt

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>1x1 meter ist einfach zu teuer und wenn dann bloss 20 euro rauskommen will der käufer meist nicht die hohen versandtkosten bezahlen<<

Da muss ich meinen Senf nochmal zugeben:
Wie schon vorher einmal gepostet sollten die Versandkosten kein Thema sein, wenn sie in der Artikelbeschreibung angegeben sind.
Wer trotz hoher, bekannter(!!!) Versandkosten bietet, akzeptiert diese auch mit seinem Gebot.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fgt12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

epori schrieb

Da muss ich meinen Senf nochmal zugeben:
Wie schon vorher einmal gepostet sollten die Versandkosten kein Thema sein, wenn sie in der Artikelbeschreibung angegeben sind.
Wer trotz hoher, bekannter(!!!) Versandkosten bietet, akzeptiert diese auch mit seinem Gebot.

leider ist das meisst nicht so

die da bieten schauen meisst nicht richtig hin, bieten auf teufel komm raus und upps-- " ich habe ja gewonnen

aber was ist das der will ja so viel geld --Versandkosten???? 20 eur was soll das"

hab ich schon oft gehabt und auch wenns nur 2,50 sind das ist manchen zuviel und die streiten sich hinterher um 50 cent

ist doch irre der verein

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