Rücktritt vom Kaufvertrag eines subventionierten Mobilfunkgerätes

21. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
serralath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag eines subventionierten Mobilfunkgerätes

Hallo,

am 15.08.2006 habe ich einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und dazu ein subventioniertes Handy für den Preis von 169 € gekauft.

Das gerät wies jedoch Mängel auf und auch nach 2 Reparaturversuchen hatte ich ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Ich schickte das Gerät ein und musste zunächst 3 Monate auf eine Reaktion warten. Ich wurde bei nachfragen ständig vertröstet - nicht einmal ein Ersatzgerät als Übergangsgerät wurde mir erstattet.

Nun bietet mir mein Händler an, ein anderes Gerät zu dem subventionierten Tarif zu erhalten. Nur das Problem ist, dass mich
1. Die anderen Geräte, die der Händler derzeit anbietet nicht interessieren.
2. Ich einen verlust machen würde, weil die subventionierten Beträge von o2 vor einigen Wochen erniedrigt wurden. (d.h. für ein technisch schlechteres Gerät müsste ich 50 € zuzahlen)

Meine Fragen:
1. Das Wichtigste: Habe ich ein Anrecht auf den nicht subventionierten Kaufpreis - d.h. dem Listenpreis des Geräts? Ich nutze den Mobilfunkvertrag, der ausschlaggebend für die Subventionierung war, ja weiterhin.
2. Muss ich diese unannehmbar langen Wartezeiten erdulden?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

Habe ich ein Anrecht auf den nicht subventionierten Kaufpreis

Nein. Den haben Sie ja auch nie bezahlt.
(Hätte man Ihnen das Handy aus reiner Freundlichkeit geschenkt, hätten Sie ja auch keinen Anspruch auf Erstattung des tatsächlichen Wertes.)

Im übrigen handelt es sich ja wohl um einen verbundenen Vertrag. Da von einem Teil zurückzutreten und den anderen beizubehalten... Hmm, müßte ich noch mal in die Kommentarliteratur schauen, habe ich grad nicht im Kopf.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
serralath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das bedeutet aber doch, dass ich - wenn ich das Geld zurückverlange - nur Verlust mache, da ich vom Subventionierung mit dem Vertragsabschluss nichts mehr habe?

Also es wäre klüger ein neues subventioniertes Gerät zu verlangen und dieses dann zu verkaufen, um überhaupt etwas von der Subvention gehabt zu haben, wenn ich richtig schlussfolgere?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.840 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen