Rücktritt vom Kaufvertrag gebrauchte, defekte Waschmaschine vom Händler

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag gebrauchte, defekte Waschmaschine vom Händler

Guten Tag zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe auf Euren Rat! :-)

Kauf einer gebrauchten Miele 7 kg Fassungsvermögen am 08.10.19 zum Preis von 450 Euro mit 2 Jahren Garantie.
Nach kurzem Gebrauch wanderte die Maschine, der Techniker kam, und setzte neue Stoßdämpfer ein.
Dabei hat er leider meine Maschine kaputtgemacht, (Display zerstört) was sich dann auch nicht mehr reparieren ließ.

Der Händler versprach gleichwertigen Ersatz und stellte mir für die Zwischenzeit ein Leihgerät in minderer Qualität mit einem VKP von Euro 210 zur Verfügung.
Drei Monate später nun habe ich immer noch keine gleichwertige Maschine. Der angebotene Ersatz entsprach nicht der Serie der Miele Waschmaschine, die ich haben wollte und auch gekauft habe.

Heute wurde mir eine Samsung angeboten, ich lehnte ab, und sagte ich möchte eine gleichwertige Miele.
Der Händler sagt, er habe aber keine gleichwertige Miele. Ich solle warten.

Ich habe bereits Ende des Jahres per whatsapp dem Händler angekündigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn er nicht umgehend für gleichwertigen Ersatz sorgt, aber er hat mich weiter vertröstet und ich habe mich vertrösten lassen.

Wie seht Ihr Fachleute die Lage?
Kann ich vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten? Wird er dann ggfs. für die Leihdauer der Ersatzmaschine Miete verlangen und darf er das?

Danke für Eure Hilfe,
liebe Grüße Maria



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Ist die Maschine ein Auslaufmodell oder noch zu haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist die Maschine ein Auslaufmodell oder noch zu haben?

Zitat (von Maria123439w):
Kauf einer gebrauchten Miele

Wird hier nicht einschlägig sein. Ich mutmaße mal, dass sich alle Miele Waschmaschinen so gut verkauft haben, dass der Händler durchaus ein vergleichbares, gebrauchtes Gerät beschaffen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Maria123439w):
Kann ich vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten?


ja, aber vorher eine in diesem Fall großzügig bemessene Nachfrist setzen (schriftlich und mit Zugangsnachweis).

Zitat (von Maria123439w):
Wird er dann ggfs. für die Leihdauer der Ersatzmaschine Miete verlangen und darf er das?
Ob er es wird, keine Ahnung. Aber er darf, da Du über all die Monate eine funktionierende Maschine im Besitz hattest, eine Nutzungsentschädigung fordern.

Mangels fehlender Taxe würde ich mich hier an den Mietpreisen orientieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo und erstmal vielen Dank.

Hallo NaibaF23! Hallo Harry van Sell!
Ja, es ist ein Auslaufmodell.

Hallo Sir Berry! Wie lange muss ich denn die Frist setzen, reichen 2 Wochen?

Am liebsten würde ich dem Händler sagen, er soll seine Maschine abholen und mir mein Geld zurückgeben.
Ich laufe dem jetzt schon die ganze Zeit hinterher, aber er bekommt ja angeblich kein gleichwertiges Modell aus derselben Serie, oder mit dem gleichen Fassungsvermögen etc.

Ich möchte keinen aussichtslosen Streit beginnen, mich aber auch nicht veräppeln lassen.

Ich hatte schon überlegt, die 210 Euro Maschine zu behalten, denn die funktioniert ja wenigstens,
und mir den Rest wieder zurückzahlen zu lassen. Denn ich habe 450 Euro für eine Maschine von 210 Euro bezahlt und das finde ich nicht gerecht.

Im voraus schonmal lieben Dank an Euch!







-- Editiert von Maria123439w am 13.01.2020 21:27

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Maria123439w):
Hallo Sir Berry! Wie lange muss ich denn die Frist setzen, reichen 2 Wochen?


Jein, Du hast ein funktionierendes anderes Modell, dass derzeit keine wesentlichen Nachteile zum geschuldeten Modell hat.
Da könnte, weil Du derzeit nicht belastet bist, durchaus ein Monatsfrist als angemessen angesehen werden.

Zitat (von Maria123439w):
Ich hatte schon überlegt, die 210 Euro Maschine zu behalten, denn die funktioniert ja wenigstens, und mir den Rest wieder zurückzahlen zu lassen. Denn ich habe 450 Euro für eine Maschine von 210 Euro bezahlt und das finde ich nicht gerecht.
Wenn Du mit dem Teil zufriden bist, warum nicht.
Bedenke dabei aber, dass es neue Wama schon ab 300 € gibt. 210 € scheinen mir da für eine gebrauchte etwas überteuert. Kennst Du den Neupreis und das Alter (Typenschild)? Meistens sind die Teile, die von dern Werkstätten verkauft werden, ja doch schon älter. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Lagerschäden, Laugenpumpe, auch Rost innen (trotz Verzinkung) usw.

Ich würde den Händler zur Erfüllung des Vertrages innert 4 Wochen auffordern und für den Fall, dass er das nicht hinbekommt bereits den Rücktritt erklären.

Übrigens, das Display lässt sich ersetzen, nur stehen die Ersatzteilkosten in keinem Vergleich zu den 450 €.

Berry

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