Hallo,
ich habe ein Problem mit einem Verkäufer und würde gerne wissen, ob ich Anzeige wegen Betrugs erstatten kann (Mir ist klar, dass ein Forum keine verbindliche Rechtsberatung darstellt )
Kurz zu den Eckdaten: Ich habe im Oktober 2015 einen Adventskalender bestellt, aber nicht erhaltem. Anfang Dezember habe ich dem Verkäufer mitgeilt, dass ich vom Kaufvertrag
zurücktrete, sollte er nicht bis Mitte Dezember liefern. Daraufhin erhielt ich einen Brief mit dem Hinweis, dass ich die Annahme des Päkchens verweigern könnte und dann innerhalb einer Arbeitswoche mein Geld zurückerhalte. Das habe ich auch getan.
Das Päkchen ist seit dem 16.12.2015 wieder im Besitz des Verkäufers, aber bis jetzt gab es noch keine Geldrückerstattung.
Ich habe ihn in der Zwischenzeit noch zweimal angeschrieben, bekomme aber keine Reaktion mehr. Das Telefon ist ausgeschaltet, E-Mails werden nicht beantwortet und auch postalisch reagiert niemand. Ich bin nicht die einzige Person die Probleme mit diesem Verkäufer hat und die keinerlei Reaktion bekommt.
Bei der Summe handelt es sich um einen Betrag, der in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Rechtsstreits steht. Trotzdem möchte ich mein Geld wiederbekommen. Ist hier eine Anzeige gerechtfertigt?
Vielen Dank!
Rücktritt vom Kaufvertrag - keine Geldrückzahlung - Verkäufer reagiert nicht
14. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2016 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - keine Geldrückzahlung - Verkäufer reagiert nicht
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2016 | 16:21
Von
Status: Praktikant (504 Beiträge, 343x hilfreich)
Hallo,
eine Anzeige wegen Betruges würde dir dein Geld nicht wiederbringen.
Dafür bedarf es das gerichtliche Mahnverfahren und wir müssen vom Straf- ins Zivilrecht.
14-tägige Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises mit gleichzeitiger Ankündigung, bei fruchtlosem Ablauf das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Den Brief gerichtsfest zustellen.
Kommt kein Geld, nach Ablauf der Frist einen Mahnbescheid beantragen.
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