Rücktritt vom Kaufvertrag nach fehlgeschlagenen Reparaturen bei erweiterter Garantielaufzeit

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fluchs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag nach fehlgeschlagenen Reparaturen bei erweiterter Garantielaufzeit

Hallo,

ich habe Juni 2016 eine Grafikkarte erworben. Der Hersteller gibt selbst bei Registrierung der Karte eine Garantie von 3 Jahren. Nun lag ein Defekt vor und die Karte wurde anstandslos vom Hersteller per RMA getauscht. Die Austausch-Karte war nun leider auch defekt und ein weiterer Austausch stand an, jedesmal mit mehreren Tagen Ausfall und Versandkosten. Nun kam zum zweiten Mal eine Karte an und diese ist nun wieder defekt.

Kann man hier, nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder bezieht sich dieses Recht nur auf die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung?

Vielen Dank im Vorraus.

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120032 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von fluchs):
Kann man hier, nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, vom Kaufvertrag zurücktreten?

Das lesen der Garantiebedingungen des Garantiegebers sollte Aufschluss geben, welche Rechte man bei (mehrfachen) Defekten hat.
Oft ist es tatsächlich nur Reparatur / Austausch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Kann man hier, nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder bezieht sich dieses Recht nur auf die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung?
Das bezieht sich nur auf die gesetzliche Gewährleisstung...

0x Hilfreiche Antwort

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