Hallo,
ich habe Juni 2016 eine Grafikkarte erworben. Der Hersteller gibt selbst bei Registrierung der Karte eine Garantie
von 3 Jahren. Nun lag ein Defekt vor und die Karte wurde anstandslos vom Hersteller per RMA getauscht. Die Austausch-Karte war nun leider auch defekt und ein weiterer Austausch stand an, jedesmal mit mehreren Tagen Ausfall und Versandkosten. Nun kam zum zweiten Mal eine Karte an und diese ist nun wieder defekt.
Kann man hier, nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder bezieht sich dieses Recht nur auf die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung?
Vielen Dank im Vorraus.
Rücktritt vom Kaufvertrag nach fehlgeschlagenen Reparaturen bei erweiterter Garantielaufzeit
11. Dezember 2018
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Frage vom 11. Dezember 2018 | 16:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag nach fehlgeschlagenen Reparaturen bei erweiterter Garantielaufzeit
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120032 Beiträge, 39821x hilfreich)
ZitatKann man hier, nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, vom Kaufvertrag zurücktreten? :
Das lesen der Garantiebedingungen des Garantiegebers sollte Aufschluss geben, welche Rechte man bei (mehrfachen) Defekten hat.
Oft ist es tatsächlich nur Reparatur / Austausch.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 18:44
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Das bezieht sich nur auf die gesetzliche Gewährleisstung...Zitat:Kann man hier, nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder bezieht sich dieses Recht nur auf die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung?
Und jetzt?
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