Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferverzug bei Möbel

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferverzug bei Möbel

Guten Tag zusammen,

in meinem Kaufvertrag steht ein Liefertermin von ca. 9 Wochen mit dem Zusatz "eilig". Die 9 Wochen sind seit zwei Wochen vorbei. Und nun sagt der Lieferant, dass es weitere 5 Wochen dauern wird. Kann ich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und vom Kaufvertrag zurücktreten oder ist das durch das ca. im Kaufvertrag ausgeschlossen? Es war ein Kauf direkt in der Filiale.

Danke und Grüße




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129537 Beiträge, 41323x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Kann ich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und vom Kaufvertrag zurücktreten

Nicht ganz.

Eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen, abwarten was passiert und dann vom Kaufvertrag zurücktreten wenn nichts kommt.



Nur die große Frage: können andere schneller liefern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Wenn man so genau sein will^^: Man kann durchaus schon "jetzt" für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs zurücktreten.

Die große Frage aber bleibt. Aber vllt passt es dem Fragenden ja, ggf zurücktreten zu dürfen. Dann könnte man sogar rabiater sein und eine sehr kurze Nachfrist setzen; vllt bekräftigt der Verkäufer auch nochmal, definitiv nicht vor Ablauf weiterer fünf Wochen liefern zu wollen.

-- Editiert von Droitteur am 22.10.2019 21:52

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#3
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nur die große Frage: können andere schneller liefern?


Wahrscheinlich nicht, aber der Kundenservice ist einfach unverschämt. Darum geht es eigentlich.

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