Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht erfolgter Gewährleistung

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eman Reztun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht erfolgter Gewährleistung

Hallo zusammen! Ich habe vor einem Jahr bei einem süddeutschen Direktversender ein Mountainbike gekauft, bei dem jetzt der Rahmen defekt ist. Das Rad wurde immer bestimmungsgemäß benutzt, was der Händler (bis jetzt) auch nicht anzweifelt. Hier ist der Kurzabriss:

28.05.18 Kauf des Rades für 1500€
30.07.19 beim Putzen einen Riss im Rahmen entdeckt
31.07.19 Kontaktaufnahme über Online-Formular
...
unzählige Mails, Anrufe beim Kundendienst, Probleme seitens des Händlers mit der Rücksendung des Rades etc, Händler reagiert zwischendurch wochenlang nicht, es geht immer nur weiter, wenn man mehrfach anruft (und auch mal durchkommt)
...
18.09.19 Händler nimmt Rad in Augenschein
23.09.19 der Händler schlägt einen völlig unpassenden Ersatzrahmen (keines der wesentlichen Anbauteile würde passen) vor, Antwort per Mail meinerseits mit Ablehnung des vorgeschlagenen Rahmens
30.09.19 Anruf meinerseits beim Kundenservice. Der Händler habe den Rahmen nicht mehr vorrätig, es könne "eine Weile" dauern und ich solle in 2..3 Tagen nochmals anrufen, wenn ich bis dahin nichts gehört habe. Der KD-Mitarbeiter weist explizit auf sein Recht auf Nachbesserung hin
01.10.19 Anruf seitens des Kundenbetreuers, Nachfrage ob ein vergleichbarer Rahmen i.O. wäre. Das habe ich bejaht und die Parameter abgesteckt.
07.10.19 erneuter vergeblicher Versuch, den Kundendienst zu erreichen

ich habe darauf hin dem Händler am 07.10.19 schriftlich (per Mail, Fax, Einschreiben mit Rückschein) das folgende Schreiben versendet:

----------

von xxx

an xxx

Kauf vom 28.05.19 über [MTB] für xxx€
Rechnungsnummer: xxx
Frist für Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelgewährleistung



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 28.05.2018 das folgende Produkt bei Ihnen gekauft:

[MTB]

Leider weist dieses den folgenden Mangel auf: Riss im im Rahmen in der Schweißnaht zwischen Oberrohr und Sattelrohr

Bislang konnte von Ihnen keine Lösung dieses Problems gefunden werden. Ich bin seit dem 31.07.19 mit Ihnen im Kontakt. Seit dem 10.09.19 ist mein Rad bei Ihnen, am 18.09. haben Ihre Monteure es in Augenschein genommen. Mir wurde am 23.09.19 ein völlig unpassender Ersatzrahmen vorgeschlagen, den ich ablehnen musste. Weitere Kundendiensttelefonate am 30.09.19 sowie am 01.10.19 sind ebenfalls ergebnislos geblieben.

Ich fordere Sie daher erneut auf, den Mangel zu beheben. Ich setze Ihnen hierzu eine Frist zum 21.10.19, mit einer vorsorglichen Nachfrist zum 04.11.19. Gerne können Sie sich hierzu mit mir schriftlich, telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen, damit wir alles weitere persönlich besprechen.

Wenn Sie bis zum o.g. Datum nicht von Ihrem Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen, trete ich vom Kaufvertrag zurück und verlange die Rücküberweisung des Kaufpreises.
Ich erwarte in beiden Fällen die Rücksendung der auf dem Begleitblatt angegebenen modifizierten Teile, insbesondere Bremsanlage V/H, Vorbau, Lenker, Fahrradcomputer und Klingel.

Über eine kundenfreundliche und schnelle Lösung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen



xxx den, 07.10.19


-----
Jetzt zu meinem Problem: da es mir schwerfällt, auf den ersten Rutsch einen koherenten Text zu formulieren, schreibe ich üblicherweise Entwürfe, die ich dann umformuliere. Einen dieser Entwürfe versendete ich aus Versehen:

----
Betreff: [Bestellnummer]

seit dem 31.07.19 läuft der Gewährleistungsfall für die Bestellung
xxx
Das Rad befindet sich seit dem 10.09.19 bei Ihnen, und am 18.09.19 haben Ihre Monteure das Rad in Beschau genommen. Am 23.09.19 wurde mir ein völlig unpassender Ersatzrahmen vorgeschlagen, den ich ablehnen musste. am 30.09.19 sowie 01.10.19 hatte ich telefonischen Kontakt mit einem Ihrer Produktberater, die Kernaussage hier war, es könne eine Weile dauern, da der Rahmen nicht mehr verfügbar ist. Weiterhin wurde auf Ihr Recht auf Nachbesserung hingewiesen.

Da für mich bis heute kein Fortschritt erkennbar ist, setze ich Ihnen hiermit eine

Frist zum 18.10.19.

Ich fordere Sie hiermit auf, bis zu diesem Tag Ihrem Recht auf Nachbesserung nachzukommen, ansonsten trete ich vom Kaufvertrag zurück und verlange die Rücküberweisung des vollen Kaufbetrages Ihrerseits.

Dieses Schreiben geht ihnen zusätzlich zur Mail als Fax zu.

Mit freundlichem Gruß,


xxx
------

Entstehen mir durch meinen Lapsus mit der doppelten Mail Nachteile? Das bisherige Gebahren sowie die Bewertungen des Shops lassen vermuten, daß der Händler sich sträuben wird, mir mein Geld zurück zu überweisen.

Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Warum sollte der Händler überhaupt reagieren??? Der Kauf ist über ein Jahr her. Der Vorschlag des Händlers war reine Kulanz. Solange du nicht beweisen kannst, dass der Rahmen bereits beim Kauf mangelhaft war braucht der Händler überhaupt nichts zu erstatten. Du musst dir erstmal darüber klar werden, dass die Sachmängelhaftung (Gewährleistung ) nichts mit einer Garantie zu tun hat. Bisher hast du nichts aufgezeigt, was den Verkäufer in irgendeiner Form zu einer Leistung verpflichten könnte.
Alles was du ihm geschrieben hast war kontraproduktiv. Er ist zu nichts verpflichtet, bietet dir freiwillig etwas an und du lehnst ab und forderst, unberechtigterweise, etwas das dir nicht zusteht.

-- Editiert von -Laie- am 08.10.2019 23:26

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Vorschlag des Händlers war reine Kulanz.


Je nach (beweisbarer) Aussage des VK könnte er durchaus einen Gewährleistungsfall anerkannt haben. Das wäre zu prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Klar, wenn der Händler nachweislich bereits einen Gewährleistungsfall anerkannt hätte, dann wäre das etwas anderes, aber die Händler die so etwas, aus reiner Kulanz machen um kundenfreundlich zu sei und Kunden zu halten, die sind mittlerweile doch sehr sehr selten.
Auf der anderen Seite, wenn ein Händler so kulant sein sollte, dann sollte der Käufer, der in der Beweispflicht steht, dass es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt, sich nicht wie die Axt im Walde benehmen und Forderungen stellen, für etwas was ihm eigentlich gar nicht zusteht.
@Nutzer Name
Um dich mal aufzuklären: Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) betrifft einzig und alleine Mängel die bereits beim Kauf bestehen. Die Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist der Händler, bei einer Reklamation, in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestand, wenn er Ansprüche aus der Sachmängelhaftung ablehnen möchte. Zeigen sich Mängel erst mehr als 6 Monate nach dem Kauf, dann ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat wenn er Rechte aus der Sachmängelhaftung geltend machen möchte.
Das hast du hier offensichtlich nicht getan, also ist hier alles eine reine Kulanzangelegenheit des Händlers. Selbst wenn er einen Anspruch anerkannt haben sollte, dann wäre das eine reine Kulanzhaltung wenn er auf den Beweis von dir verzichten würde.
Dein Verhalten und deine Briefe finde ich daher völlig unangebracht. Ich kann den Händler verstehen, dass er nicht mehr auf deine Bitten (mehr ist das alles nämlich nicht) nicht mehr reagiert. Der Ton macht die Musik.
Wäre ich der Händler, dann würde ich auf solch dreiste "Bitten" auch nicht reagieren, da diese völlig gegenstandslos wären.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eman Reztun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Laie, hallo Bigi,

erstmal vielen Dank für eure Ausführungen.
Hier noch einige Zeilen zur Einordnung:

Erkundige ich mich nach dem aktuellen Stand, erhalte ich kurze Zeit später eine automatisierte Mail, aus der hervorgeht dass sich etwas bewegt. Rufe ich 2 Wochen lang nicht an, passiert auch 2 Wochen lang nichts.

Die Kommunikation fand meist telefonisch statt, da Mails nur mit automatisierten Eingangsbestätigungen beantwortet werden. Die einzigen Mails, die erkennbar nicht nur aus Textbausteinen generiert wurden, waren die Bestätigung der geänderten Versandadresse beim 2. Versuch sowie die Mail, in der der unpassende Ersatzrahmen vorgeschlagen wurde.

In den Telefonaten und Mails trete ich dem Personal stets höflich entgegen. Zum Einen des Anstandes wegen, zum Zweiten da ich Menschen kenne, die im Kundendienst gearbeitet haben und vor allem, weil der Bearbeiter für die Situation erstmal nichts kann. Weiterhin ist mir bewusst, daß Prozesse in großen Unternehmen Zeit brauchen. Im Schnitt ein freundlicher Anruf pro Woche seitens eines Kunden empfinde ich nicht als Telefonterror.

Mit der Forderung versuche ich vor allem zu erreichen, dass man sich auf der anderen Seite mal positioniert. Wenn der Händler mir am Ende sagt, dass ich halt Pech habe wäre das (sehr) schmerzhaft, aber dann wüsste ich wenigstens woran ich bin. Das Rad ist wie gesagt schon einen Monat beim Händler.

Kann man aus dem Verhalten des Händlers (Vorschlag eines Ersatzrahmens, Berufen auf Recht auf Nachbesserung) nicht eine Annahme der Gewährleistungspflicht durch den Händler ableiten?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Eman Reztun):
Kann man aus dem Verhalten des Händlers (Vorschlag eines Ersatzrahmens, Berufen auf Recht auf Nachbesserung) nicht eine Annahme der Gewährleistungspflicht durch den Händler ableiten?

Ja, das könnte man durchaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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