Rücktritt vom Küchenkaufvertrag

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
NoSte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Küchenkaufvertrag

Hallo, ich habe vor 7 Wochen eine Küche in einem Möbelhaus gekauft. Die Küche soll in 3 Wochen geliefert werden. Nun haben sich bei mir die Umstände geändert und ich möchte vom Kauf zurück treten. Laut Kaufvertrag müsste ich 25 % der Kaufsumme zahlen, was ich auch machen will. Nun sagte mir heute das Möbelhaus das ich komplette Küche bezahlen müsse. So deren Rechtsabteilung. Davon steht im Kaufvertrag nichts drin.
Die Küche ist keine Maßanfertigung.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17320 Beiträge, 9535x hilfreich)

Kann man so nicht beurteilen, wenn man den Kaufvertrtag nicht gesehen hat.
Aber wenn die Küche schon produziert wurde, könnte es sein, dass die 25% nicht mehr gelten. Die 25% sollen ja im Regelfall "nur" den entgangenen Gewinn abdecken, aber nicht die Produktionskosten.
Ist im Kaufpreis denn Lieferung und Aufbau enthalten?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
NoSte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, in der Summe ist Lieferung und Aufbau mit drin.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4886x hilfreich)

Zitat (von NoSte):
Davon steht im Kaufvertrag nichts drin.
Gegenfrage. Was steht zum Thema Rücktritt im Vertrag? Ansonsten gilt: Verträge sind einzuhalten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8030 Beiträge, 1652x hilfreich)

Die 100% können durchaus rechtens sein. Das Möbelhaus und der Hersteller haben ein Anrecht auf ihren Gewinn.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
NoSte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Rücktritt steht nichts weiter zu drin

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Laut Kaufvertrag müsste ich 25 % der Kaufsumme zahlen


Stell doch mal bitte die genaue Formulierung ein, damit wir nicht weiter raten müssen

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#7
 Von 
NoSte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stelle heute abend mal den Passus hier rein. Bin noch auf Arbeit

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#8
 Von 
NoSte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde ganz gerne die Seiten des Kaufvetrages hier reinstellen, nur irgendwie geht das nicht. Kann man hier keine Bilder rein setzen ?

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17320 Beiträge, 9535x hilfreich)

Zitat:
Kann man hier keine Bilder rein setzen ?

Nein, kann man nicht.
Man muss die Bilder igendwoanders hochladen und dann den Link hier reinsetzen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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