Hallo, ich habe vor 7 Wochen eine Küche in einem Möbelhaus gekauft. Die Küche soll in 3 Wochen geliefert werden. Nun haben sich bei mir die Umstände geändert und ich möchte vom Kauf zurück treten. Laut Kaufvertrag müsste ich 25 % der Kaufsumme zahlen, was ich auch machen will. Nun sagte mir heute das Möbelhaus das ich komplette Küche bezahlen müsse. So deren Rechtsabteilung. Davon steht im Kaufvertrag nichts drin.
Die Küche ist keine Maßanfertigung.
Rücktritt vom Küchenkaufvertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Kann man so nicht beurteilen, wenn man den Kaufvertrtag nicht gesehen hat.
Aber wenn die Küche schon produziert wurde, könnte es sein, dass die 25% nicht mehr gelten. Die 25% sollen ja im Regelfall "nur" den entgangenen Gewinn abdecken, aber nicht die Produktionskosten.
Ist im Kaufpreis denn Lieferung und Aufbau enthalten?
Hallo, in der Summe ist Lieferung und Aufbau mit drin.
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Gegenfrage. Was steht zum Thema Rücktritt im Vertrag? Ansonsten gilt: Verträge sind einzuhalten.ZitatDavon steht im Kaufvertrag nichts drin. :
Die 100% können durchaus rechtens sein. Das Möbelhaus und der Hersteller haben ein Anrecht auf ihren Gewinn.
Zum Rücktritt steht nichts weiter zu drin
Zitat:Laut Kaufvertrag müsste ich 25 % der Kaufsumme zahlen
Stell doch mal bitte die genaue Formulierung ein, damit wir nicht weiter raten müssen
Ich stelle heute abend mal den Passus hier rein. Bin noch auf Arbeit
Ich würde ganz gerne die Seiten des Kaufvetrages hier reinstellen, nur irgendwie geht das nicht. Kann man hier keine Bilder rein setzen ?
Zitat:Kann man hier keine Bilder rein setzen ?
Nein, kann man nicht.
Man muss die Bilder igendwoanders hochladen und dann den Link hier reinsetzen.
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