Hallo,
ich brauche dringend euren Rat. Es geht um folgendes:
Wir ziehen um und haben eine neue Einbauküche geplant und bestellt. Da wir aber mit den ausmessen der Räume Probleme hatten (einige Wände sind leicht schief + Heizungsrohre sind unverrückbar etc.) haben wir die Firma gebeten den Raum professionell auszumessen, was uns auch zugesagt wurde. Wir haben vor der Vertragsunterzeichnung am Samstag auf die möglichen Probleme hingewiesen und haben den Vertrag (wegen 0% Finanzierungsangebot) abgeschlossen. Jetzt ist fast eine Woche vergangen und es ist immernoch keiner vorbeigekommen, geschweige hat jmd. angerufen wg. Terminvereinbarung. Wenn sich bis freitag mittag keiner meldet möchten wir vom Vertrag zurücktreten, denn die Firma ist nicht einmal in der Lage uns für 2 Minuten zurückzurufen um einen Termin zu vereinbaren .
Die Hälfte des Rechnungsbetrages wird finanziert mit 2 Wochen Widerrufsrecht jedoch mit der "Besonderen Vereinbarung:
1.Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, das XXXXBank bereits vor Ablauf meiner Widerrufsfrist mit der Ausführung ihrer Leistung beginnen kann."
In den AGB's der Firma steht wortwörtlich:
RÜCKTRITT
Die Abnahmeverweigerung und Annullierung des Kaufvertrages durch den Käufer ist ohne Rechtsanspruch nur mögliche gegen Zahlung einer Schadenersatzpauschale in Höhe von 25% des Kaufpreises. Es sei denn, Sie weisen nach, das ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger enstanden ist.
Frage ist:
1. Habe ich einen Rechtsanspruch auf Stornierung?
2. Müsste ich "Schadensersatz" leisten?
Rücktritt vom Küchenkaufvertrag - welche Folgen?
12. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 12. März 2008 | 23:20
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 24x hilfreich)
Rücktritt vom Küchenkaufvertrag - welche Folgen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 17. März 2008 | 08:18
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Ich denke mal, ein Rücktrittsrecht ergibt sich in diesem Fall aus dem BGB, §§495 i.V.m. 355 und 358.
Die Finanzierung kann innerhalb von 14 Tagen nach 355 BGB widerrufen werden, als Vebundener Vertrag wird damit ebenfalls der Kaufvertrag widerrufen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
#2
Antwort vom 18. März 2008 | 00:03
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 24x hilfreich)
Vielen Dank Mahnman!
Die Firma hat es doch noch hinbekommen. Hoffe mal das der Rest wenigstens problemlos verläuft.
Und jetzt?
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