Hallo zusammen,
wir haben uns am vergangenen Wochenende 2 Sofas per Kaufvertrag im Geschäft gekauft. Da die Farbe noch zu klären war, wurde vereinbart, dies noch zu klären und entsprechend zu informieren. Beim "Farbe bestimmen" stellte sich jedoch heraus, dass eines der beiden Sofas zu gross ist und so nicht verwendbar ist. Bei der Nachfrage ein kleineres Sofa abzunehmen wurde daruaf hingewiesen, dass dennoch der Preis über das vereinbarte Volumen zu bezahlen sei (was mir stark aufgestossen ist !).
In den (sehr klein gedruckten) AGB's steht: "Der Kaufvertrag ist für den Käufer mit Abschluss verbindlich. Für XXX (Verkäufer) ist er ebenfalls verbindlich, sofern er nich innerhalb von 14 Tagen unter Angabe von sachlich gebotenen Gründen widerrufen wird."
Frage1: Können wir trotzdem von dem Kaufvertrag zurücktreten ?
Frage2: Ist diese AGB-Formulierung eigentlich rechtlich ok ?
Rücktritt vom Möbel-Kaufvertrag - Rücktrittsklausel in AGB
11. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2005 | 11:51
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 17x hilfreich)
Rücktritt vom Möbel-Kaufvertrag - Rücktrittsklausel in AGB
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#1
Antwort vom 11. Mai 2005 | 12:30
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 678x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. Mai 2005 | 14:40
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1420x hilfreich)
Guten Tag,
es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich die richtige Größe anzugeben. Demzufolge ist hier kein gesetzliches Rücktrittsrecht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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#3
Antwort vom 11. Mai 2005 | 16:58
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 17x hilfreich)
Hallo,
danke auch für die Schnelle Antworten.
Danka auch für dies ernüchternden Worte.
Dann müssen wir wohl durch.
-----------------
"Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
bob"
#4
Antwort vom 11. Mai 2005 | 17:16
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1420x hilfreich)
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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