Herr Müller bestellt bei Autohaus Schnell einen Seat Leon mit ungewöhnlicher Farbe mit unverbindlichen Liefertermin zum 31.3.
ZUgrundegelegt sind diese AGB: http://autohausmaertl.de/Neuwagenverkaufsbedingungen.pdf
Am 31.3. ist absehbar. dass der PKW in den nächsten 2 Monaten ncht geliefert werden kann und Herr Müller bietet dem Autohaus an den Vertrag aufzulösen und verbindet dies mit dem Hinweis, dass er sonst wie in Abschnitt 2 der AGB beschrieben erst mahnen und dann kündigen wird.
Das Autohaus Schnell bietet daraufhin Herrn Müller einen kostenlosen Leihwagen für die Wartezeit an.
Frage: Kann Herr Müller diese Angebot ablehnen und dann zu gegebener Zeit noch mahnen und kündigen? Er hat ja die Möglichkeit ein Auto zu fahren, dass dem bestellten Auto im wesentlichen entspricht.
Herr Müller nimmt den Mietwagen an, ohne dass besondere Verabredungen getroffen werden. Nach 6 Wochen fordert er die Lieferung, mahnt und kündigt dann. Kann das Autohaus dann die Kündigung verweigern?
Rücktritt vom PKW Kaufvertrag wegen Lieferverzug
30. Januar 2018
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Frage vom 30. Januar 2018 | 22:36
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Rücktritt vom PKW Kaufvertrag wegen Lieferverzug
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#1
Antwort vom 31. Januar 2018 | 00:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatKann das Autohaus dann die Kündigung verweigern? :
Klar.
Dann müsste das halt notfalls vor Gericht geklärt werden.
#2
Antwort vom 31. Januar 2018 | 17:29
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Mit welcher Begründung und welchen Erfolgsaussichten?
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#3
Antwort vom 31. Januar 2018 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
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