Rücktritt vom Privat-Kauf? Umzug, Möbel, Nachmieter

5. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Privat-Kauf? Umzug, Möbel, Nachmieter

Guten Abend,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin vor kurzem umgezogen.
Vor dem Umzug hat der Nachmieter zugesagt, einen Teil meiner Möbel abzukaufen.
Jetzt plötzlich möchte er die Sachen nicht mehr haben und verlangt, dass ich die Möbel abholen soll. Geld hat er noch nicht gezahlt, allerdings vorher die Zusage es mir zu überweisen. Auch wurde kein Grund genannt und Mängel sind nicht vorhanden.
Das Problem hierbei, ich bin mehrere hundert Kilometer weggezogen, eine Abholung ist daher ohne hohen Kosten- und Zeitaufwand nicht möglich.

Wie soll ich hier vorgehen? Kann der Nachmieter einfach so von einer Kaufzusage zurücktreten, auch wenn er noch nicht gezahlt hat? Wenn ja, wer müsste für die Transportkosten aufkommen?

Ich habe das alles schriftlich im Nachrichtenverlauf. Sowohl dass er die Möbel kaufen möchte (Als Unterhaltung, nicht als Vertrag) und das er die Möbel nicht mehr haben möchte.

Über Hilfe wäre ich euch wirklich sehr dankbar.

-- Editiert von Balupika am 05.08.2020 20:17

-- Editiert von Balupika am 05.08.2020 20:28

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Balupika):
Ich habe das alles schriftlich im Nachrichtenverlauf. Sowohl dass er die Möbel kaufen möchte (Als Unterhaltung, nicht als Vertrag) und das er die Möbel nicht mehr haben möchte.


Die Absichtserklärung (ich möchte) erzeugt noch keinen Kaufvertrag, dazu Nachrichtenverlauf, also etwas, was auch nicht mit hoher Beweiskraft behaftet ist.

Kurzum: wenn es keinen rechtsverbindlichen Kaufvertrag gibt würde ich die Sachen abholen.

Aber ich denke, dass sich der Nachmieter umbesinnt, wenn der Kaufpreis sinkt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Balupika):
Sowohl dass er die Möbel kaufen möchte (Als Unterhaltung, nicht als Vertrag)

Eine Unterhaltung über X ist nichts verbindliches, eine vertragliche Vereinbarung durchaus.

Wenn sich aus dem geschriebenen keine vertragliche Vereinbarung gibt, hat man Pech gehabt und wäre zur Abholung verpflichtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Absichtserklärung (ich möchte) erzeugt noch keinen Kaufvertrag, dazu Nachrichtenverlauf, also etwas, was auch nicht mit hoher Beweiskraft behaftet ist.
Eine Absichtserklärung alleine bestimmt nicht. Aus dem Gesamtkontext heraus, sieht das dann ggf. wieder anders aus. Jemand, der irgendwann mal eine unverbindliche Absicht kund getan hat, wird dann im folgenden z.B. nicht sowas schreiben wie "ich trete vom Kaufvertrag zurück".
Man müsste also im Detail schauen:
Vorab: von welchen Werten sprechen wir hier?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Sir Berry):
Die Absichtserklärung (ich möchte) erzeugt noch keinen Kaufvertrag, dazu Nachrichtenverlauf, also etwas, was auch nicht mit hoher Beweiskraft behaftet ist.
Eine Absichtserklärung alleine bestimmt nicht. Aus dem Gesamtkontext heraus, sieht das dann ggf. wieder anders aus. Jemand, der irgendwann mal eine unverbindliche Absicht kund getan hat, wird dann im folgenden z.B. nicht sowas schreiben wie "ich trete vom Kaufvertrag zurück".


Hallo, danke schonmal für die Antwort.
Das Problem (für mich) hierbei ist, dass ich die Sachen nur wegen der Zusage dagelassen habe.
Ansonsten hätte ich die Möbel ja beim Umzug mitgenommen.
Dadurch entsteht ja ein Schaden für mich, den der Nachmieter im Prinzip verursacht hat.
Ist es wirklich so, dass ich dann einfach Pech gehabt habe? Die Zusage, bzw. Absichtserklärung ist schon etwa einen Monat her, ich bin vor zwei Wochen endgültig ausgezogen. Es wurde zugesagt, das Geld diesen Monat zu überweisen, da die Person letzten Monat nicht genug Geld gehabt hat.
Falls das Einfluss darauf hat, ich habe mit der Person gemeinsam in einer WG gewohnt. Ich war der Hauptmieter und die Person hat die Wohnung im Anschluss als Hauptmieter übernommen.

Geschrieben wurde sinngemäß: Hol die Sachen ab, ich möchte sie doch nicht kaufen.
Ich werde später den Inhalt präziser aufschreiben, wenn ich die Verläufe vor mir habe.

Zitat:

Man müsste also im Detail schauen:
Vorab: von welchen Werten sprechen wir hier?


Es geht um 200€. Ich schätze die Abholung würde mich ebenfalls mindestens 200€ kosten (250 km Fahrtweg).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Balupika):
Ich habe das alles schriftlich im Nachrichtenverlauf. Sowohl dass er die Möbel kaufen möchte (Als Unterhaltung, nicht als Vertrag) und das er die Möbel nicht mehr haben möchte.


Die Absichtserklärung (ich möchte) erzeugt noch keinen Kaufvertrag, dazu Nachrichtenverlauf, also etwas, was auch nicht mit hoher Beweiskraft behaftet ist.

Kurzum: wenn es keinen rechtsverbindlichen Kaufvertrag gibt würde ich die Sachen abholen.

Aber ich denke, dass sich der Nachmieter umbesinnt, wenn der Kaufpreis sinkt.

Berry


Danke für die Antwort.
Da dies vermutlich eine Trotzreaktion ist, bezweifle ich das. Ich gehe nämlich davon aus, das die Person mir einfach nur Probleme bereiten möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Balupika):
Dadurch entsteht ja ein Schaden für mich, den der Nachmieter im Prinzip verursacht hat.
Nur dann, wenn es einen Kaufvertrag gibt. Poste doch bitte mal anonymisiert den Chatverlauf. Hat der potentielle Käufer irgendwann einmal sinngemäß geschrieben: "..... ich kaufe die Möbel für X€"
Das wäre dann durchaus ein Kaufvertrag an den er sich würde halten müssen.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Balupika):
Sowohl dass er die Möbel kaufen möchte (Als Unterhaltung, nicht als Vertrag)

Eine Unterhaltung über X ist nichts verbindliches, eine vertragliche Vereinbarung durchaus.

Wenn sich aus dem geschriebenen keine vertragliche Vereinbarung gibt, hat man Pech gehabt und wäre zur Abholung verpflichtet.


Also sieht es wohl schlecht aus für mich. Bin ich wohl zu naiv gewesen.

Die Person hat mir zwar vor paar Wochen zugesagt, die Möbel nächsten (also diesen) Monat zu zahlen, da sie letzten Monat kein Geld hatte. Allerdings habe ich genau das nicht schriftlich.
Im Verlauf habe ich folgendes:
(Es geht um Entsorgungskosten)
(...) kannst du sie (Anm.: die Entsorgungskosten) entweder übernehmen oder wir verrechnen das mit der Abschlagszahlung von den Möbeln (...)


(...) ich bin doch nicht bereit, 200€ für die Möbel auszugeben (...) bitte die Möbel zeitig abholen.




-- Editiert von Balupika am 06.08.2020 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Balupika):
Dadurch entsteht ja ein Schaden für mich, den der Nachmieter im Prinzip verursacht hat.
Nur dann, wenn es einen Kaufvertrag gibt. Poste doch bitte mal anonymisiert den Chatverlauf. Hat der potentielle Käufer irgendwann einmal sinngemäß geschrieben: "..... ich kaufe die Möbel für X€"
Das wäre dann durchaus ein Kaufvertrag an den er sich würde halten müssen.


Leider nur mündlich.
Sie hat mir zwar auch vor paar Wochen verbindlich zugesagt, die Möbel nächsten (also diesen) Monat zu zahlen, da sie letzten Monat kein Geld hatte. Allerdings habe ich genau das nicht schriftlich.

Im Verlauf habe ich nur folgendes (weniger als gedacht):
(Es geht um Entsorgungskosten)
(...) kannst du sie (Anm.: die Entsorgungskosten) entweder übernehmen oder wir verrechnen das mit der Abschlagszahlung von den Möbeln (...) (Hier kann man zwar daraus schließen, dass der Kauf bestätigt worden ist, aber das wird bestimmt nicht reichen)

Dann vor kurzem:

(...) ich bin doch nicht bereit, 200€ für die Möbel auszugeben (...) bitte die Möbel zeitig abholen.



-- Editiert von Balupika am 06.08.2020 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Balupika):
Die Person hat mir zwar vor paar Wochen zugesagt, die Möbel nächsten (also diesen) Monat zu zahlen, da sie letzten Monat kein Geld hatte. Allerdings habe ich genau das nicht schriftlich.
Das ist schlecht. Du hast also nichts, was eine Zusage belegen würde??

Zitat (von Balupika):
Im Verlauf habe ich nur folgendes (weniger als gedacht):
Das ist wirklich nichts was man als Kaufvertrag würde werten können.

Sorry, das sieht aus nach: Pech gehabt

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Dann wäre wohl der kleinste Schaden für dich: Dem Nachmieter die Möbel als Geschenk anbieten... oder für einen *unablehnbaren Preis*.
Du ersparst dir damit einen großen Aufwand für die Organisation der Entsorgung, die uU xmal ohne Erfolg versucht wird.
Der Nachmieter hätte für 200,- die Möbel, der er gern wollte.

Du hast einen überschaubaren Schaden und bist um eine Erfahrung reicher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Balupika):
Die Person hat mir zwar vor paar Wochen zugesagt, die Möbel nächsten (also diesen) Monat zu zahlen, da sie letzten Monat kein Geld hatte. Allerdings habe ich genau das nicht schriftlich.
Das ist schlecht. Du hast also nichts, was eine Zusage belegen würde??

Zitat (von Balupika):
Im Verlauf habe ich nur folgendes (weniger als gedacht):
Das ist wirklich nichts was man als Kaufvertrag würde werten können.

Sorry, das sieht aus nach: Pech gehabt


Okay, das ist bitter.
Dann werde ich alles an Freunde verschenken, die in der Stadt leben.
Dadurch kommt aber eine weiter Frage auf, da auch ein Hängeschrank bei den Möbeln dabei ist.
Ich müsste nur die Löcher in der Wand, die der Hängeschrank hinterlässt mit Acryl schließen, oder? Ein überstreichen ist nach dem Mietrecht nicht (mehr) notwendig?
Tapeten usw. sind ansonsten in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann wäre wohl der kleinste Schaden für dich: Dem Nachmieter die Möbel als Geschenk anbieten... oder für einen *unablehnbaren Preis*.
Du ersparst dir damit einen großen Aufwand für die Organisation der Entsorgung, die uU xmal ohne Erfolg versucht wird.
Der Nachmieter hätte für 200,- die Möbel, der er gern wollte.

Du hast einen überschaubaren Schaden und bist um eine Erfahrung reicher.


Ich werde es jetzt so organisieren, dass ich die Sachen an Freunde, die ich dort kennengelernt habe, verschenke. So lässt sich der Schaden denke ich am besten ertragen.
Und ja, in Zukunft werde ich mir alles schriftlich bestätigen lassen. Besser bei so etwas auf die Nase fallen, als bei wirklich teuren Dingen!
Wirklich ein großes Dankeschön für die Hilfsbereitschaft, auch wenn das Recht leider nicht auf meiner Seite ist.


1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Balupika):
dass ich die Sachen an Freunde, die ich dort kennengelernt habe, verschenke.
Hoffentlich macht der höchst zuverlässige Nachmieter dann mit, d.h. er ist dann da, wenn jemand was abholen will.
Zitat (von Balupika):
Ich müsste nur die Löcher in der Wand, die der Hängeschrank hinterlässt mit Acryl schließen,
Wer sollte das tun? Ist der Nachmieter noch nicht drin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Balupika
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Hoffentlich macht der höchst zuverlässige Nachmieter dann mit, d.h. er ist dann da, wenn jemand was abholen will.

Bis zu meinem Auszug ist die Person eigentlich immer zuverlässig und höflich gewesen. Das neue Gesicht hat mich selbst sehr überrascht muss ich sagen. Hoffe mal, dass dann alles klappt, ist ja immerhin auch in ihrem Interesse.
Zitat:
Wer sollte das tun? Ist der Nachmieter noch nicht drin?

Nachmieter ist drin, bzw. war nie draußen. Wir haben gemeinsam in einer WG gewohnt. Zuvor war ich der Hauptmieter, sie hat die Wohnung aber jetzt übernommen.
Das würde ein Freund für mich erledigen, der den Hängeschrank dann mitnehmen würde.
Oder bin ich dafür nicht mehr verantwortlich?

-- Editiert von Balupika am 06.08.2020 16:38

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Balupika):
Ich müsste nur die Löcher in der Wand, die der Hängeschrank hinterlässt mit Acryl schließen, oder?

Das sollte man besser lassen, sonst hat man möglicherweise Diskussionen wegen Beschädigung der Mietsache am Hals.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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