Rücktritt vom Rücktritt? Widerrufsrecht

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
JokerGermany
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Rücktritt? Widerrufsrecht

Ich trete von meinem Vertrag zurück.

Der Händler mir aber nicht den kompletten Kaufpreis erstatten.

Wenn ich dies ablehne und darum bitte die Ware zurück zu schicken, der Händler die Ware aber schon verkauft hat, was passiert dann?

Wessen Eigentum ist die Ware nachdem der Händler geprüft hat, ob ich mein Komplettes Geld zurück erhalte?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Eine Rücktrittserklärung kann nicht mehr zurückgenommen werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JokerGermany
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber beim Rücktritt konnte ich doch nicht absehen, dass ich nicht den kompletten Kaufpreis zurückbekomme?

Das muss ich doch auch irgendwie ablehnen können.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Nach einem berechtigten Rücktritt stehen Ihnen Ihre gesetzl. Rechte zu.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen