Rücktritt vom Teil des Kaufvertrags

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
rikardos1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Teil des Kaufvertrags

Eine Wohnungsausstattung wird samt mehreren Elektro-Geräte geliefert und vom Händler montiert . Kaufpreis wird nur als Gesamtbetrag in Rechnung ausgewiesen(obwohl bei der Beratung werden einzelne Preise für Geräte vorgezeigt). Nun hat eins der Geräte Probleme. Zwei Reparaturversuche bleiben erfolglos, womit ein Recht auf Rücktritt von Kaufvertrag bestehen sollte. Nun geht es, dass man nur das kaputte Gerät erstattet bekommt und den Rest bleibt? Falls Ja, was ist die Rechtliche Lage dazu?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von rikardos1):
Zwei Reparaturversuche bleiben erfolglos, womit ein Recht auf Rücktritt von Kaufvertrag bestehen sollte.

Kommt ganz darauf an, auf welcher Grundlage diese Reparaturen erfolgt sind (gesetzliches Sachmängelhaftungsrecht bzw. Garantie, Kulanz) und was die Ursache war - bestimmunggemäßer Verschleiß würde keine Rücktrittsrechte auslösen.



Zitat (von rikardos1):
Nun geht es, dass man nur das kaputte Gerät erstattet bekommt und den Rest bleibt?

Ja, natürlich geht das.



Zitat (von rikardos1):
Falls Ja, was ist die Rechtliche Lage dazu?

Das gesetzliche Sachmängelhaftungsrecht bzw. die Garantiebedingungen des Garantiegebers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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