Eine Wohnungsausstattung wird samt mehreren Elektro-Geräte geliefert und vom Händler montiert . Kaufpreis wird nur als Gesamtbetrag in Rechnung ausgewiesen(obwohl bei der Beratung werden einzelne Preise für Geräte vorgezeigt). Nun hat eins der Geräte Probleme. Zwei Reparaturversuche bleiben erfolglos, womit ein Recht auf Rücktritt von Kaufvertrag bestehen sollte. Nun geht es, dass man nur das kaputte Gerät erstattet bekommt und den Rest bleibt? Falls Ja, was ist die Rechtliche Lage dazu?
Danke
Rücktritt vom Teil des Kaufvertrags
18. Juli 2018
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Frage vom 18. Juli 2018 | 10:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Teil des Kaufvertrags
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2018 | 00:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatZwei Reparaturversuche bleiben erfolglos, womit ein Recht auf Rücktritt von Kaufvertrag bestehen sollte. :
Kommt ganz darauf an, auf welcher Grundlage diese Reparaturen erfolgt sind (gesetzliches Sachmängelhaftungsrecht bzw. Garantie, Kulanz) und was die Ursache war - bestimmunggemäßer Verschleiß würde keine Rücktrittsrechte auslösen.
ZitatNun geht es, dass man nur das kaputte Gerät erstattet bekommt und den Rest bleibt? :
Ja, natürlich geht das.
ZitatFalls Ja, was ist die Rechtliche Lage dazu? :
Das gesetzliche Sachmängelhaftungsrecht bzw. die Garantiebedingungen des Garantiegebers.
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