Rücktritt vom Vertrag möglich? Diätvertrag

11. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
hanafrag
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Rücktritt vom Vertrag möglich? Diätvertrag

Hallo,

ein Bekannter von mir hat am 28. Januar einen Diätvertrag unterschrieben. Er wollte den Vertrag erstmal nur 2 Monate lang machen um es auszuprobieren. Der "Verkäufer" hat aber wohl gemeint, er solle es doch lieber schon 4 Monate machen, sonst bringt es nichts. Er hat sich also breit schlagen lassen und jammert mir jetzt die Ohren voll.

Leider finde ich in den AGB´s nur folgendes

1. Wenn man 1,2 oder 3 Monate abschließt und dann storniert wird ein bestimmter Anteil angerechnet, einen Teil bekommt man wieder raus (Stornogebühren), aber bei 4 oder mehr Monaten geht eine Teilrückerstattung gar nicht mehr - Geld ist also "ganz verloren"

2. In den AGB´s sthet "die Ausübung des gesetzlichen Widerrufs rechts nach Beginn der Erbringung der Leistung ist daher nicht mehr möglich" - weil das irgendwie wohl auf den Teilnehmer persönlich abgestimmt ist (auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten).

Hat er nun gar keine Chance mehr, zurückzutreten und muss den kompletten Betrag bezahlen oder gibt es ein "Schlupfloch"?


Es grüßt euch

hanafrag




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

laut AGB kann Ihr Bekannter jederzeit zum Ende eines jeden Monats kündigen. Ich kann dort nicht herauslesen, wie es gehandhabt wird, wenn ein Vertrag über eine 4-monatige Laufzeit abgeschlossen wird (davon wird meiner Meinung nach nichts erwähnt). Nach einem Monat gäbe es wohl immer wieder eine Zahlungsaufforderung, und bei Zahlung entsprechend Verlängerung.

Wurde das mit "aber bei 4 oder mehr Monaten geht eine Teilrückerstattung gar nicht mehr" separat vereinbart, oder wo haben Sie das her? (Oder habe ich die AGB zu schnell überflogen? ;O)

Grüße
pro_forma

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#2
 Von 
hanafrag
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich kopiere nun mal die wichtigen Zeilen heraus


"Der Kunde bestellt eine auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsleistung, die nach Erbringung bzw. Erhalt nicht mehr rückgabefähig ist. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufs rechts nach Beginn der Erbringung der Leistung ist daher nicht mehr möglich."

"Der Betrag ist in der vereinbarten Höhe sofort nach der Betreuungsvereinbarung bar zu leisten bzw. bis zum vereinbarten Termin zu überwiesen."

Es steht dann da noch, dass eine Stornierung kostenpflichtig ist und dass bei Rücktritt folgende Stornokosten anfallen:

1 Monat = Erstattung nicht möglich
2 Monate = x €, Rest wird wieder ausbezahlt
3 Monate = x €, Rest wird wieder ausbezahlt
4 oder mehr Monate: Erstattung nicht möglich, weil dieser "Teilnehmerplatz" vergeben und einplant ist.

Gruß

Hanafrag

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#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Wurde der Vertrag denn online oder als Haustürgeschäft geschlossen???

Und wenn ja: wann wurde der Vertrag geschlossen?



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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

-- Editiert Ramos am 11.02.2013 13:20

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#4
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ah, da hat mich google wohl zur den falschen AGB geschickt ;) . Sind wohl verbreitet solche Angebote.

Der Verkäufer hat schon gewusst, wieso er die vier Monate aufquatscht...

Ich würde jetzt einfach zum Ende des Monats kündigen und schauen, was die dazu sagen bzw. ob die etwas erstatten oder nicht. Finde die AGB auch etwas komisch formuliert. Es geht nicht wirklich daraus hervor, ob das Genannte greift, wenn man so und so viele Durchgänge bezahlt hat oder wenn man sich erst in dem entsprechenden Durchgang befindet (also nach x Tagen).

Grüße
pro_forma

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#5
 Von 
hanafrag
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

Mein Bekannter hat jetzt nochmal seine Unterlagen durchgesehen und festgestellt, dass er gar keinen Vertrag (Durschlag) vorliegen hat. Er sagt aber, er hat einen Unterschrieben, wobei er sich nicht mehr sicher ist ob das am 25. oder 28. Januar war. Der VK hat den unterschriebenen Wisch mitgenommen.
Der VK wurde ihm von einem Arbeitskollegen empfohlen, der wohl auch so ein Programm mitgemacht hat (anscheinend mit Erfolg) und so hat er sich bei sich zu Hause von dem VK "beraten" lassen. Dummerweise befindet er sich jetzt auf jeden Fall seit 2 Wochen im 1.Monat und hat - wie dämlich - den ganzen Betrag (4 Monate) schon an die überwiesen.


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#6
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Dummerweise befindet er sich jetzt auf jeden Fall seit 2 Wochen im 1.Monat

Damit dürfte sich das i. d. R. 14-tägige Widerrufsrechts ohnehin erledigt haben.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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