Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung

13. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mustermann012b
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung

Hi Leute,

folgende Situation:

Habe bei einem Händler ein Laufband gekauft (via Internet). Dies ist nun vier Wochen her, das Geld wurde bereits per Vorkasse überwiesen und ist auf jeden Fall inzwischen angekommen. Bisher ist das Laufband nicht bei mir angekommen und ich habe keine Versandbestätigung erhalten. Am Dienstag letzter Woche habe ich bereits eine eMail an den Verkäufer geschickt mit der Bitte um Statusmitteilung meiner Bestellung. Es folgte keine Antwort, also habe ich gestern nochmals eine eMail geschrieben.

Vertraglich/rechtlich gesehen habe ich eine der zwei Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss erfüllt: die Zahlung des Kaufpreises. Die Abnahme der Ware hätte ja auch noch erfolgt bei korrekter Lieferung.

Lt. VK wird die Ware binnen 2-4 Tagen versandt und im Falle einer Verspätung (z. B. durch nicht vorrätige Artikel) wird mir eine Mitteilung geschickt. Diese habe ich nicht erhalten, sodass zugrunde gelegt werden kann, dass die Ware vorrätig ist.

Im Falle eines Nicht-eingangs der Zahlung hätte man mich ja inzwischen angeschrieben. Auch dies ist nicht erfolgt.

Das Rücktrittsrecht betrug zwei Wochen lt. AGB des VK.

Ist ein Rücktritt wegen Nichterfüllung o. ä. möglich, wenn ich eine angemessene Frist setze, bis das Laufband bei mir angekommen sein muss?

Habe bereits in den Gesetzen nachgeschaut, aber die greifen meiner Meinung nach nicht in diesem Falle, da das Rücktrittsrecht lt. AGB bereits erloschen ist. Und ein Mangel an der Sache liegt ebenfalls nicht vor, da ich sie nie erhalten habe.

Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um eine Nichterfüllung der Pflichten des Kaufvertrages. Viel mehr handelt es sich um eine Vertragsstörung, da auf deren Website angegeben ist, wie lang die Lieferzeiten im Höchstfall betragen und im Einzelfall bei abweichender Lieferzeit eine Mitteilung an den Käufer geschickt wird.

Gebt mir ruhig Tipps und Paragraphen, habe Schönfelder und so zu Hause, da ich selbst gel. ReNo-Fachangestellter bin.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

...habe Schönfelder und so zu Hause, da ich selbst gel. ReNo-Fachangestellter bin...

:augenroll:

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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