Hallo! Ich habe einen Schallschutzvorhang bei einem Händler bestellt unter der Bedingung, daß der Händler den Vorhang so an der Kinderzimmertür anbringt, daß der Vorhang ringsherum am Türrahmen anliegt und unten direkt am Boden abschließt.
Der Bestellung war ein Beratungsgespräch mit der Ehefrau des Händlers, die an diesem Tag allein im Laden war, vorausgegangen, bei der diese mir mitteilte, sie haben diesen neuartigen Schallschutzvorhang in ihr Verkaufsprogramm aufgenommen, aber noch nie einen solchen verkauft und somit keine Erfahrung bezüglich der Schallschutzwirkung. Sie meinte dann, der Schallschutzvorhang müsse aber glatt hängen und am Türrahmen anliegen und am Boden abschließen.
Daraufhin wurde ein Pauschalpreis von ca.320 Euro für den Vorhang samt Näharbeit und fachmännischen Anbringen des Vorhanges an unserer Kinderzimmertür vereinbart.
Nach Anbringen durch Händler zeigt sich ,daß der Vorhang unten ca. 2cm vom Boden wegsteht und ringsherum vom Rahmen ca.5cm absteht und unserer Ansicht die Schalldämpfung gleich null ist.
Der Händler besteht jetzt auf die 328 €, sagt, man könne niemals so eine Vorhang so anbringen, daß dieser am Türrahmen anliege.
Ich habe ihm daraufhin den Vorhang samt Leiste wieder in den Laden getragen, er bestand auf Bezahlung und will ein Gutachter kommen lassen. Dann wollte er die Möglichkeit, es nochmals zu versuchen, den Vorhang so zu montieren,daß der Vorhang näher am Türrahmen ran kommt, meinte aber es sei absoluter Quatsch, daß der Vorhang mit dem Türrahmen abschließt, das sei bei so einem Material schlichtweg nich möglich!
Frage: Kann ich unter den Bedingungen vom Kauf zurücktreten? Wie oft muß ich eine Nachbesserung erlauben?
Herzallerliebsten Dank! fürs Lesen!
Schön, wenn mir jemand auch seine Erfahrung und Einschätzung mitteilt
Naomi Klein
All those who believe in telekinetics raise my right arm!
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Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich?
5. September 2010
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Frage vom 5. September 2010 | 20:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 6. September 2010 | 13:29
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Wie oft muß ich eine Nachbesserung erlauben?
Zwei Nachbesserungsversuche stehen dem VK zu.
Im Zweifel könnte natürlich fraglich sein, ob du beweisen kannst, was dir beim Verkaufsgespräch zugesichert wurde. Ob dann der Schallschutz "ausreichend" ist, müßte man durch eine Messung ermitteln, da ist dein subjektiver Eindruck natürlich nicht maßgeblich.
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