Rücktritt von Kaufvereinbarung - EBay Kleinanzeigen

22. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
ChrisR
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von Kaufvereinbarung - EBay Kleinanzeigen

Hallo miteinander,

habe vor kurzem auf EBay Kleinanzeigen nach einem Gerät gesucht. Bin bei einem Privatverkäufer fündig geworden, habe mich mit ihm auf einen Preis geeinigt und erwähnt dass ich das Gerät abholen würde. Er hat mir die Adresse zu einem privaten Wohngebäude und Uhrzeit geschickt und ich war einverstanden.
Ich wollte mich vor Ort noch versichern, dass das Gerät funktioniert.

Kurzfristig (1,5 Stunden vor dem Treffen) habe ich festgestellt dass der Kauf nicht nötig sein wird und habe dem Verkäufer mitgeteilt dass ich verzichte.

Dieser verlangte darauf hin den „Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach §284 BGB " in Höhe von 10€ Spritgeld (Hin- und Rückfahrt), da er 30km zu der Adresse gefahren ist (es war anscheinend nicht seine Wohnung, wovon ich ursprünglich ausgegangen bin).
Er meinte sofern ich den Betrag nicht zahlen wolle, gebe er das an Ebay weiter, welche dann in seinem Namen den Betrag einholen würden.

Meine Frage ist ob ich von dem Vertrag zurücktreten kann ohne die Fahrtkosten zu erstatten.
Ich habe nie ausdrücklich erwähnt dass ich das Gerät kaufen werde, sondern geschrieben, ich würde das Gerät holen.

Er meinte wenn ich auch vor Ort das Gerät abgelehnt hätte, hätte er oben genanntes ebenso verlangt.

Vielen Dank im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von ChrisR):
Dieser verlangte darauf hin den „Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach §284 BGB " in Höhe von 10€ Spritgeld (Hin- und Rückfahrt), da er 30km zu der Adresse gefahren ist

Das erscheint mir nicht unangemessen.



Zitat (von ChrisR):
gebe er das an Ebay weiter, welche dann in seinem Namen den Betrag einholen würden.

Nö, die machen das nicht.

Die Leute die das machen nennt man Anwälte, da werden dann aus den 10 EUR ganz schnell mal rund 100 EUR.
Und wenns vor Gericht geht sind so um die 300 EUR fällig.



Zitat (von ChrisR):
Meine Frage ist ob ich von dem Vertrag zurücktreten kann ohne die Fahrtkosten zu erstatten.

Klar. Wenn das so vertraglich vereinbart wurde oder die Gegenseite dem nachträglich zustimmt.
Die Gegenseite scheint dem Rücktritt ja nicht abgeneigt. Er könnte auch darauf klagen, das man den Vertrag erfüllt und die Ware kauft.



Zitat (von ChrisR):
Ich habe nie ausdrücklich erwähnt dass ich das Gerät kaufen werde, sondern geschrieben, ich würde das Gerät holen.

Ja und? Ist das jetzt ernst gemeint?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ChrisR):
Meine Frage ist ob ich von dem Vertrag zurücktreten kann


Die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten ist im BGB geregelt. google nach Rücktritt vom Kaufvertrag" oder schau ins BGB §§ 323 ff.

Du selbst hast in Deinem Beitrag aber keinen Grund angegeben, der eine Rücktritt rechtfertigen würde.
d.h. es wird nicht erkennbar das der Vertragspartner seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt.
Du schreibst auch nichts davon dass ihr ein Rücktrittsrecht vereinbart habt.

Deshalb kann der Verkaufer auf Vertragserfüllung bestehen oder eben die Auflösung des Vertrages von der Übernahme eines durch ihn frei zu bestimmenden Betrages abhängig machen.
Dies nennt sich dann Auflösungsvertrag.

Du kannst ihn akzeptieren oder es sein lassen. Bei der zweiten Variante liegt es dann am Verkäufer ob und wie er weiter reagiert.

Ebay wird ihn dabei allerdings nicht unterstützen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ChrisR
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Berry

Danke für die Antwort

Der Grund warum ich zurücktrete ist, weil ich mich entschieden habe das Gerät doch nicht zu kaufen.
Kenne das Gerät nur von Bildern und habe auch kein Geld überwiesen, es besteht nur, mehr oder weniger eine schriftliche Vereinbarung, dass ich das Gerät kaufen würde, was er wiederum als Vertragsschluss deutet.
Es haben beiderseits keine Leistungen stattgefunden.
Wir haben auch kein Rücktrittsrecht vereinbart

Heißt das was er von mir verlangt ist im Endeffekt ein Auflösungsvertrag

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von ChrisR):
es besteht nur, mehr oder weniger eine schriftliche Vereinbarung, dass ich das Gerät kaufen würde

Nö, "gekauft habe" wäre die korrekte Formulierung.



Zitat (von ChrisR):
Heißt das was er von mir verlangt ist im Endeffekt ein Auflösungsvertrag

Den verlangt hier der Käufer...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ChrisR
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn ich das richtig verstanden habe hat der Verkäufer das Recht quasi „stornierungskosten" zu verlangen, da Gründe die für den gesetzlichen Rücktritt vom Kaufvertrag sprechen, wie Verzug der Leistung seitens des Verkäufers, Schäden am Gerät oder andere vertragliche leistungsstörungen nicht vorliegen.

Also kann ich nur noch auf Kulanz oder auf keine weitere Reaktion des Verkäufers hoffen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ChrisR
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nö, "gekauft habe" wäre die korrekte Formulierung.

Kann man die Aussage „ich würde das Gerät holen" denn schon als Zustimmung zum Antrag zählen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Kann man die Aussage „ich würde das Gerät holen" denn schon als Zustimmung zum Antrag zählen?
Definitiv!!!!

Die genannten 10Euro halte ich für unangebracht, dass müssten sogar eher noch ein paar Euro mehr sein, daher würde ich das sehr günstige Angebot eher annehmen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ChrisR):
Also wenn ich das richtig verstanden habe hat der Verkäufer das Recht quasi „stornierungskosten" zu verlangen, da Gründe die für den gesetzlichen Rücktritt vom Kaufvertrag sprechen, wie Verzug der Leistung seitens des Verkäufers, Schäden am Gerät oder andere vertragliche leistungsstörungen nicht vorliegen.


Ich würde es zwar als Aufwandspauschale einstufen - aber die Kernaussage ist richtig.

Zitat (von ChrisR):
Kann man die Aussage „ich würde das Gerät holen" denn schon als Zustimmung zum Antrag zählen?


Stell dir die Frage doch mal selbst, versetze dich dabei aber in die Rolle des Verkäufers und ein Käufer sagt zu dir er hole das Gerät ab.

Dass Du es ihm nicht kostenlos überlässt dürfte klar sein, folglich setzt die Aushändigung zur Abholung die Einigung voraus - deshalb Kaufvertrag.
Die Folgen einer unsauberen Formulierung muss man gegen sich gelten lassen.

Nimm das Angebot zur Auflösung an, und zwar schnell, denn es wirkt nicht ewig. Günstiger kommst Du aus der Sache ohne Stres nicht raus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ChrisR
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Berry

Okay ich verstehe, danke für die schnelle Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Spaßeshalber könnte man jetzt mal einen Taschenrechner zur Hand nehmen und ausrechnen, wie lange man sich jetzt wegen einer Aufwandsentschädigung von ganzen zehn Euro beschäftigt hat... gibt bestimmt einen "interessanten" Stundenlohn...

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