Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. 2 Monate bei einem Fahrradhändler ein Fahrrad schriftlich per Mail bestellt, der Händler bat mich danach um eine Anzahlung, was ich dann auch getan habe.
Als die Anzahlung auf dem Konto des Verkäufers eingegangen war, schrieb er mir, dass er nun das Fahrrad bestellt hätte und da es sich hierbei um eine Sonderherstellung handeln würde, würde die Lieferzeit ca. 2 Monate dauern.
Da nun das Rad extra für mich über den Händler bei einer Firma bestellt wurde,(was noch nicht zu dem Händler geliefert wurde), wollte ich mal jemand fragen der sich etwas im Vertragsrecht auskennt, ob ich noch aus diesem Vertrag aussteigen kann und wie ich dieses dem Händler erklären könnte, ohne gerichtlichen Ärger von dem Händler zu bekommen.
Fragen:
Muss ich rechtlich gesehen in jedem Fall die Ware abnehmen?.
Wie sieht in dieser Sache die Rechtslage für mich aus?.
Wäre die Anzahlung bei Vertragsrücktritt weg, oder kann der Händler wegen der Sonderanfertigung noch mehr Geld als die Anzahlung verlangen?.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten oder Vorschläge.
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Rücktritt von einem Vertrag mit einer Anzahlung
13. August 2011
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Frage vom 13. August 2011 | 16:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von einem Vertrag mit einer Anzahlung
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. August 2011 | 23:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
quote:
ob ich noch aus diesem Vertrag aussteigen kann
'Aussteigen' kann man aus jedem Vertrag.
Fraglich ist es ob es sinnvoll ist, da man sich bei ungerechtfertigtem Ausstieg nicht unerheblichem Schadensersatz gegenübersteht.
Man sollte also die vertraglichen Vereinbarungen dahingenhend prüfen, ob Klauseln zur Kündigung/Ausstieg vorgesehen sind.
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