Rücktritt von email-Kaufvertrag möglich?

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
peppino24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücktritt von email-Kaufvertrag möglich?

Hallo Zusammen,

wie ist das wenn man über email eine Kaufvertragsbestätigung mit Namen und Wohnort bestätigt? Ist dann ein Kaufvertrag rechtsgültig? Und wie kann man als Verkäufer von diesem Kaufvertrag zurücktretten? Gibt es Gründe dafür?

Danke für eure Hilfe im Voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

Ein Kaufvertrag ist in der Regel sogar mündlich gültig. Es bedarf nur zwei entsprechender Willenserklärungen. Das Problem ist lediglich die Beweisbarkeit.

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#2
 Von 
peppino24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja die email sind ja als Bestätigung soweit ausreichend oder? Aber wie kann ich als Verkäufer aus dem Vertrag kommen? oder gibt es da gar keine chance?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

Ein Kaufvertrag ist ja gerade ein rechtsgültiger Vertrag, damit nicht jeder einfach sagen kann, nun habe ich doch keine Lust mehr. :augenroll:

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

Ein Kaufvertrag ist ja gerade ein rechtsgültiger Vertrag, damit nicht jeder einfach sagen kann, nun habe ich doch keine Lust mehr. :augenroll:

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#5
 Von 
peppino24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja das stimmt,
es ist so, das ich mich ein bißchen "überrumpelt" gefühlt habe von dem Käufer, der während des Telefonate noch online mir den Vertag zugeschickt hat und alles gemacht hat...
Und klar die Nachfrage war größewr als ich dachte und es gibt natürlich auch bessere Angebote. Aber das ist kein Grund oder?

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

*Aber das ist kein Grund oder?*

Rechtlich gesehen nicht. Du kannst natürlich die Herausgabe der Ware verweigern und riskieren auf Erfüllung verklagt zu werden.

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#7
 Von 
peppino24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Und was würde das für mich bedeuten? Was hätte das für Konsequenzen?

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

Man, du stellst aber naive Fragen.

*Und was würde das für mich bedeuten? Was hätte das für Konsequenzen?*

Du mußt den Kaufvertrag erfüllen und darfst dann zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Was denn sonst? Du wirst nicht zum Mars geschickt und mußt auch keine Toiletten putzen.

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#9
 Von 
peppino24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja das war schon klar, dachte vielleicht würde sich das trotzdem rechnen, aber scheint wohl nicht so zu sein...
Wobei ich auch nicht weiß ob der Typ mich auf Ferfüllung verklagen würd, den er ist ja schon ein "dubioser" Autohändler..

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

*dachte vielleicht würde sich das trotzdem rechnen* :bang:

*ist ja schon ein dubioser Autohändler*

gut daß du, der kaufverträge nicht einhalten möchte, seriös bist. nochmal :bang:

merkst du die einschläge noch?

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#11
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Der Richter kann bei einem Gerichtsprozess dir das Kaufen verbieten. Dann kannst du auch nicht mehr verklagt werden. (Ironie on)

:devil:

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#12
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Ich kipp gleich weg :party:

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