Rücktritt von mündlichen Motorrad verkauf möglich?

8. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mary1981
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von mündlichen Motorrad verkauf möglich?

Hallo mein Mann hat ein Motorrad unfallfrei verkauft es ist mündlich alles schon ausgemacht und der Käufer hat 1000€ anbezahlt. Wir haben erfahren das unser Motorrad doch ein Unfall hatte. Wir haben natürlich gleich den Käufer informiert. Ist der mündliche Vertrag noch gültig? Kann zurück treten von Verkauf?
Lg Mary

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

MMM, der KÄUFER könnte dann durchaus ein "Geldliche Entschädigung" verlangen.
K kauft für 1000 Euro PLUS Summe X bei IHNEN das Krad, sagt DAFÜR einem ANDEREM VK ab, welcher
das KRAD für 1500 Euro plus Summe X anbietet.
Jetzt sind BEIDE Angebote für den K "gestorben", und da das Krad so schwer zu bekommen ist, würde
der nächste Kauf/Angebot 2000 Euro PLUS Summe X dem KÄUFER kosten.
Da wird der (IHR ursprüngliche Käufer) sich an SIE wenden.
Es bringt also nix, wenn SIE das Krad deshalb zurückhalten, weil ein ANDERER Interessent ihnen
MEHR Geld anbietet, als dser (ursprüngliche) Käufer.
Gelle, das IST doch das eigentliche Problem.
Es ist schon "schwer verständlich" wenn IHR Krad einen Schaden hat, was Ihnen über Monate /Jahre
NICHT aufgefallen ist.
Gruss

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#2
 Von 
Mary1981
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Mumpel für die Antwort. Es gibt keinen anderen Käufer und der Preis ist auch in Ordnung. Die Sache ist das Motorrad stammte von einem Verstorbenen Freund und wurde nie von uns gefahren. Stand also die letzten 2 Jahre in der Garage. Der Unfall kam nur raus weil mein Mann auf Bitten des Käufers versucht hat die Dame zu erreichen auf die das Rad zugelassen war, um von ihr eine Bestätigung für die Zulassungsstelle zu erhalten, dass Sie nicht die Besitzerin war. Es ist nicht wirklich klar wie oder was der Unfall war(kein Augenzeugenbericht nur ne Erzählung von einer Erzählung), wurde wohl an der Ampel beim losfahren in ein parkendes Auto gedrängt. An der Maschine sind schon stärkere Kratzer aber keine Schwerwiegenden Beschädigungen (zumindest augenscheinlich). Es geht darum nicht im Nachhinein für etwas haftbar gemacht zu werden und natürlich um die Verantwortung. Ich hätte Alles von Anfang an besser und ausführlicher erklären sollen. Trotzdem, wie schon gesagt, vielen Dank für die Antwort .

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Es besteht ein Kaufvertrag, dieser ist zu erfüllen. Die Ware weist nun einen Sachmangel auf der nicht behoben werden kann. Der KÄUFER kann entweder vom Kauf zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Ware weist nun einen Sachmangel auf der nicht behoben werden kann.

Nebulöse Gerüchte sind kein Sachmangel ...



Zitat (von Mary1981):
Wir haben natürlich gleich den Käufer informiert.

Ziemlich voreilig, aber nun muss man mit denn negativen Folgen leben ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nebulöse Gerüchte.....
Welche Gerüchte???

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Welche Gerüchte???

Diese
Zitat (von Mary1981):
Es ist nicht wirklich klar wie oder was der Unfall war(kein Augenzeugenbericht nur ne Erzählung von einer Erzählung


Noch dazu war der Schaden wohl sichtbar ...


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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Dabei geht es aber doch nur um den Ablauf. Dass ein Unfall passiert idt, das wurde klar kommuniziert, das ist kein Gerücht. Man muss nicht wissen wie der Unfall passiert ist damit ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug gilt.

Zitat (von Harry van Sell):
Noch dazu war der Schaden wohl sichtbar ...
Nein, nur Kratzer sind sichtbar. Ob es einen verborgenen Schaden gibt (z.B. verzogener Rahmen.......) das ist alles andere als sichtbar.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dass ein Unfall passiert idt, das wurde klar kommuniziert


Zitat (von Mary1981):
Es ist nicht wirklich klar wie oder was der Unfall war




Zitat (von -Laie-):
Nein, nur Kratzer sind sichtbar.

Weis man nicht.
Aber wenn man an einem Kfz solche Unfallspuren sieht und dann widerspruchlos kauft, hat man als Käufer in der Regel ein großes Problem ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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