Rücktritt wegen Mangel?

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)
Rücktritt wegen Mangel?

Hallo in die Runde, heute brauche ich mal einen Rat...
Folgendes Problem:

Im Juni habe ich bei einem Online-Versand Trauringe gekauft. Sie sind weiß-,gelb- und rotgold und gestempelt mit 585.
Seit September diesen Jahres tragen wir die Ringe (verheiratet sind wir schon länger) und etwa seit Ende Oktober habe ich allergische Reaktionen. Ich kontaktiere den Händler und fragte nach den weiteren Möglichkeiten, denn hier geht es ja um meine Gesundheit. Es stellte sich heraus, dass bei der Verarbeitung des Weißgoldes NICKEL verwendet wurde. Man bot mir an, die Ringe gegen 585er Gelbgold einzutauschen, allerdings würden sie meine Ringe für 175 Euro zurückkaufen (bezahlt habe ich jedoch 239 Euro), ich würde meine Zirkonia (2 Stück) auch in die neuen Ringe bekommen, ich müsste jedoch ggf. die Differenz zu anderen RIngen zahlen.
Soweit ist es fast ok, nur: ich finde in der angebotenen Kollektion keine Ringe, die mir zusagen. Überhaupt nicht. Man könne jedoch das weißgold rausnehmen und gegen Rotgold tauschen. Ein finde etwas komisch: Rot- und Weißgold sind in die Ringschiene eingelassen, jedoch ist diese innen vollständig aus Geldbgolf. Normalerweise hat meine Haut gar keinen Kontakt mit dem Weißgold, so dass ich eher vermute, bei der Verarbeitung ist Nickel im gesamten Ring verteilt worden... ein Austausch des Goldes wäre also unsinn, denn der Ring ist "verseucht". Ich bat darum, die Ringe ganz zurück zu nehmen und mir das Geld zu erstatten. Das lehnte man jedoch ab, das wäre nicht möglich.

Meine Einwände: dass im Weißgold Nickel enthalten ist, stand nicht in der Artikelbeschreibung. Lt. EU Bestimmungen darf gar kein Nickel mehr in Schmuckstücken verwendet werden. So ist mein Wissensstand, denn ich muss bei Schmuck IMMER darauf achten... Hier liegt also ein Mangel vor, der nicht Vertragsgegenstand war, also verschwiegen wurde.

Meine Frage nun: Welche Rechte an ein Käufer in meiner Situation? Darf er darauf bestehen, dass er den Kaufpreis vollständig zurückerhält, wenn andere angebotene Waren nicht in Frage kommen? Oder darf der Verkäufer Abzüge machen, vor allem wenn die Ringe getragen und Graviert sind?!

Wo finde ich entsprechende § oder Urteile?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo,

Du hast hier Ringe aus Goldlegierungen gekauft. Die verschiedenen Farbtöne werden durch beimischen von z.B. Kupfer erreicht.
In Weißgold ist Nickel enthalten.
Der Zusatz 585 soll heißen, dass von 1000 Gewichtsanteilen. 585 Anteile reines Gold verarbeitet ist.
Der Händler ist meines Wissens für deine Allergie nicht verantwortlich und sein Angebot hört sich sehr Kulant an.

Nur nebenbei. Schmuck aus Sterlingsilber ist auch bekannt als Allergien auslöser, wird trotzdem auf Märkten verkauft.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich weiß, was der Stempel besagt. Ich wußte aber nicht, dass in Weißgold immer Nickel drin ist - kann nämlich nicht sein, denn ich besitze Schmuck aus Weißgold, auf den ich nicht reagiere. WG kann nämlich auch mit Palladium gefärbt werden.
Das ist auch nicht die Frage und das Problem, sondern ob es einen Mangel darstellt, wenn der Verkäufer das nie angegeben hat, dass Nickel enthalten ist, denn das hätte meine Kaufentscheidung ja beeinflusst. Ich hatte zuvor nicht gefragt, aber als Laie muss ich wohl auch kein Fachwissen besitzen.
Lt. Rechtsberatung liegt hier sehr wohl ein Mangel vor.

Übrigens: Allergen ist hier nicht silber sondern Nickel und dafür gibt es Richtlinien und Gesetze. Ich war leider bis vor einer Stunde dem irrglauben eines unvollständigen Hinweises verfallen - denn diese EU richtlinie wurde leicht verändert. Aus dieser Sicht wäre zu prüfen, ob die Werte überschritten wurden.

Trotzdem danke für die Antwort

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