Ruecktrittsrecht / Gewaehrleistung

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sören900
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Ruecktrittsrecht / Gewaehrleistung

Hallo Zusammen,

ich habe 2 allgemeine Fragen, bei denen mir vielleicht jemand helfen kann:
- Bsp.: Nach dem Kauf einer Sache tritt ein Schaden auf. Ich bilde mir ein davon gehört zu haben, dass es einen bestimmten Zeitraum gibt, bei dem man davon ausgeht, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand. Stimmt das ueberhaupt? Wie lange ist dieser Zeitraum und welcher § ist das? Gilt das auch für gebrauchte Sachen oder nur für Neuwaren?

- Von Ebay- kenne ich, dass man (auch als Privatperson) eine Garantie von 2 Jahren auf ein verkauftes Produkt geben muss. In welchem § steht denn das? Ist das BGB oder HGB?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Sören

-- Editiert von sören900 am 09.07.2004 23:59:41




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Frage 1: der Zeitraum beträgt 6 Monate. Gilt nicht für Kauf von Privat (Verbraucher) zu Privat (Verbraucher). §§ 476 i.V.m. 474 I BGB.

Frage 2: Eine Privatperson gibt ebenfalls ein Gewährleistung von zwei Jahren. Keine Garantie (das wäre wie eine zweijährige Beweislastumkehr)

Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung grundsätzlich auf ein Jahr verkürzt werden.

Steffen

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung grundsätzlich auf ein Jahr verkürzt werden."

Anmerkung: Und bei Verkäufen von Privat an Privat auch ganz ausgeschlossen werden (Umkehrschluß aus § 475 BGB ). Diesen Gewährleistungsuasschluß versuchen die Verkäufer bei ebay immer mit diesen komischen Klauseln (EU-Recht etc.) zu erreichen...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Sören900
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank. Trotzdem hätte ich noch eine kurze Frage:
Rein theoretisch müsste doch die Garantie- Dauer (beim Neukauf vom Händler...) im BGB stehen. Ich finds leider nicht. Wäre lieb, wenn mir da noch jemand einen kurzen Verweis geben könnte. Vielleicht such ich ja auch im falschen Gesetzbuch (HGB)?
Ich muss mich gerade bzgl. einer etwas seltsamen AGB aufschlauen.

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#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)
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