Rücktrittsrecht bei ebay Auktion von Privat an Privat

23. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
peterak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktrittsrecht bei ebay Auktion von Privat an Privat

Hallo,

ein Käufer hat bei ebay ein Kombiinstrument (Tacho) für ein Auto ersteigert.

In der Artikelbeschreibung hat der Verkäufer die Garantie- und Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Geliefert wird ein anderes Kombiinstrument als auf dem Foto in der Artikelbeschreibung abgebildet. Dadurch paßt es nicht in das vorgesehene Auto bzw. funktioniert nicht richtig, da die Anschlüsse anders belegt sind.

Da dieses Kombiinstrument für den Käufer wertlos ist verlangt er die Lieferung des richtigen Kombiinstruments oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Der Verkäufer lehnt richtige Lieferung ab und verweigert auch den vom Käufer verlangten Rücktritt vom Kaufvertrag. Er verweist dabei auf den in der Artikelbeschreibung gemachten Ausschluß der Garantie- und Sachmängelhaftung, da es ein Verkauf von Privat an Privat ist.

Hat der Verkäufer Recht? Was kann der Käufer tun um Recht zu bekommen?

Vielen Dank!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

Er verweist dabei auf den in der Artikelbeschreibung gemachten Ausschluß der Garantie- und Sachmängelhaftung

... die ihn aber nicht von der Pflicht befreit, den Kaufvertrag zu erfüllen und genau das zu liefern, was er angeboten hat.

Der K sollte nötigenfalls einen Anwalt aufsuchen.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Natürlich kann es sich der Verkäufer nicht so leicht machen.

Die Lieferung stellt eine Falschlieferung dar.

Sie müssen die Lieferung als falsch zurückweisen. Dadurch verbleibt es beim primären Erfüllungsanspruch auf Lieferung der richtigen Ware.

Weisen Sie den Verkäufer also daraufhin, dass er den Vertrag noch nicht erfüllt hat.

Teilen Sie mit, dass Sie auf die Erfüllung des Vertrages (und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen falls ihm dies nicht möglich sei) nicht bestehen, wenn Zug um Zug gegen Rückgabe der falschen Lieferung der Verkäufer den Kaufpreis erstattet und sämtlich angefallene Versandkosten übernimmt.

Erst wenn Sie die falsche Ware als Erfüllung annehmen, würden Ihnen (prinzipiell) sekundär die Sachmängelrechte über 434, 437 BGB zustehen.
Hier könnte sich dann aber eventuell (?) der Sachmängelausschluss auswirken. Diese Variante sollten Sie also vermeiden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Stand so etwas wie Abbildung ähnlich oder so im Angebot?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.745 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.267 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen