Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Autokauf

27. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Joe-Joey
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Autokauf

Hallo liebe Gemeinde,

Wir haben uns am 25.03.2017 ein gebrauchtes KFZ bei einem Händler gekauft.
Vor ca. 1 Monat hat es einen Motorschaden erlitten. Wahrscheinlich Ölpumpe def.
1 Woche bevor das Auto den Motorschaden erlitten hatte, war ich in der Werkstatt, wo wir das Auto herhaben und habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Motor "Nagelt".
Der Verkäufer teilte mir mit, dass das noch im Rahmen ist und wir weiterfahren können. und gemeint, wir sollten doch nach den Feiertagen zu ihm kommen.
Gesagt getan.
3 Tage Später hat dann unser Auto einen Motorschaden erlitten. Wie oben bereits beschrieben.

Meine Frage ist jetzt, können wir von dem Kaufvertrag zurücktreten und unser Geld wieder verlangen?

In dem Kaufvertrag steht:" Garantie auf versteckte Mängel"

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt.
Dieser hat nun das Recht den Mangel im Rahmen der Sachmängelhaftung nachzubessern, also Motor reparieren, oder gleichwertigen/besseren Austauschmotor. Natürlich steht es beiden Parteien frei sich anderweitig einvernehmlich zu arrangieren. Ein Recht auf Rücktritt hat man erst nach 3malig erfolgloser Nachbesserung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Joe-Joey):
In dem Kaufvertrag steht:" Garantie auf versteckte Mängel"

Und was steht in den Garantiebedingungen?



Zitat (von Guruhu):
Ein Recht auf Rücktritt hat man erst nach 3malig erfolgloser Nachbesserung.

Nö, da fehlt es an der Rechtsgrundlage.

Im Gegenteil, je nach Situation kann man sofort zurücktreten (BGH Az. VIII ZR 80/14 ).

Hier könnte so ein Fall vorliegen, wo man nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des Händlers verloren hat.
Denn offenbar hat der Verkäufer esnicht für nötig befunden seine Aussage durch fachliche Kompetenz verifizieren zu lassen.



Was sagt denn der Verkäufer zu dem ganzen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joe-Joey
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Joe-Joey):
In dem Kaufvertrag steht:" Garantie auf versteckte Mängel"

Und was steht in den Garantiebedingungen?



Zitat (von Guruhu):
Ein Recht auf Rücktritt hat man erst nach 3malig erfolgloser Nachbesserung.

Nö, da fehlt es an der Rechtsgrundlage.

Im Gegenteil, je nach Situation kann man sofort zurücktreten (BGH Az. VIII ZR 80/14 ).

Hier könnte so ein Fall vorliegen, wo man nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des Händlers verloren hat.
Denn offenbar hat der Verkäufer esnicht für nötig befunden seine Aussage durch fachliche Kompetenz verifizieren zu lassen.



Was sagt denn der Verkäufer zu dem ganzen?


Zitat:
Denn offenbar hat der Verkäufer esnicht für nötig befunden seine Aussage durch fachliche Kompetenz verifizieren zu lassen.


Der Verkäufer ist KFZ Meister ( Hust Hust )

Also müssten wir ihn erst reparieren lassen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joe-Joey
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Joe-Joey):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Joe-Joey):
In dem Kaufvertrag steht:" Garantie auf versteckte Mängel"

Und was steht in den Garantiebedingungen?

Nichts, Nur "Garantie auf Versteckte Mängel"

0x Hilfreiche Antwort

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