Hallo,
folgende theoretische Frage beschäftigt mich.
Kann ich bei einer Wandlung meines subventionierten Smartphones ebenfalls vom Mobilfunkvertrag zurücktreten?
Sachverhalt: Mein Smartphone wurde zweimal wegen unterschiedlichen Defekten gegen "geprüfte Austauschgeräte" getauscht.
Nachdem nun wieder ein Defekt vorlag, bekam ich von meinem Netzbetreiber die Wahl zwischen
- Dem gleichen Handy, jedoch komplett neuwertig
- Der Barauszahlung des Gerätepreises
- Ein anderes Smartphone mit evtl. kleiner Zuzahlung.
Jedoch habe ich irgendwann mal gelesen, dass ein Kunde eines Netzbetreibers vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf entsprechenden Rücktritt geklagt, dieses auch entsprochen wurde.
Die Begründung war wohl die Tatsache, dass ein Subventioniertes Handy mit dem Mobilfunkvertrag einher gehen und es zu dem subventionierten Preis hätte garnicht verkauft werden können beim Netzbetreiber.
Kann mir dazu jemand mehr sagen?
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