Rücktrittsrecht vom Mobilfunkvertrag bei Wandlung

13. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Rücktrittsrecht vom Mobilfunkvertrag bei Wandlung

Hallo,

folgende theoretische Frage beschäftigt mich.

Kann ich bei einer Wandlung meines subventionierten Smartphones ebenfalls vom Mobilfunkvertrag zurücktreten?

Sachverhalt: Mein Smartphone wurde zweimal wegen unterschiedlichen Defekten gegen "geprüfte Austauschgeräte" getauscht.

Nachdem nun wieder ein Defekt vorlag, bekam ich von meinem Netzbetreiber die Wahl zwischen

- Dem gleichen Handy, jedoch komplett neuwertig

- Der Barauszahlung des Gerätepreises

- Ein anderes Smartphone mit evtl. kleiner Zuzahlung.

Jedoch habe ich irgendwann mal gelesen, dass ein Kunde eines Netzbetreibers vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf entsprechenden Rücktritt geklagt, dieses auch entsprochen wurde.

Die Begründung war wohl die Tatsache, dass ein Subventioniertes Handy mit dem Mobilfunkvertrag einher gehen und es zu dem subventionierten Preis hätte garnicht verkauft werden können beim Netzbetreiber.

Kann mir dazu jemand mehr sagen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
entsprechenden Rücktritt geklagt, dieses auch entsprochen wurde
Das war vermutlich eine schon ältere Klage gegen Vodafone und wg. Widerruf. Nicht versch. Rechtsansprüche durcheinanderbringen!
Eine Auflösung des Mobilfunkvertrages halte ich für kaum durchsetzbar, u.a. wg. der fortwährenden Nutzung der Leistungen. Wie will man eine Rückabwicklung und Wertersatz durchführen?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jedoch habe ich irgendwann mal gelesen, dass ein Kunde eines Netzbetreibers vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf entsprechenden Rücktritt geklagt, dieses auch entsprochen wurde. <hr size=1 noshade>



Das Urteil vom 15.06.2000 gibt es:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2000/34_C_3564_00urteil20000615.html


Der Kläger war zu der außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt, weil der Kaufvertrag über das Mobiltelefon gewandelt wurde und beide Verträge eine rechtliche Einheit bilden. Ein einheitliches Rechtsgeschäft ist dann anzunehmen, wenn zwei an sich selbständige Vereinbarungen nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH NJW 1976, 1931 ). Ein solches einheitliches Rechtsgeschäft liegt hier vor.

"Wandelung" gibt es inzwischen nicht mehr, heute heisst das Rücktritt mit dem insoweit gleichen Ergebnis.

Es ist aber "nur" das Urteil eines AG. Klarheit gibt es dazu nicht, das eine AG sagt "rechtliche Einheit", das andere sagt das Gegenteil.

Das ist zwar grauslich geschrieben, aber hier sind ganz am Ende alle dazu veröffentlichten Urteile aufgelistet, vielleicht ist "dein" AG dabei:

ftp://majid.dyndns.org/gast/zeitungen/CT/ct-2007/ct0720/154.TXT

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