Rückversand bei Widerruf Kosten Käufer unter 80€

28. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückversand bei Widerruf Kosten Käufer unter 80€

Hallo habe am 14.8 oder 15.8 zwei Kotflügel geliefert bekommen (zusammen ca. 76€). Diese habe ich am Wochenende geprüft und möchte sie nicht haben. Da die sehr sperrig sind ist der Versand nicht so leicht (kamen mit transoflex). Die Mitarbeiter am Telefon waren nicht sehr kooperativ. Außerdem haben sie laut AGB das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt. Außerdem wollen sie, bei Wert unter 80€ das der Käufer den Rückversand trägt. Ist mir nicht bekannt,dass so eine Klausel in den AGB (www.mgr-mobile.de) rechtsgültig ist.Wie soll ich vorgehen?
Hab mal dieses Schreiben aufgesetzt. Ist das OK?
Leider eilt es, vielen Dank


Sehr geehrte Damen und Herren von MGR-Mobile,

Da ich mit Ihnen einen Kaufvertrag (§433 BGB ) unter den besonderen Bedingungen für Fernabsatzverträge (§312b, Absatz I BGB ) über zwei Kotflügel (vorne links und rechts Mercedes Benz W124) geschlossen habe, möchte ich hiermit, von dem mir zustehenden Widerrufsrecht (§312d, Absatz, Satz 1 i.V.m. §355,I BGB ) Gebrauch machen.
Ich widerrufe also fristgerecht und mit sofortiger Wirkung den mit Ihnen eingegangen Kaufvertrag.

Für den Fall, dass das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt wurde (§312d, Absatz I, Satz 2 i.V.m. §356 BGB ) mache ich hiermit dieses geltend.

In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie bitten, mir einen Vorschlag für den Rückversand zu unterbreiten, da der Standardversand über die Deutsche Post/ DHL verhältnismäßig teuer ist.

Ich weiße Sie ausdrücklich darauf hin, daß ich die Kosten für den Rückversand gemäß §357, Absatz II, Satz 3 BGB nur tragen muß, wenn der Preis der zurückgesendeten Sachen UNTER 40€ liegt.
Dies ist hier nicht der Fall und somit haben Sie die Kosten für den Rückversand zu bezahlen.

Der Punkt hierzu in Ihren AGB verstößt somit eindeutig gegen geltendes Recht.

Da morgen (29.08.2007) die Frist, das Rückgaberecht geltend zu machen verstrichen ist,
werde ich (sollte ich nichts von Ihnen hören) heute zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr die Deutsche Post mit dem Versand beauftragen

Mit freundlichem Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, für die große Ressonanz :-)
Das Problem hat sich inzwischen erledigt.
Nachdem der Mitarbeiter meinte, sein Chef sagt es handelt sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft da ich per Telefon und nicht per Internet bestellt habe und deswegen habe ich auch kein Widerufsrecht, war ich mir sicher, dass die 80€ einfach in die AGB geschrieben wurde ohne sich juristisch abzusichern.
Habe dann den §312b,I,1 zitiert.
Anschließend war er sprachlos umd meinte ich solle die Teile zurückschicken.

Fände es aber trotzdem noch intereesant, ob eine Erhöhung der 40€ auf 80€ möglich ist.

Gruß Tobias

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

*Fände es aber trotzdem noch intereesant, ob eine Erhöhung der 40€ auf 80€ möglich ist.*

Nein definitiv nicht! Wenn du schon so vorbildlich selbständig im BGB suchst, dann hättest auch diesen hier finden und die Frage selber beantworten können:

<a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html">http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html</a>

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#3
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Den hatte ich auch gefunden und angeführt.
War mir nur nicht sicher ob es irgendwo noch eine ausnahme gibt oder vielleicht ein urteil etc. wo doch eine abweichung unter irgendwelchen Voraussetzungen in den agb zulässt.
Scheint dann wohl nicht der Fall zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6039 Beiträge, 1339x hilfreich)

Interessant wäre es hier zu wissen, ob der K die Ware bereits bezahlt hat.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 613x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Wo steht das mit dem Rückgaberecht (...die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden,...' )?

Welche Regelung muss vertraglich vereinbart sein? Das Rückgaberecht?

Die AGB sind in diesem Bezug äußerst komisch formuliert. Würde sagen der Leihe kann nicht erkennen ob er jetzt ein Widerrufs- oder Rückgaberecht hat.

Ja die Ware war bereits bezahlt. 50€ + 30€ Versand. Der Rückversand kostet nochmal 30€.

Tobias

PS:
Fernabsatzvertrag

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ( z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telkopie usw. ) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Einem Kunden, der als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein Rückgaberecht (Widerrufsrecht gem. §§ 355 , 312d BGB ) zu, wenn der Kaufvertrag ein Fernabsatzvertrag nach § 312 b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt vierzehn Tage und beginnt nach Erfüllung der Informationspflichten durch MGR mobile GmbH mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Käufer. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden Kann, durch Rückgabeverlangen ausgeübt werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei Bestellungen bis 80,00 EUR trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.

Die Regelung zum Fernabsatzvertrag findet keine Anwendung und demzufolge besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.

www.mgr-mobile.de dort sind die kompletten AGB.

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